Beleidigung im Straßenverkehr im Ausland?

9 Antworten

Man kann mit den Schultern zucken und weiterfahren.

In den meisten Ländern haben Gerichte einen deutlichen Rückstau an Verfahren, was an einem Mix aus zunehmender Klagebereitschaft, komplexen Regeln, technischer Ineffizienz und Faulheit der Beteiligten liegt - jeweils mit unterschiedlichen Gewichtungen der Faktoren.

Im Ergebnis ist weder mit einer Bestrafung noch einem Schmerzensgeld zu rechnen.

Am besten lässt man das einfach hinter sich.

Ich kann dir nur sagen, dass sich eine Anzeige nicht lohnt.
Ich wurde auch mal massiv beleidigt, Stinkefinger, Foto wurde gemacht...habe ihn dann angezeigt wegen Beleidigung und Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Wollte einfach nur, dass das A*loch dumm guckt, wenn er die Post bekommt.
Tja, am Ende war ich der "Doofe"...musste morgens vor der Arbeit zur Polizei, meine damalige Freundin auch als Zeugin, er hat die AUssage verweigert, wir beide haben ihn anhand eines Passfotos zu 80% identifiziert und was war?
Wurde fallen gelassen...also alles für die Katz.

Mach es das nächste mal wie jeder andere auch...beleidige zurück oder was ich auch gerne mache nen Kuss rüberpuste, da sind die so dermaßen verwirrt, dass sie sofort jegliche Aggression einstellen und nur noch dumm gucken! :)
Oder wenn er so aussieht, dass du es mit ihm aufnehmen kannst, kannste auch aussteigen und mal ein wenig die Fäuste sprechen lassen! ;)

Alle diese Typs würde ich aber bei einem "Gegenspieler" mit eher südlichen Wurzeln lassen. Da würde ich einfach weiterfahren.

.....wir beide haben ihn anhand eines Passfotos zu 80% identifiziert.....

Genau das war das Problem. Wäre es euch möglich gewesen, aus einer Wahllichtbildvorlage den zu 100% zu erkennen, wäre das anders gelaufen.

Viele Staatsanwaltschaften verlangen eine solche Prozedur, da ein geschickter Anwalt sonst hinterher im Verfahren euch auseinandernimmt, wie ihr denn bitte wissen wollt, wer das genau war, wenn ihr den nicht einmal wiedererkennen könnt.

Sowas bedeutet Kosten für die Katz, denn ein Gerichtsverfahren ist nicht umme und die Staatsanwaltschaften sind schon gehalten, Kosten nicht zum Fenster raus zu werfen.

Eine Anzeige ist in beiden Ländern möglich. Allerdings wird das Verfahren in beiden Fällen wohl eingestellt, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. 

in Italien natürlich, die haben die Hoheit.

sei nicht so spießig. regel das wie jeder normale andere mensch