Es heißt doch "die Würde des Menschen ist unantastbar" wenn jetzt ein gesunder Mensch einen Behinderten beleidigt und sich über ihn lustig macht, ist das dann ein Gesetzverstoß?
Antworten (10)
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7Antwort von
StoffelineStoffeline
Die Behinderung spielt dabei keine Rolle. Jede Beleidigung, sofern es eine ist, kann angezeigt werden.
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3Antwort von
vollimlebenvollimleben
Was zum Kuckuck,hat das mit Behinderung zu tun?Jede Beleidigung ist ein Gesetzesverstoss!
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1Antwort von
ewalliewalli
Da müssten bei uns aber fast alle Kinder im Dorf schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, weil die meinen behinderten Sohn schon sehr oft geärgert haben! Ein Gesetzesverstoss ist es nicht, aber absolut charakterlos!
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sanne172sanne172 da hast du recht!
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StoffelineStoffeline Es gibt Altersgrenzen betr. der Schuldfähigkeit.
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ewalliewalli Frag mal einen Behinderten, ob ihn gerade jemand geärgert hat, dann sagt er nein, egal ob er erwachsen oder Kind ist! Wo kein Kläger, da kein Richter, leider!
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redbrodiredbrodi Die Kinder geben nur wieder, was das Elternhaus vorgibt. Ich nehme mal an, dass die Kinder gar nicht wussten, was genaus sie da eigentlich gesagt haben und worüber sie hergezogen sind. Sie werden einfach ihre genauso unwissenden und mit Vorurteilen behafteten Eltern wieder gegeben haben.
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grada13grada13
ethische gesehn ja, alle mal. unwürdig ist es auch. aber gesetztlich, glaube ich nicht als die normale beleidigung wie finder zeigen oder beschimpfungen wie auch bei gesunden menschen.
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MedienmenschMedienmensch
Dummerchen, wenn die Würde unanatastbar ist, kann sie doch gar nicht verletzt werden.
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StoffelineStoffeline Artickel 1 unseres Grundgesetzes (allgemeine Schulbildung)
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MedienmenschMedienmensch Schon klar. Und was steht denn da?
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laszlo95 nö ist doch so
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Mariposa68Mariposa68
Ich denke nicht.
Ich darf ja auch jeden anderen beleidigenKommentar von
winterblutwinterblut man darf? beleidigungen sind strafbar
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Mariposa68Mariposa68 Echt? Wenn eine zu mir sagt "du fette Kuh" dann kann ich ihn anzeigen?
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PPantherPPanther aber nur solange er dich dafür nicht belangt, ob Behindert oder nicht spielt doch gar keine Rolle
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Danny1975Danny1975
oha..das würde mich auch interessieren.
Kommentar von
bitmapbitmap http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html <- völlig unabhängig, ob gegenüber einem Behinderten oder einem gesunden Menschen.
So sehe ich das auch