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Beleidigung behinderter Menschen gleich Gesetzverstoß?

Frage von SimoneAndrea SimoneAndrea

Es heißt doch "die Würde des Menschen ist unantastbar" wenn jetzt ein gesunder Mensch einen Behinderten beleidigt und sich über ihn lustig macht, ist das dann ein Gesetzverstoß?

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Antworten (10)

  • 7
    Antwort von Stoffeline Stoffeline

    Die Behinderung spielt dabei keine Rolle. Jede Beleidigung, sofern es eine ist, kann angezeigt werden.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    So sehe ich das auch

  • 3
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Was zum Kuckuck,hat das mit Behinderung zu tun?Jede Beleidigung ist ein Gesetzesverstoss!

  • 1
    Antwort von ewalli ewalli

    Da müssten bei uns aber fast alle Kinder im Dorf schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, weil die meinen behinderten Sohn schon sehr oft geärgert haben! Ein Gesetzesverstoss ist es nicht, aber absolut charakterlos!

    Kommentar von sanne172 sanne172sanne172

    da hast du recht!

    Kommentar von Stoffeline StoffelineStoffeline

    Es gibt Altersgrenzen betr. der Schuldfähigkeit.

    Kommentar von ewalli ewalliewalli

    Frag mal einen Behinderten, ob ihn gerade jemand geärgert hat, dann sagt er nein, egal ob er erwachsen oder Kind ist! Wo kein Kläger, da kein Richter, leider!

    Kommentar von redbrodi redbrodiredbrodi

    Die Kinder geben nur wieder, was das Elternhaus vorgibt. Ich nehme mal an, dass die Kinder gar nicht wussten, was genaus sie da eigentlich gesagt haben und worüber sie hergezogen sind. Sie werden einfach ihre genauso unwissenden und mit Vorurteilen behafteten Eltern wieder gegeben haben.

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    Antwort von JSKAugsburg JSKAugsburg

    na eher dummheit!

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    Antwort von grada13 grada13

    ethische gesehn ja, alle mal. unwürdig ist es auch. aber gesetztlich, glaube ich nicht als die normale beleidigung wie finder zeigen oder beschimpfungen wie auch bei gesunden menschen.

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Dummerchen, wenn die Würde unanatastbar ist, kann sie doch gar nicht verletzt werden.

    Kommentar von Stoffeline StoffelineStoffeline

    Artickel 1 unseres Grundgesetzes (allgemeine Schulbildung)

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Schon klar. Und was steht denn da?

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    Antwort von laszlo95 laszlo95

    nö ist doch so

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    Antwort von winterblut winterblut

    abhängig von der wortwahl

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ich denke nicht.
    Ich darf ja auch jeden anderen beleidigen

    Kommentar von winterblut winterblutwinterblut

    man darf? beleidigungen sind strafbar

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Echt? Wenn eine zu mir sagt "du fette Kuh" dann kann ich ihn anzeigen?

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    aber nur solange er dich dafür nicht belangt, ob Behindert oder nicht spielt doch gar keine Rolle

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    Antwort von Danny1975 Danny1975

    oha..das würde mich auch interessieren.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html <- völlig unabhängig, ob gegenüber einem Behinderten oder einem gesunden Menschen.

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