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Beleidigung und Abmahnung

gefragt von Elina79 am 24.10.2009 um 13:54 Uhr

Unser Vermieter (wohnt unter uns) will uns aus der Wohnung haben. Er fühlt sich wegen allem gestört (seit dem wir seit einiger Zeit Nachwuchs haben!!!). Nachdem er uns eine Abmahnung hat zukommen lassen, da wir angeblich das Treppenhaus verspätet reinigen und nach 22 Uhr duschen, haben wir durch unseren Mieterschutzbund die Abmahnung zurückgewiesen. Er hat außerdem behauptet, dass mein Mann ihn beleidigt hätte.

Nun haben wir erneut eine Abmahnung bekommen, da wir angeblich die Tatsachen verdrehen würden und lügen. DARF ER DAS? Seine Frau wäre angelich Zeugin der Beleidigung.

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Mietrecht x 3.887 Beleidigung x 224

cara1002
beantwortet von cara1002 am 24. Oktober 2009 14:00
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Seh das alles locker, wenn du doch im Mieterschutzbund bist... Die regeln das schon für dich.

Nach 22 Uhr duschen...Sachen gibts, die gibts garnicht.

Und Abmahnung wegen Beleidung? Da wäre keine Abmahnung fällig, sondern eine Anzeige bei der Polizei.

Wie gesagt, Lach drüber und lass ihn machen, solang du dir wirklich nichts zu Schulden kommen lässt und Mitglied im Mieterschutzbund bist.

Kommentar von Obelhicks am 24. Oktober 2009 16:54

cara das ist eine für den fragesteller gefährliche antwort.

Kommentar von Elina79 am 24. Oktober 2009 18:05

Wieso gefährlich? Bitte erklären!


albatros
beantwortet von albatros am 24. Oktober 2009 23:54
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Die Rücknahme einer Abmahnung ist nicht durchsetzbar, sie ist juristisch an sich ohne Belang, da im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Vermieter die Vorhaltungen in jedem Fall beweisen muss. Seine Frau ist als Zeuge nicht brauchbar, da Partei. Duschen darfst du selbstverständlich zu jeder Tages- und Nachtzeit. Dem entgegenstehende Klausel im MV sind unwirksam.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 24. Oktober 2009 16:56
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natürlich kannst du dich gegen als diese dinge wehren. ehe du das aber machst, musst du dir das haus mal ansehen. der vermieter wohnt mit da drin. ist es ein zweifamilienhaus, dann hast du praktisch keinen kündigungsschutz. dann kann der vermieter ohne grund jederzeit kündigen. er muß nur die kündigungsfrist um 3 monate verlängern. hat man dich darauf nicht im mieterveein hingewiesen?

übrigens: wenn die frau den mietvertrag mit untershieden hat, ist sie nicht zeuge sondern partei.

Kommentar von Elina79 am 24. Oktober 2009 17:34

Nein, hier wohnen noch zwei andere mieter über uns. Ja, sie hat den Mietvertrag mitunterschrieben. Kannst Du mir mal den unterschied erklären? Vielen Dank ;-)

Kommentar von Obelhicks am 25. Oktober 2009 18:48

partei:

wer einen vertrag zeichnet ist partei. ob einer oder mehrere, die sitzen dann im gleichen boot und haben gleiche interessen. darum ist ein mitglied der partei nicht als zuge geeignet.

Zweifamilienhaus:

sei froh, daß es hier nicht zutrifft, denn dann könnte der vermieter nach § 573a BGB ohne begründung kündigen. da dies nicht der fall ist, weil es zwei weitere wohnungen gibt, steht dir bei einer kündigung immer ein widerspruchsrecht zu. dabei werden dann die berechtigten interessen beider parteien gegeneinander aufgewogen. es ist für den vermieter kaum möglich ohne eigenbedarf mit aussicht auf erfolg zu kündigen. allerdings scheint hier die absicht zu bestehen, gründe für eine außerordentliche kündigung zu sammeln, die auch fristlos ausgesprochen werden kann. insofern: siehe antwort albatros.

ich finde es ok, daß du nachfragst. wie sonst soll ein fragesteller hier wissen wer sich auskennt und wer sich die antworten aus den fingern zieht.


helrich
beantwortet von helrich am 24. Oktober 2009 14:01
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Oh je, Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Warst Du denn nicht auch "(Ohren)-Zeugin" dieses abgemahnten Vorfalles und schwörst nicht Stein und Bein, daß es sich anders verhalten hat? ;o))

Da steht am Ende Aussage gegen Aussage. Ich denke mal, daß es nicht wieder zu einem friedlichen Miteinander kommen wird. Die wollen Euch raus haben, Euren Nachwuchs haben die bei Abschluß Mietvertrag nicht mit einkalkuliert . Ihr könnt entweder die Zähne zusammenbeißen und Euch Eurer Haut mit allen rechtlichen Mitteln wehren oder Euch nach einer friedlicheren Unterkunft umsehen.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 25. Oktober 2009 22:08
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Die ausgesprochene Abmahnung könnte der Anfang von Weiteren sein. Diese Abmahnungen sollen das Durchsetzen einer Kündigung durch den Vermieter möglich machen. Abmahnungen müssen nicht der Tatsache entsprechen, der Vermieter wird diese bei Gericht, wenn es zum Prozess kommt, vorlegen um seine Glaubhaftigkeit zu untermauern. Da es kein 2-Familienhaus ist, haben Sie eine 3 monatige Kündigungsfrist. Richtig festgestellt haben Obelhicks und Albatros, das die Ehefrau als Vertragspartei gesehen wird. Das sollte aber nicht davon ablenken, dass auch sie bei Gericht gehört wird. Ein dauerhaftes Zusammenleben wird auf Dauer nicht ganz einfach werden. Auch dann nicht, wenn es nicht zu einem Prozess kommt. Es ist auch immer schwer, aus der Ferne einen solchen Fall zu bewerten. An Ihrer Stelle würde ich mich nach einer anderen Bleibe umsehen. So oder so Harmonie wird sich aller Wahrscheinlichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter nicht mehr einstellen. MfG


anonym
beantwortet von Padri am 25. Oktober 2009 10:21
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Da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst wohnt, hat der Vermieter erleichterte Kündigungsmöglichkeiten. Er kann ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Er muss es also nicht einmal mit Beleidigungen oder Nichtreinigen des Trepenhauses begründen.

Kommentar von Elina79 am 25. Oktober 2009 12:13

ES IST KEIN ZWEIFAMILIENHAUS!!!!! DAS HAB ICH NIE GESCHRIEBEN! ES WOHNEN NOCH ZWEI ANDERE IM HAUS!


anonym
beantwortet von guterwolf am 24. Oktober 2009 14:33
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Das ist leider eine übliche Vorgehensweise, aber die Abmahnungen sind vollkommen unberechtigt und sollten von euch sofort zurückgewiesen werden.

Da dies natürlich kein angenehmes Zusammenleben mehr ermöglicht solltet ihr euch in Ruhe nach einer anderen Wohnung umschauen - obwohl es gerade das ist, was der Vermieter will.

Oder ihr habt Nerven aus Stahl...


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 24. Oktober 2009 14:08
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Das sind so die Tricks mit denen es anfängt und dann irgendwann zu Gunsten des Vermieters eskalieren soll und das seine Frau Zeuge ist, ist doch klar aber unwichtig. Ich würde auf jeden Fall die beginnende Flut von Abmahnungen gelassen hinnehmen. Vor allem bei persönlichen Gesprächen immer eine Tonaufnahme machen, um im Nachhinein die Taktik des Vermieters studieren zu können. Vor allem um zu erfahren ob er ein moralische Recht hat so zu reagieren. Notfalls kannst du die Tonaufnahmen dann auch beim Mieterschutzbund demonstrieren um eventuelle willkürliche Verfolgung des Vermieters zu beweisen. Da dieses Verhältnis sich ohnehin nicht in Wohlgefallen auflösen wird, würde ich nebenbei nach einer neuen Wohnung suchen. Bedenke, ds dem Vermieter auch im Winter die Heizung ausfallen kann und er auf Grund seiner Postion leider am längeren Hebel sitzt.

Kommentar von Padri am 25. Oktober 2009 10:17

Nur zur Info:Tonaufnahmen sind selbst vor Gericht nicht erlaubt. Nur wenn es im Mordfälle etc. Ansonsten dürfen keine Gespräche mitgeschnitten werden. Den Mieterbund wird das ebenso wenig interessieren.


hajottka
beantwortet von hajottka am 24. Oktober 2009 13:57
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der Typ hat einen an der Waffel, geh zu einem Rechtsanwalt und laß ihn mal auf seine Rechte und Pflichten hinweisen, aber vor allem auch auf die Gepflogenheiten des normalen Miteinanders!


Oliee8
beantwortet von Oliee8 am 24. Oktober 2009 13:56
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lass ihn einfach schreiben, der vermieter hat kaum rechte, er wird euch nicht aus der wohnung bekommen, zur not kannst du ja mal beim anwalt für mietrecht nachfragen.


uli67
beantwortet von uli67 am 24. Oktober 2009 13:55
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Wie du schon schreibst: Dein Vermieter will dich wohl loswerden. Such dir doch was anderes.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 24. Oktober 2009 13:55
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wer will Dir denn verbieten nach 22 Uhr zu duschen........lachhaft

Kommentar von Obelhicks am 24. Oktober 2009 16:54

das war bis vor kurzem moch üblich. denn durch hausordnung kann man vieles regeln. erst ein kürzlich gesprochenens grundsatzurteil des BGH hebt die (mit einschränkungen) auf.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 24. Oktober 2009 17:43

Boh - so einen MV hätte ich erst gar nicht unterschrieben. Schließlich gibt es Leute, die auch Schicht arbeiten und auch nicht ungewaschen ins Bett möchten;-)


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