hab ich gerade nochmal gesehen bzgl bestrafung und die meinten, bspw bei mittelfinger zeigen, wird ein halbes bis ganzes monatseinkommen fällig.jetzt meine frage, wie verhält es sich, wenn man gar kein einkommen hat im sinne von erwerbstätigkeit?
Antworten (5)
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Gentleman09Gentleman09
Am besten erst gar nicht dazu kommen lassen. Glaubhaft erläutern, dass man bereit ist, Sozialstunden zu leisten. Oder auch ehrenamtliche Tätigkeit anbieten.
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DerTrollDerTroll
Das Strafmaß wird ja in Form von Tagessätzen berechnet. Und wenn du kein Einkommen hast, wird die Tagessatzhöhe auch sehr niedrig angesetzt, also z.B. nur 10 Euro, was einem aber auch sehr wehtun würde, wenn man kein Einkommen hat.
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HHSthpHHSthp
Gibt ja auch die Möglichkeit ins Gefängnis zu gehen.
Gibt da Tagessätze.
z.B. 50.-€ oder 1 Tag Knast. -
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TheReal38835TheReal38835
das ist ein fester preis glaube ich, ich habe es mla gewusst, aber weiß es jetzt nicht mehr^^
Diese Frage
hm,das wäre ja aber nicht gerecht im sinne von, mit geld kann ich mich freikaufen etc...
Es steht dir frei das Geld auf legalem Weg zu beschaffen und die Strafe zu bezahlen.Bekommst du das nicht hin und hat einen Richter7Staatsanwalt der schlecht drauf ist,schnaufst du gesiebte Luft .Möglichkeit der Sozialstunden besteht noch...jo...