ich habe im internet bei youtube im kommentar jemanden im eifer der gefechts beleidigt der schrieb mir nun das ich von seinem anwalt hören würde..naja dachte ich mir und habe meinen account gelöscht soweit ich weiss hatte ich keinen namen von mir angegeben...was habe ich zu befürchten
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Runzgrott Die Antwort ist einfach; DE FACTO: NICHTS, absolut gar nichts! Das einzige was hätte passieren können, wäre eine (in keinem Fall juristisch verbindliche) Rüge von Seiten der Youtube-Betreiber gewesen, doch auch das ist äußerst unwahrscheinlich. Wäre der Kerl tatsächlich zu einem Anwalt gegangen, dann hätte der Anwalt mit Sicherheit nur herzlich gelacht und der Typ wäre ganz schön angesäuert gewesen, dafür Geld bezahlt zu haben. Schade um deinen Account, du hättest ihn nicht löschen müssen.
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marcopolo79marcopolo79 Oh nein. Wenn es eine Beleidigung war, dann kann eine Strafanzeige erstattet werden. Wenn die StA davon schnell genug Wind bekommt, wird der Seitenbetreiber angeschrieben, bekommt die Äußerung sowie die Daten des Kontoinhabers. Und schon geht das Strafverfahren los. Soviel zu dem "nichts".
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Runzgrott Es gibt einen gehörigen Unterschied zwischen De Facto-Recht und geschriebenem Recht. Außerdem ist Beleidigung nicht gleich Beleidigung. Wenn bei der Beleidigung nicht gleich der Tatbestand der Volksverhetzung oder ähnliches vorliegt, lächelt auch die Staatsanwaltschaft nur milde.
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NikussNikuss
Solche Streitigkeit kommen doch täglich millonenfach vor, keine Panik, es ist alles nur Theorie! Im Grunde wollte er dir nur Angst machen, und das hat er scheinbar erreicht, meld dich wieder an und hab weiterhin Spaß bei youtube
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Richard71076 Umgangston bei YouTube
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ZORX77 Mann sollte halt schon beachten, dass man es nicht immer mit pubertierenden Hauptschülern zu tun hat sondern gelegentlich auch mit erwachsenen Leuten, die sich vom kleinen Milchzahngangsta nicht veraschen lassen.
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ZORX77 Auch wenn es die heutige Jugend nicht glauben oder gar verstehen kann aber Beleidigung kann geahndet werden. Ob im realen Leben oder im Netz beleidigt wird spielt keine Rolle.
Zitat : Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende € kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.
Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.
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TobiasClarenTobiasClaren Bei Beleidigung gibt es kein "in aller Regel". Mal davon abgesehen dass Anzeigen wegen Beleidigung eine Deutsche Einzigartigkeit sind (20% aller Prozesse, 500.000 pro Jahr, in England in den Zeitraum weniger als einer [auf drei Jahre einer, und nur wegen harter schriftlicher öffentlich wahrgenommener Verleumdung]), ist nicht jeder vor dem Gesetz gleich. Das ist so ein Ding weswegen Deutschland auf Listen von AI nicht unter nden Ersten steht. Die Justiz hängt an ihrem Ehrenrecht.
Die Staatsanwälte entscheiden ob sie die Anzeigen annehmen "wollen". Sie bezeichnen dass aber mit "öffentlichem Interesse". Ein Beamter stellt bei denen ein öffentliches Interesse dar, "Privatfehden" wie es inkompetente Polizisten schon mal nennen nicht (googlet nach der Kombi: kok claren).
Dahzer rate ich bei angenommer Anzeige wegen Beleidigung dazu der anzeigenden Person ein "empfindliches Übel" zuzufügen. Alles was keine Physische Gewalt bedeutet. Weitere öffentliche Beleidigung, Observierung zwecks Ermittlung von realen negativen Verhaltensweisen zwecks Veröffentlichung und wenn es sein muss auch das anhängen von Ordnungswidrigkeiten oder Strafaten. Gerade Deutschland mit seiner beschränkten Meinungsfreiheit (86, 90a, 130...) bietet Möglichkeiten. Und übrigens, wenn jemand ein Paket mit Medikamenten, Drogen usw. aus dem Ausland geschickt bekommt und der Zoll das abfängt fragt die Staatsanwalt bei der Verfolgung nicht ob das Jemand geschickt haben könnte der einem was will. So weit denken die nicht. Genau so wie Ordnungsamtler bei wildem Müll wie selbstverständlich annehmen dass er dem gehört dessen Name darin gefunden wird... Ich erinnere mich auch an ein YouTube-Hetzvideo in dem eine Webseite eines unbeteiligten Paares eingeblendet worden war, die danach von aufgebrachten Türken mit dem Tode bedroht wurden. Evtl. hat sich einer gedacht er kann so gegen Türken hetzen, und gleich noch misslibigen Personen damit Ärger machen.
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NikussNikuss
wenn Beleidigung so gravierend ist, dass es einen Straftatbestand ausmacht, kann mann durch deine IP deine Identität raus finden und dich anschreiben, dann bekommste ne Vorladung, musst zur Polizei stellung nehmen! meist kommt es nicht so weit, denn man muss ja den Anwalt vorschießen! In Deutschland lernt man schon mit 6 Jahren mit dem Anwal zu drohen, bzw. zu denunzieren!
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luciel1988luciel1988 was erwartet mich im schlimmsten fall im internet steht bei
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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wueseldueselwueselduesel
Den Account löschen bringt gar nix, die Verbindungsdaten werden gespeichert. Aber ich glaube nicht, dass da noch was kommt. Das sind meist nur Schwätzer.
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Anjing Selbst Schuld. Aber eigentlich gar nix. Ich wurde hier im Forum auch schon beleidigt (Als Moron)!
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BuhuuuBuhuuu
Wenn du nichts strafbares gemacht hast, hast du auch nichts zu befürchten.
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luciel1988luciel1988 naja beleidigung ist doch strafbar
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BuhuuuBuhuuu Da kräht kein Hahn nach.
auch wenn ich die person aus dem video beleidigt habe war wieder so nen schmink video