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Beleidigung im häuslichen Bereich

gefragt von smart7 am 21.01.2009 um 21:59 Uhr

Mein Mann und ich sind in dessen Elternhaus gezogen. Dieses hat mein Mann überschrieben bekommen, seine Mutter hat Wohnrecht. Aufgrund strafrechtlicher Vergehen der Schwägerin bekamen wir eine Hausdurchsuchung. Ich war darüber sehr erbost und habe meine Schwägerin die zu Besuch bei Ihrer Mutter im Haus war zur Rede gestellt. Daraufhin wurde ich von beiden verbal beleidigt, die Mutter hat mir das Betreten Ihrer Wohnung verboten. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich mich zu wehren? Bin schon am überlegen einen Anwalt einzuschalten, habe dies aus Rücksicht zu meinen Mann nicht getan.


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anonym
beantwortet von doris11 am 21. Januar 2009 22:00
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die Mutter kann dir das betreten ihrer Wohnung verbieten,das Recht hat sie.


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 21. Januar 2009 22:01
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Wenn es dich so stört dann würde ich ausziehen . Ich würde sowieso nicht mit Eltern in einem Haus wohnen ,da ist ärger im vorprogramiert.


anonym
beantwortet von MariusM am 21. Januar 2009 22:01
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Sind das getrennte Wohnungen im Haus mit eigenem Eingang?


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 21. Januar 2009 22:01
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was hat denn eine Straftat deiner Schwägerin mit einer Hausdurchsuchung bei euch zu tun???


anonym
beantwortet von Brummli am 21. Januar 2009 22:02
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Sei aufmerksam. Gegenüber deinem Mann und den beiden Frauen. Das kann ganz blöd enden. Viel Erfolg


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 21. Januar 2009 22:02
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was willst du denn ihre wohnung gehen, wenn sie dich nicht einlädt. ist ihre, dort hast du nichts zu suchen


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 21. Januar 2009 22:04
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Lass es doch auf sich beruhen. Willst Du wirklich die Frauen vor Gericht ziehen? Zeig doch mal Größe und steck das weg.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 21. Januar 2009 22:07
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Rechtlich kannst du gar nichts machen. Deine Schwiegermutter kann natürlich frei entscheiden, wer ihre Wohnung betreten darf und wer nicht, auch wenn ihr die Hausbesitzer seid. Am besten haltet ihr erst mal Distanz bis sich die Wogen geglättet haben. Das Geld für einen Rechtsanwalt würde ich sparen, das führt doch zu nichts. Wenn du das nicht möchtest, bleibt dir immer noch auszuziehen und die Wohnung zu vermieten.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 21. Januar 2009 22:09
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1) Die Schwiegermutter hat das Recht, Dir das Betreten der Wohnung zu verbieten.

2) Ich hätte zunächst mit dem Partner das Problem besprochen und ihm sehr deutlich gemacht, daß die Schwägerin mit ihrem Tun nicht das Recht hat, Euch Verdachtsmomenten und Hausdurchsuchungen auszusetzen. Wenn der Partner dann noch immer nicht reagieren will, solltest Du die Trennung einleiten. Auch von der Seite muß man seinem Partner vertrauen können!!

Du bist taktisch Unklug vorgegangen und jetzt durch die Reaktionen der Schwiegermutter und der Schwägerin verärgert. Manchmal sollte man den Partner schicken. Der „kennt“ die Verwandschaft besser.

Kommentar von smart7 am 21. Januar 2009 22:20

Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hab mir dasselbe dann auch gedacht und es mit meinen Partner diskutiert. Trotzdem fand ich die ganze Sache sehr verletzend. Hoffe einen Weg zu finden damit Klar zukommen.


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