Antworten (14)
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2Antwort von
OliHeidrichOliHeidrich
Also die 10 Punkte nehm ich mir mit. Trotz Beleidigung und versehentlichem Kommentar ;o)
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2Antwort von
IsartaucherIsartaucher
42!
Kommentar von
OliHeidrichOliHeidrich Und wie war jetzt die Frage ;o)
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BandidoBandido Auf die Antwort "42" gibt's nur eine Frage. :-)
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MoppelkotzeMoppelkotze life, the universe and everything
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0Antwort von
Hurrierbay16Hurrierbay16
mensch, könnt ihr eure unstimmigkeiten nicht innerhalb der familie lösen? wäre vernünftiger gewesen, als gleich die staatsmacht und somit den steuerzahler, zu bemühen. ein mediator wäre, wenn beide seiten einverstanden sind, auch eine bessere lösung gewesen.
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konkeydonkeykonkeydonkey GENAU
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0Antwort von
konkeydonkeykonkeydonkey
ALLLLLLSOOO erstma musst du statisches rauschen und danach wieder statisches Rauschen dann wär die sache gegessen
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dingsvomdachdingsvomdach
Hä? ich dich oder du mich oder wen genau??
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OliHeidrichOliHeidrich --hups, sollte ne Antwort werden, kein Kommentar---
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AndyArbeitAndyArbeit Na Dir !!!
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schuddebukje Jaaaaa?????
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suesszahnsuesszahn
lol !!!
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ladygirl22ladygirl22 also ich hab die freundin meinem bruder beleidigt! ich hab ihr gesagt: du schl du H*
sie hat mich dann angezeigt. weie gehts jetzt weiter. muss ich ein geldstrafe zahlen? wenn ja? wieviel ungefähr????
danke im voraus!
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suesszahnsuesszahn das hättest du oben bei schreiben müßen...du wirst erst mal eine anhörung bekommen wo du stellung dazu nehmen kannst...dann kannste ja nachfragen was für eine strafe auf dich zu kommt...
Liebe/r ladygirl22,
leider wird nicht klar, welchen Rat du suchst. Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support