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Beleidigung im Straßenverkehr

Frage von rotius rotius

hab ich gerade nochmal gesehen bzgl bestrafung und die meinten, bspw bei mittelfinger zeigen, wird ein halbes bis ganzes monatseinkommen fällig.jetzt meine frage, wie verhält es sich, wenn man gar kein einkommen hat im sinne von erwerbstätigkeit?

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Antworten (5)

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    Antwort von mone2403 mone2403

    Dann sitzt du die Strafe nötigenfalls eben ab.

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    hm,das wäre ja aber nicht gerecht im sinne von, mit geld kann ich mich freikaufen etc...

    Kommentar von mone2403 mone2403mone2403

    Es steht dir frei das Geld auf legalem Weg zu beschaffen und die Strafe zu bezahlen.Bekommst du das nicht hin und hat einen Richter7Staatsanwalt der schlecht drauf ist,schnaufst du gesiebte Luft .Möglichkeit der Sozialstunden besteht noch...jo...

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    Antwort von Gentleman09 Gentleman09

    Am besten erst gar nicht dazu kommen lassen. Glaubhaft erläutern, dass man bereit ist, Sozialstunden zu leisten. Oder auch ehrenamtliche Tätigkeit anbieten.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Das Strafmaß wird ja in Form von Tagessätzen berechnet. Und wenn du kein Einkommen hast, wird die Tagessatzhöhe auch sehr niedrig angesetzt, also z.B. nur 10 Euro, was einem aber auch sehr wehtun würde, wenn man kein Einkommen hat.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Gibt ja auch die Möglichkeit ins Gefängnis zu gehen.
    Gibt da Tagessätze.
    z.B. 50.-€ oder 1 Tag Knast.

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    Antwort von TheReal38835 TheReal38835

    das ist ein fester preis glaube ich, ich habe es mla gewusst, aber weiß es jetzt nicht mehr^^

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