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Beleidigung im Internet, doch erst 13 Jahre.. Prozess?Gerichtskosten?Womit muss ich rechnen?

Frage von David041997 David041997

Hallo Leute,

habe folgendes Problem. Habe im Chat eines Browsergames eine andere Person auf ihr Aussehen hin beleidigt. Habe mich da wohl wirklich im Ton vergriffen und nun habe ich wahrscheinlich eine Anzeige am Hals.

Mit was muss ich dabei denn rechnen?

Also die Polizei wird wahrscheinlich den Anbieter des Browsergames nach der IP-Adresse fragen und dann über diese meinen Wohnort, und damit mich finden.

Nun ist eben die Frage, was mir und/oder meinen Eltern dabei passieren kann?

Bin ja erst 13 Jahre alt, wodurch ich ja nicht schuldfähig bin, also nicht belangt werden kann, soweit ich weiß.

Haften dann die Eltern für ihre Kinder?

Kann es dabei zum Prozess kommen bzw. würde jemand wegen so einer vergleichsweise kleinen Tätigkeit einen Prozess anzetteln?

Natürlich gibt es ein Chatlog und weiteres, was meine grenzwärtigen Formulierungen natürlich bestätigt.

Was kommt denn da auf mich zu? Geht es da um eine Verwarnung, Sozialstunden oder wie sieht das aus?

Wie sieht es mit Sachen wie Prozesskosten aus?

Kann ich etwas tun?

Würde mich freuen, wenn ihr mir einfach ein paar Tipps geben könntet und mir sagt was da evtl. auf mich zukommt.

Liebe Grüße

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von schildi85 schildi85

    also als erstes denke ich das du mit 13 nicht unbedingt deine freie zeit mit games wie zum beispiel WoW, COD,CS usw. vergeuden solltest.

    als erstes wäre vllt ne Entschuldigung fällig und dann solltest du dir mal die frage stellen warum du leute über ihr aussehen beleidigst wenn du sie nur ingame antriffst und net im RL?!

    Entschuldige dich ingame bei der Person und damit wirds sicher erledigt sein ;)

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    Antwort von Jaxmann Jaxmann

    Ich denke nich das,dass große folgen haben könnte

  • 2
    Antwort von Scanner Scanner

    Aufgrund so einer Geschichte wird sicherlich kein Staatsanwalt tätig.

    Aber Du solltest so was lassen.

    Kommentar von David041997 David041997

    Okay, das erleichtert mich schoneinmal. :)

    Das ganze fing an in einem Streit und das endete dann übler, als man vorher dachte...:(

    Habe mich mittlerweile auch schon entschuldigt, ob das hilft, ist eben die Frage.

    Vielen Dank für diese Einschätzung:)

    Kommentar von Scanner ScannerScanner

    Das ist doch schon OK.

  • 1
    Antwort von MINECRAFT4EVER MINECRAFT4EVER

    lol Ich musste nich kaputt lachen xDDD Da kannst du doch sagen was du willst ^^ Da passiert dir nichts und als würde der deine IP für so ne K*cke rausgeben...lol *lachkrampf*

  • 1
    Antwort von SenseiPaul SenseiPaul

    Es gibt geringintellektuelle Staatsanwälte und Richter, die in der beruflichen Hierarchie ganz unten angesiedelt sind, die nicht nur mit unserer Sprache (und unserem Rechtssystem) auf Kriegsfuß stehen, sondern auch wegen beruflichen Nichtausgelastetseins soviel Langeweile haben, daß sie sich an ihren Amtsgerichtchen mit Beleidigungen befassen. Nach der Anzeigeerstattung durch den Beleidigten muß der Beklagte polizeilich geladen werden. Hinzugehen braucht niemand, warum auch? Polizeivernehmungen sind schon wegen des Zweifingersuchsystems beim Tippen der Uniformierten äußerst enervierend. (Nur wenn der Staatsanwalt zur Vernehmung lädt, muß man hingehen: Der läßt sonst verhaften!) Die Polizei schickt den (mit zwei Fingern getippten) Vorgang zur Staatsanwaltschaft. Diese hat die Pflicht, gewöhnliche Beleidigungen auf den Privatklageweg zu verweisen, was bedeutet, daß es zu einem Sühnetermin beim Schiedsmann kommt. Scheitert dieser, kann erst danach am Amtsgericht verhandelt werden. Viele, gerade junge und unerfahrene Staatsanwälte, von denen nicht wenige Mädels sind, die in jeder Disco besser aufgehoben wären, halten sich nicht an dieses Schema und beantragen sofort Verfahren beim Amtsgericht. Solche Verhandlungen sind lustige Lehrbeispiele dafür, daß nur 2% der Bevölkerung über höhere Intelligenz verfügen; die Anträge heranwachsender, profilsüchtiger Staatsanwältchen sind besser als jede Büttenrede, aber mit dreizehn Jahren darf man all das nicht genießen, weil gem. StGB Schuldunfähigkeit besteht. Bei Beleidigung über ein Internetforum wäre darüberhinaus die Beweisfrage (trotz IP-Adresse) für den Kläger knifflig bis unmöglich. Eingeleitete Strafverfahren gg. Kinder müssen gem. StPO (durch Staatsanwaltschaft o. Gericht) eingestellt werden. Zivilrechtliche Ansprüche des Beleidigten sind davon nicht betroffen; u.U. haften Aufsichtspflichtige für ihr Kind, aber hier kann man, geschickt formulierend, die Zivilklage konterkarieren: Das Entschuldigen war (im Hinblick auf eine einzukalkulierende Zivilklage zur Erlangung von Schmerzensgeld – einen Strafprozeß wird es nicht geben) sehr gut und kann ggf. argumentatorisch zu Gunsten des/der Beklagten ausgeschlachtet werden!

    Was mir als Beobachter der »Szene« auffiel: Es sind in der Mehrzahl Vertreter der unteren und untersten Schichten, die sich schon aus geringsten Anlässen beleidigt fühlen, während für einen geringen Prozentsatz Intellektueller gilt: »Stock und Stein brechen mein Bein, aber Worte können mich nicht verletzen.« Wer nichts hat außer dem, was mit »Ehre« bezeichnet eine schwammige Sache ist, bei Erwähnung derer solche aufspringen und die Hacken zusammenknallen, muß offenbar andauernd beleidigt sein. Darum gilt: Mit solchen gar nicht erst kommunizieren!

    Kommentar von David041997 David041997

    Vielen vielen Dank!

    Das klingt mir nach einem Anwalt, wenn es nicht sogar einer ist! (wer weiß)

    Das wirft mir nun wirklich alle Schatten, und auch Sonnenseiten, der Aktion auf.:)

    Nun bin ich wirklich erleichtert:)

    Mit manchen Leuten, welche aus einer von dir hier beschriebenen Schicht kommen und wahrscheinlich nicht allzu intellektuell sind, werde ich mich in Zukunft nichtmehr rumschlagen sondern mich lieber um die Schule kümmern.

    MfG und nochmal Danke!

    Kommentar von SenseiPaul SenseiPaul

    Freut mich, daß ich Dir helfen konnte. Ich bin kein Anwalt, nur was ähnlich Langweiliges. Mache in Strafrecht mit Schwerpunkt Verfassungsbeschwerden. Die Schule, was Du erkanntest, ist wichtiger als alles andere im Leben! Schaufle alles an Bildung und Wissen in Dich rein, was geht, versuche die Hochschulreife zu erlangen und mach damit was Vernünftiges. Und laß Dich nicht abschrecken: Die IQ der meisten Studierenden (auch der von Anwälten) liegen bei ca. 100, manchmal knapp darüber. Wenige hochbegabte Chirurgen bringen es auf 128, der Rest hat auch nur um 110. Für BWL und Lehramt reichen 90, und meinen Erfahrungen nach haben viele Richter nicht einmal die…; die tun nur so, als ob!

    Kommentar von sniefy sniefy

    ... und deshalb war der NC bestimmter Lehrämter an vielen Unis in den vergangenen Jahren höher als der für Medizin und Jura...wenn es überhaupt für Jura noch einen NC gab...

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    Antwort von Stahlers Stahlers

    Haha, da hat jemanden dem kleinen Jungen Angst eingejagt. Kannst im Internet beleidigen wen du möchtest. Jetzt wird jemand kommen und sagen " Internet= kein Rechtsfreier Raum", tja dann frage ich mich wie derjenige nachweisen will das DU am PC das geschrieben hast.

    Ist wie beim Autofahren, gibt keine Halterhaftung ;)

    Kommentar von Stahlers StahlersStahlers

    Das weiß ich daher, da ich auf Youtube bereits 2 Leute anzeigen wollte. Die mich ua. als "Dreckiges deutsches Nazi****** " und "verkrüppelte ******* dir schlag ich deine ***** Fresse ein".

    Screenshots, Account alles gesichert, gebracht hat es nichts.

    Kommentar von David041997 David041997

    Boaar wenn das nicht eine fachkundige Antwort ist, weiß ich es auch nicht mehr! :) Ärger mich, dass ich die hilfreichste Antwort gestern schon vergeben habe. :-( Okay, also das ist schonmal eine ordentliche Hilfe.:) Wie ist das denn beim Autofahren, also, wenn mein Auto, wenn ich eins hätte geblitzt werden würde, und ich nicht am Steuer säße, müsste ich den Zettel auch nicht bezahlen?

    Weiß nicht in wiefern das bei meinem Fall im Internet über die IP-Adresse möglich ist? Hat da jemand Wissen drüber?

    MfG

    Kommentar von Stahlers StahlersStahlers

    Wenn du dein Auto verleihst und derjenige geblitzt wird, kommt die Post zu dir, da du der Halter des Autos bist. Dann kannst du sagen du kennst den Fahrer, du warst der Fahrer, oder du kennst den Fahrer nicht.

    Wenn du den Fahrer nicht kennst bekommt der Fahrer keine Strafe und du keine Strafe. Nachteil ist das in eingigen Fällen ein Fahrbuch aufgetragen wird, da muss man bei jeder Fahrt eintragen wer wann wieviel fährt.

    Abgesehen davon das ich eigentlich keinen Fall kenne bei dem jemand für im Internet getätigte Beleidigungen angezeigt worden ist.

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    Antwort von David041997 David041997

    Danke euch allen, ersteinmal für die schnellen Antworten:) Ich denke nicht, dass diese Person, es ist eine Frau, mit der ich mich davor sehr gut verstanden habe und gespielt habe, nun vor Gericht gehen will und meine Eltern arm machen will, weil ich, zugegebenerweise ungerecht, ihr Äußeres bemängelt habe und blöde Annahmen in den Chat gepostet habe. Naja wer weiß^^Ich kann nur hoffen:)LG David

    Kommentar von MINECRAFT4EVER MINECRAFT4EVERMINECRAFT4EVER

    Machst du nur so blöd oder bist du so blöd ? Das schlimmste was dir passieren kann ist ein Ban für 1-2 Tage du Noob ^^ Als würde da die Polizei oder sowas kommen xDDD

    looooooooooool

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    Antwort von katarofuma katarofuma

    ICh drohe auch immer kleinen Kindern mit einer Anzeiege wegen Beleidigung da die strafe dafür ja nicht gerade gering ist. Finde ich dann schön zu sehen wie die kiddys rumheulen ;) Is zu 99.9% nur eine leere Drohung sollte er es aber wirklich anzeigen halte schonmal etwas Geld bereit.... Das Jahr im Bau wirst du mit 13 Jahren sicher net bekommen daher die geldstrafe kann teuer werden ^^

    Kommentar von David041997 David041997

    Was ist denn etwas Geld? Gibt es da Schmerzensgeld oder so etwas ähnliches? Oder sind das nur die Kosten des Prozesses?

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    Antwort von emmiiiiiiiii emmiiiiiiiii

    Das hatten wir in der schule,du musst buse bezahlen.

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    Antwort von fungolfer fungolfer

    Du bist noch nicht strafmündig. Es kann also nichts passieren. Aber wenn Deine Eltern gut sind, dann ist erstmal für ein halbes Jahr dein PC weg.

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    RatgeberHelden Antwort von surfenohneende surfenohneende
    13 = Strafunmündig!

    Gilt aber nur gegenüber dem Gesetz, aber nicht gegenüber extremistischen Moslems, Nazis, ... XD

  • 1
    Antwort von kluetje kluetje

    Kompliment. Endlich mal ein Jugendlicher der der deutschen Sprache und Rechtschreibung mächtig ist...

    Kommentar von David041997 David041997

    dankeschön:)

  • 1
    Antwort von Kraninko Kraninko

    Wahrscheinlich kriegst du nur ne Verwarnung oder Entlassung des browsergames aber du hast wirklich übertrieben man geht ja nicht wenn man sagt, du bist hässlMäh zum gericht. Mach dir keine Gedanken!

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    Antwort von alphonso alphonso

    Ich denke mal, solange du nicht gerade die Mutter eines Moslems beleidigt hast, solltest du dir nicht so viele Gedanken machen.

    Kommentar von Stahlers StahlersStahlers

    Der würde den eher kaputt schlagen. Justitia ist nicht deren Ding .

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