Beleidigungen mit Handy aufnehmen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also Aufzeichnungen werden meist nicht als Beweismittel angenommen.

Wenn du gegen Mobbing/Beleidigungen vorgehen willst, musst du mindestens 3 Monate ein sog. "Mobbingtagebuch" führen, dass dann einem RA vorgelegt wird.

Also es verhält sich so: die Person, ist die Exfrau meines Partners und istfrüher immer beleidigend und prügelnd auf mich losgegangen. Sie hat außerdem überall Lögen über mich erzählt und deshalb hab ich ihr gesagt, dass sie mich in Ruhe lassen soll und dass ich aufnehmen werde was sie tut. Sie hat also gewusst,dass ich aufnehmen werde und trotzdem weiter gemacht. Sie hat mich sogar selbstdazu aufgefordert das zu tun... Allerdings waren die Mitschnitte, die ich gemacht habe, Terroranrufe die sie bei ihrem Ex gemacht hat (sie hat ihn mit zig Anrufen täglich bombardiert - meistens während seiner Arbeitszeit, aber manchmal eben auch als wir schon beide Feierabend hatten). Sie hat mich vor ihm schlecht gemacht (H ure, Prostituierte etc) und das habe ich eben mitgeschnitten. WIr haben ihr gesagt, dass sie nicht mehr anrufen soll und sie tat es trotzdem - also ist sie ja selbst schuld. WIe soll ich mich sonst gegen sie wären?

0
@habFrage

Vielleicht das Problem mal einem RA schildern und die Beweislage durchgehen. Wenn du dich sowieso rechtlich gegen sie wehren willst, dann solltest du in jedem Fall den Rat eines Anwaltes einholen.

Er kann dir genau sagen, ob diese Mitschnitte rechtskräftig sind oder wie du weiterhin vorgehen solltest.

Vielleicht gibt es auch Foren im Netz, die sich auf rechtliche Hilfe spezialisiert haben. Dort könntest du für den Anfang auch noch einmal nachfragen.

0
@habFrage

Tel.Nr. ändern. Umziehen. Sich nicht auf dieses Spiel einlassen, ignorieren.

Seit ihr erwachsen!(?).

Sie gibt Dir die Schuld für das Scheitern der Beziehung. Dem ist natürlich nicht so, denn es gehören immer 2 zum scheitern einer Ehe.

Lasst euch einfach nicht auf dieses Niveau ein und legt hat einfach wieder auf, wenn sie anruft. Wer zwingt euch sie anzuhören.

Also es wird erst aufhören, wenn einer sich nicht mehr provozieren lässt.

Ein Streit über Anwalt, Anzeige,Gericht, ist teuer und kostet nur Nerven.

 

0
@ALaRe

Hast du auch wieder recht. Ignoranz in einem solchen Fall vermutlich schon einiges bewirken.

0

Vorerst ja, allerdings musst du ihn/sie nachher darüber aufklären (am besten vorher!) dass du dies tuen würdest/ getan hast.

Sonst wäre es eine Straftat wegen Eingriffs in seine/ihre Privatsphäre ;)

Der Beweis würde nur dann zählen, wenn Dein Gesprächspartner Dir vorher erlaubt hat, das Gespräch aufzunehmen.

Sie wusste, dass ich mitschneiden werde, da ich ihr das nach den ersten Beleidigungen schon angedroht hatte

0
@habFrage

Dass sie es wusste, bedeutet noch lange nicht, dass sie damit einverstanden ist.

Und einzig und allein darauf kommt es hiebei an.

1