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Beleidigung & Zeuge

gefragt von KNB79KNB79 am 30.08.2009 um 20:51 Uhr

Sagt man zu jemanden, dass die ganze Straße findet er wäre ein A...loch, ist dass dann eine Beleidigung? Und wenn der angeblich Beleidigte, die tatsache umdreht und behauptet man hätte selber gesagt er sei ein a...loch und seine Ehefrau (die dabei war) es bestätigt? Zählt sie als zeugin überhaupt?

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recht x 35.001 beleidigung x 217

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 30. August 2009 20:56
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Natürlich ist das eine Beleidigung. Die Bezeichnung "A-Loch" für einen Menschen ist ehrverletzend und die Aussage, "die ganze Straße fände das auch" ist es auch.

Auch Ehefrauen können Zeugen sein - warum auch nicht?

Besser als zu überlegen, wie man nachträglich die Tatsachen verbiegt, wäre es, um Entschuldigung zu bitten.

Kommentar von Simple_avatar2smallKNB79 am 30. August 2009 21:02

Wenn Ihr wüßtet, dass es der Vermieter ist, der uns seit 3 Jahren mobbt mit allem was geht und der wirklich mit jedem Nachbarn schon fast vor Gericht war, zumindest jeder schon mal post von seinem Anwalt erhalten hat, weil er irgendwas gefunden hat bzw. sonst was erfindet, dann würdet Ihr vielleicht anders auf meine frage reagieren. Gruß

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 30. August 2009 21:05

Es kann ja sein, dass sich jemand kontinuierlich daneben benimmt, das ändert aber nichts daran, dass die Bezeichnung "A-Loch" eine Beleidung ist und bleibt. Daher würde meine Antwort auf diese Frage immer lauten: Ja, es handelt sich um eine Beleidigung - Ja, eine Ehefrau kann Zeugin sein.


anonym
beantwortet von zheiko am 30. August 2009 20:55
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eine beleidigung ist eine kundgabe der missachtung oder nichtachtung. die frage ist also, was wollte der andere damit ausdrücken:" die ganze dtraße findet er wäre ein a...loch"? sicherlich will er ihn doch damit beleidigen, oder? auch ohne direkt a...loch zu sagen, kann man eben einen anderen beleidigen. frag doch mal einen polizisten, wenn dieser deinen führschein verlangt: "können Sie lesen???" ist auch beleidigung!

ja, ehefrau zählt als zeugin


1337King
beantwortet von 1337King am 30. August 2009 20:54
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Also,erstmal folgendes.Wenn du zu jemanden sagst die ganze Straße findet ihn beschissen und du auch in der Straße wohnst,heißt das nur ,dass du in schei+ße findest.Aber ihm persönlich hast du das nie gesagt.Ob ein Richter allerdings auch so sieht weiß ich nicht.Ich vermute mal ,dass seine Frau mit besonderer Vorsicht eine Aussage macht, die die Ermittler überprüfen ,falls möglich.

Kommentar von Simple_avatar2smallKNB79 am 30. August 2009 22:20

was ist denn wenn man zu einem sagt, dass man gehört hätte er wäre ein a...loch? Ist das auch eine Beleidigung?


anonym
beantwortet von Niusha am 30. August 2009 20:53
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wenn ihr nachbar das so macht haben sie auch recht damit das er ein ...schloch ist^^


anonym
beantwortet von Kellerassel am 30. August 2009 20:53
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Die Ehefrau zählt als Zeugin.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 31. August 2009 11:35
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Klar ist die Ehefrau Zeugin und ja es ist eine Beleidigung, da du ja auch dort wohnst. Andere Nachbarn würden im Falle einer Befragung mit Sicherheit und aus Feigheit jegliche Beleidigung abstreiten. Ich würde mir da keinen Stress antun und erstmal abwarten.


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