ich habe jemanden den ickenne per msn beleidigt,daraufhin binich angezeit worden,bekam ein halbes jahr später die kopien was ich geschrieben habe,was e geschrieben hat war gelöscht,habe natürlich keine kopien davon mehr,da ich mit so ewas nicht gerechnet habe...wie geht das aus wenn ich zum anwalt gehe ohne beweise....
Antworten (10)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
waggerlawaggerla
Du hast ein Recht auf Gegendarstellung. Wenn seine Antworten gelöscht sind, wird sich der Richter schon seinen reim darauf machen können.
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3Antwort von
kaesbrotkaesbrot
Läuft wahrscheinlich auf Aussage gegen Aussage hinaus - es wundert mich nur, daß du Baujahr 71 bist. Sowas erwartet man von einer 14 Jährigen.
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1Antwort von
quasi1quasi1
sieh mal unter dokumente im ordner "verlauf" nach. wenn du glück hast ist es noch gespeichert.
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0Antwort von
peppermapepperma
Ob das vor Gericht gilt ist sehr fraglich, denn sowas zu fäkschen ist ja nun wirklich kein Kunststück, also kann er sich damit den A.... abwischen und der Anwalt der sowas vor Gericht als Grundlage seiner Beweisführung anführt sollte gleich zu nem Fensterputzer dekradiert werden.
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0Antwort von
bitmapbitmap
Der Anwalt kann ja Akteneinsicht beantragen. Für den dürfte das also kein Problem sein.
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0Antwort von
Volker13Volker13
Die beweise hat die StA doch schon. Klar kannst du zum Anwalt gehen, und wirst ihn schön bezahlen müssen.
Wie das ausgeht, kann hier keiner wissen.
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maspickmaspick
Na, das muß ja sehr krass gewesen sein... der Anwalt wird schon wissen, was zu tun ist.
Kommentar von
leandra6leandra6 nee war es nicht streit eines geschiedenen paares
wobei auch kein 14-jähriger auf die idee kommt nach einer msn-beleidung den anderen anzuzeigen
wohl -.-