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Beleidigung-Straftat?

Frage von RussianGirl98 RussianGirl98

Hallo

Also letztens wurde ich in einem Chat (knuddels) angeschrieben und gefragt ob ich camen will, worauf ich nein geantwortet hab. Darauf meinte der 13jährige Junge, dass es schade ist, da er mir etwas zeigen wollte. Dieses etwas war sein Penis. Dann meinte er noch, dass er ja auch mal was von einem Mädchen sehen will. 

Ich bezeichnete ihn als sehr unreif und meinte, dass er sich besser pornos angucken soll, als das zu machen was er macht, da dies anständiger wäre.

Daraufhin wurde mein Account gesperrt. Aber in der Nachricht war ein Satz der mich sehr beunruhigt: Die Inhalts- und Verbindungsdaten wurden für eventuelle Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gespeichert.

 

Heißt das jetzt ich bin eine ''Straftäterin'', die mit einer Geldstrafe oder ähnlichem rechnen könnte? Ich bin übrigens 13 Jahre alt.

 

Bitte um Rückmeldung!!

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von huste huste

    Eine Straftäter ist man erst, wenn man rechtskräftig verurteilt ist. Mit 13 ist man nochnicht strafmündig und hat nichts zu befürchten.

    Ich halte den Satz für einen Standardsatz, mit dem sich der Betreiber rechtlich absichert, denn er darf personenbezogene Daten nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen speichern und muss den Nutzer darüber informieren.

    Ob deine Aussage strafrechtlich relevant ist, kann ich nicht sagen.

    Kommentar von RussianGirl98 RussianGirl98

    danke für die Antwort :)

  • 2
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Nein , denn Du bist in der BRD erst ab 14 strafmündig, so kannst Du gar nicht bestraft werden.

    Mit 14 kannst Du nur bestraft werden , wenn jemand Dich anzeigt , die Anzeige begründet ist und Dich ein Reichter veruteilt.

    Hier wird nichts passieren, jedoch ist es verboten unter 18 Pornos anzusehen, daher darft Dues eine 13 Jährigen auch nicht sagen, aber dass er dir sein "Ding" zeigte und etwas sehr intimes von Dir sehen wollte ist auch nötigung.

    Das würde ich klarlegen und auch darauf bestehn , dass er auch gesperrt wird.  

    Kommentar von RussianGirl98 RussianGirl98

    Das Problem ist, dass ich auf keine Art und Weise noch in den Chat komme, sonst würd ich das ja tun ;)

    Aber das find ich auch nicht so wichtig.

    Danke für die Antwort!!!

  • 0
    Antwort von meycrosoft meycrosoft
    1. Du bist mit 13 Jahren nicht strafmündig.

    2. Das was du gemacht hast ist doch keine Beleidigung.

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