also des ist so, dass in der STVO steht, dass Fahrräder eine feste beleuchtung brauchen (Dynamo und festinstalliertes Licht). Dies gilt nicht für Rennräder unter 11 kg.
In der Realität ist des aber so, dass es relativ wenige räder unter 11.kg gibt, aber dennoch relativ viele mit batterie beleuchtung rumfahren. Es wird meistens von der Polizei akzeptiert (selbst in der Fahrradprüfung inder 3 oder 4 klasse). Meiner meinung nach ist des auch deutlich veraltet, weil die batterielichter meistens besser sind, als so gammelige dynamos, aber solange des nicth geändert wird, sind die halt nicht zugelassen.
Außerdem gibt es noch beschränkungen, weil die Lichter zu hell sind, oder blinken können (das dürfen die nicht beim fahrrad), aber auch da wen man mal nen neues xenonlicht anschaut, dann denke ich kann man au mit ner guten ledleuchte auf em fahrrad für sicherheit sorgen.
also sind diese lampen auch für mtbs unter 11 kilo zugelassen?
Leider nein! In § 67 Absatz 11 StVZO steht: "Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichens folgendes: ..." Also sind ausdrücklich nur Rennräder, keine Mountainbikes gemeint.