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Beleidigung per E-mail

Frage von moonrise1975 moonrise1975

Hallo Leute,

Ein Freund hat heute jemanden aus wut per mail beleidigt und hat es aber von einer anderen e-mail adresse geschrieben die auf falschen namen angemeldet ist, der jenige hat die sache heute gleich seinen anwalt weitergeleitet der auch noch dazu sein Vater ist, was muss mein Freund erwarten denkt ihr das verfahren wird eingestellt oder wenn es zur Privatklage kommt es überhaupt zugelassen wird ?

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Antworten (13)

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    Antwort von fabielle fabielle

    "Angst essen Seele auf?"... Nächstes mal niemanden beleidigen? Schon gar nicht schriftlich!

    Kommentar von moonrise1975 moonrise1975

    das hat er per e-mail gemacht

    Kommentar von maspick maspickmaspick

    Na, und das ist nicht schriftlich ?

  • 1
    Antwort von Abendstern Abendstern

    Wenn alle Beleidigungen gleich vor Gericht gehen würden, hätten die Anwälte viel zu tun. Es gibt viel schlimmere Fälle. Eine Entschuldigung wäre angebracht, aber mit Kopie wenns nicht mündlich geht als Beweismittel.

  • 1
    Antwort von Savage1975 Savage1975

    Mittels den erweiterten Header bekommt man alles raus .. Naja emailaccount auf falschen Namen angelegt .. Ist das schon Personenstandsfälschung ?? Beleidigung sowieso eine Straftat (Antragsdelikt ) Hmm kommt drauf an. Eigentlich, wenn es das erste mal war evtl ne Geldstrafe. Im besten Falle Einstellung des Verfahrens nach Stpo § 170

  • 1
    Antwort von alphonso alphonso

    was bringt es denn, wenn ich jemanden anonym beleidige??

  • 1
    Antwort von pekole pekole

    Beleidigungen ziehen i.d.R. kein Verfahren nach sich. Entschuldigen und gut ist. Anders sieht es bei Drohungen etc. aus.

    Kommentar von moonrise1975 moonrise1975

    zitat des Schreiben:

    Hallo XXXX,

    Nein Reaktion auf diesen Kommentar.

    Die Kaffee-maschiene können sie sich ganz tief in den A..... Stecken..............

    Ist bereits an meinen Anwalt via email weitergeleitet und Sie werden demnächst post bekommen mit einer Klage von 1000,00 Euro wegen Beleidigung, so wie Anwaltskosten.Es gibt Präzedenzfälle, also Danke für die Beleidigung !!!

    Kommentar von maspick maspickmaspick

    Blah blah blah ... da will euch wer schrecken. Wenn das alles war .. Wenn es mir passieren würde, hätt ich's schon wieder vergessen.

    Kommentar von moonrise1975 moonrise1975

    ich denke der meint es ernst aber was ist den mit der IP so könnte er doch ausfindig gemacht werden

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    Antwort von Papppi Papppi

    Hab nochmal nachgedacht. Die Beleidigung per E-Mail ist Kinderkacke, aber die Besorgung des E-Mail-Accounts unter falschen Angaben zur Person, das ist Betrug und somit kann man da mit ner bösen Überraschung rechnen.

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    Antwort von maspick maspick

    Nix wird passieren. Kein Anwalt gibt sich mit solchen Lapalien ab, selbst wenns der eigene Vater ist. Ausser bei gefährlichen Drohung und rssistischen Beschimpfung - das könnte (zu Recht) ins Auge gehn. Ansonsten: Nix wird sein.

    Kommentar von moonrise1975 moonrise1975

    Das hoffe ich mür mein Freund auch weil ich glaube ihnen das mit seinen Vater wenn es schon Beispiel Fälle gegeben hat wo man 1000.-€ bezahlen musste

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    Antwort von CarolaM CarolaM

    LOL Kenne ich. Ich bin auch sehr impulsiv und rede sofort drauflos. Das kommt halt aus dem Bauch. Danach geht einem der A.... auf Grundeis.

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    anmeldung mit falschem namen ist betrug, strafbar, beleidigung eigentlich auch. glaube aber nicht dass ein gericht wegen sowas die ermittlungen einleitet. wird warscheinlich eingestellt wegen kein öffentliches interesse

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    Antwort von Lilly878 Lilly878

    Mannohmann, mit was die Justiz sich befassen muß. Wenn er noch nix auf dem Kerbholz hat, wird schon nix passieren...vielleicht wäre eine Entschuldigung angebracht ? Manchmal muß man halt in den sauren Apfel beißen

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    Antwort von Papppi Papppi

    Das kann teuer werden. Muss aber nicht. War's einmalig, kannste gewiss sein, dass Klage abgewiesen wird.

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    Antwort von zetix zetix

    Abstreiten ! Wenn es ne falsche e-mail Adresse war, ist doch gut. In so einem Lapalienfall wird die keiner ermitteln. Jedenfalls kein Staatsanwalt !

    Kommentar von moonrise1975 moonrise1975

    Ja aber es gibt Gerichte auch ohne Stattsanwalt

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    Antwort von Aemmie Aemmie

    wenn es Freunde sind nicht, dann nur eine Unterlassungsklage, kommt aber auf den Inhalt der Beleidigung an, und wenn der Anwalt ist, na dann guten Nacht

    Kommentar von moonrise1975 moonrise1975

    es sind keine Freunde

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