hallo liebe ratgebende,
im zuge der bankenkrise werden die institute immer vorsichtiger. zwar gut, aber- wie weit bzw. wieviele abschläge vom verkehrswert einer immobilie darf eine bank aus gründen der sicherheit machen, um dadurch einen möglichst niedrigen beleihungswert zu erhalten..
wir haben vergleichswerte von im selben haus belegenen eigentumswohnungen, die im schnitt die zwischen 3.000 bis 3.700 euro je qm verkauft worden sind - diese werte sind sehr aktuell aus den letzten 1, 5 jahren.
dennoch bewertet unsere bank unsere etw nur mit rd. 2.000 euro pro qm- obgelich sie besser gelegen ist als die anderen wohnungen und ähnlich im schnitt und in der ausstattung.
gibt es rechtliche möglichkeiten, die bank darauf hinzuweisen, dass sie den wert der immobilie nicht zu ihren gunsten "kleinrechnet"
vielen dank für eine antwort auf diese frage
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