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beleidigung in einer banküberweisung

Frage von sammy369 sammy369

Hallo,

ich bin in einer Banküberweisung im Verwendungszweck als Betrüger Bezeichnet worden, der genaue Wortlaut war (FÜR DAS BETRÜGERSCHWEIN).

Jetzt meine Frage darf man das? Kann ich dagegen vorgehen? Kann ich zivilrechtlich gegen vor gehen oder hat das keinen sin?

Vielen Dank.

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Antworten (16)

  • 4
    Antwort von Morrrpheus Morrrpheus

    Die Beleidigung kannst du schon anzeigen. Beweise hast du ja.

  • 3
    Antwort von sluginsland sluginsland

    Klar, kannst du dagegen vorgehen. Beleidigungen haben jedoch nur eine Wirkung, wenn sie auch treffen. Mich würde das nicht treffen, solange der Betrag, den das "Überweiserschwein" geschickt hat korrekt ist...

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    ...das kostet doch nur zeit und nerven. ein rechtsttreit anzetteln wegen schlechten benehmens eines mitmenschen? den kontoauszug liest ja nur du, also sehe doch einfach souverän drüber hinweg.

    Kommentar von sluginsland sluginslandsluginsland

    So sehe ich das auch. Nicht du, sondern der andere hat sich danebenbenommen. Wollte man gegen jeden vorgehen, der sich nicht zu benehmen weiß, wären die Gerichte (noch mehr) überlastet....

  • 3
    Antwort von zj1000 zj1000

    irgendwie kreativ

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Wir kennen den Sachverhalt nicht.

    Entweder Du stehst da drüber und lässt es auf sich beruhen, oder Du erstattest Anzeige wegen Beleidigung. Schriftlich hast Du`s ja...

  • 2
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Dagegen könntest du vorgehen über seine Kontonummer ist der übeltäter auch auffindbar, und nein sowas darf man natürlich nicht

  • 2
    Antwort von akademikus akademikus

    steh drüber, du hast doch dein geld bekommen, oder? zieh dir den schuh nicht an....

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Mit einer Strafanzeige wirst Du vollen Erfolg haben.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Was heisst Erfolg? Er muss ein Verfahrne einleiten, Aussagen machen, sich nerven etc. Und dere beklagte wird ev. mit 50 Euro bestraft. Und lacht vielleicht sogar noch drüber.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Nein das Verfahren dürfte wegen mangeldem öffentliche Interesse eingestellt werden. So etwas wir zivilrechtlich geregelt nicht strafrechtlich.

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    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    So richtig blöd wäre es natürlich, wenn du tatsächlich einen Betrug begangen hättest und erst durch deine Beleidigungsanzeige nun wegen Betrugs gegen dich ermittelt wird ^^ Wie kommt dein Gegenüber darauf dass du ein Betrüger bist? Playstation 3 OVP verkauft und nur die Originalverpackung geliefert?

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wenn du schon drüber nachdenkst und dich drüber aufregst hat der ja voll ins schwarze getroffen.- Is schon ne Beleidigung, ob es lohnt dadrauf steil zu gehen?-ich glaub nicht.- wenn der woanders Unwahrheiten verbreitet, die dich schädigen, dann solltest du den allerdings auf die Füße treten.

  • 1
    Antwort von user134 user134

    Ja, die Fakten hast du ja eindeutig und kannst sie auch belegen

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    Antwort von pumi001 pumi001

    hab ich auch mal gemacht, da ist nie was nach gekommen

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

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    Antwort von AJWhv AJWhv

    Da solltest lieber mal einen Anwalt fragen!

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    Antwort von wildflower wildflower

    du kannst denjenigen anzeigen.du wirst a wissen wer dir geld schickt. aber überleg vorher was dir mehr streß macht,dich kurz über eine blöde bemerkung auf dem kontoauszug ärgern oder ein langwieriges verfahren?

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    Antwort von KBB0815 KBB0815

    Wenns genug Geld ist darf mir jeder alles drauf schreiben, aber das ist Beleidigung und kann angezeigt werden.

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    Antwort von addei03 addei03

    Ich würde auch einen Anwalt mal fragen, nicht das dieser etwas falsches rum erzählt und Dir schaden will. Frage mich nur, wie kommt er darauf.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    So etwas braucht man sich nicht gefallen lassen. Anzeige wegen Beleidigung erstatten.

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