3

Beleidigung von Erziehern in der Jugendhilfe

Frage von spinvestors spinvestors

Der 16jährige B. ist in der Jugendhilfe [...]. Er wird von seinen Erziehern, besonders Herrn H. , immer wieder als brasilianische Mülltonne, Idiot, Wixer, ect vor der Gruppe beleidigt. Vormund von B ist Herr C., der aber nie da ist. Nunmehr stellt sich die Frage ob man, als Dritter, eine Anzeige nach § 185 StGB, gegen den Erzieher machen kann. Ein Erzieher sollte ein Vorbild sein und den Jugendlichen die Realität aufzeigen. Bei einem solchen Verhalten, wachsen nur interne Agressivitäten. Wie sehen die anderen das?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Antwort von support3 support3

    Liebe Community,

    kurz eine Erklärung dafür, dass hier einige Beiträge zum vorliegenden Fall teilweise gelöscht wurden: Wir sind der Meinung, dass auf gutefrage.net auch kritische Stimmen zulässig sein müssen. So lange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Schmähkritik, Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen müssen wir aber aus rechtlichen Gründen ebenso entfernen wie Klarnamen.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Schöne Grüße

    Marie vom gutefrage.net-Support

  • 1
    Antwort von Antica Antica

    Sofort bei der Leitung der Jugendhilfe das Problem ansprechen. Sehr wichtig: der zuständige Psychologe der Jugendholfe muss auch zugezogen werden!

    Kommentar von spinvestors spinvestorsspinvestors

    na ja, einen Psychologen gibt es da überhaupt nicht, und das bei den Preisen von 5.300 € pro Monat...das funktioniert nur Extern

    Kommentar von Antica AnticaAntica

    Is ja allerhand. Mein Schwager arbeitet auch in der Jugendhilfe, ein- bis zweimal pro Woche ist tagsüber ein Psychologe vor Ort, wenn nötig, natürlich auch öfter.

  • 1
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    das sehe ich genauso, der Erzieher ist vollkommen ungeeignet für diesem Job....

    Kommentar von spinvestors spinvestorsspinvestors

    ..meiner Meinung nach hat der überhaupt nichts da zu suchen, unbedingt 100% unqualifiziert.

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    ja genau, der hat seinen Beruf um 100 % verfehlt....

  • 0
    Antwort von Alienore Alienore

    Jugendhilfemaßnahmen werden von Jugendämtern nicht ohne Grund finanziert, und die Jugendlichen sind nicht unbedingt freiwillig in einer Einrichtung. Daß da alles versucht wird, um dem zu entgehen, ist nichts ungewöhnliches... Bevor Du Anschuldigungen (unter Benutzung von Klarnamen!) erhebst, hast Du sicher auch die andere Seite gehört? Außerdem steht es den Eltern doch sicher frei, ihr Kind aus der Einrichtung zu nehmen, wenn sie nicht zufrieden sind, oder?

  • 0
    Antwort von Hasii Hasii

    Stimme dir zu. Sowas geht ja gar nicht.

  • 0
    Antwort von datBienschen datBienschen

    Ob man als Außenstehender die anzeige machen kann weiß ich leider auch nicht, aber was man auf jeden Fall machen kann ist sich an die /den Vorgesetzten dieses Erziehers wenden und das Verhalten dieses Mannes schildern und eine offizielle Beschwerde einreichen. Denn offensichtlich ist dieser Mann entweder für den Job nicht geeignet oder total überlastet, das er so reagiert.

    Kommentar von spinvestors spinvestorsspinvestors

    denke ich auch so. Man kann ja auch eine Anzeige gegen den Erzieher stellen. Dann kommt es ins rollen.

  • 0
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wende dich mit deiner Frage doch mal an das zuständige Jugendamt.

    Kommentar von spinvestors spinvestorsspinvestors

    ..na ja, die werden sagen, das ist die Verantwortung des Inhabers...

  • 0
    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Erster Weg wäre, die Leitung der Jugendhilfe über das Vorgehen zu informieren.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.