Hallo,
ich bin in einer Banküberweisung im Verwendungszweck als Betrüger Bezeichnet worden, der genaue Wortlaut war (FÜR DAS BETRÜGERSCHWEIN).
Jetzt meine Frage darf man das? Kann ich dagegen vorgehen? Kann ich zivilrechtlich gegen vor gehen oder hat das keinen sin?
Vielen Dank.
...das kostet doch nur zeit und nerven. ein rechtsttreit anzetteln wegen schlechten benehmens eines mitmenschen? den kontoauszug liest ja nur du, also sehe doch einfach souverän drüber hinweg.
So sehe ich das auch. Nicht du, sondern der andere hat sich danebenbenommen. Wollte man gegen jeden vorgehen, der sich nicht zu benehmen weiß, wären die Gerichte (noch mehr) überlastet....