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Beleidigte Leberwurst spielen

gefragt von Betty24Betty24 am 20.05.2009 um 11:25 Uhr

Kann es strafrechtlich relevant sein, wenn man jemand vorwirft, die "beleidigte Leberwurst" zu spielen?

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anonym
beantwortet von Quickfinger am 20. Mai 2009 11:25
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Hilfreichste Antwort

Eher nicht. Aber es gibt keine Liste, sowas entscheidet der Richter.


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anonym
beantwortet von MGMGMG am 21. Mai 2009 10:58
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Anzeigen kannst Du alles! Aber entweder wird das Verfahren wohl eingestellt werden, oder Du wirst auf den Privatklageweg verwiesen. Und der kostet wieder Geld... Und das alles wegen einer "beleidigten Leberwurst"? Gibt es nicht wichtigere Sachen, über die man sich aufregen kann? Krieg auf Erden, Hunger in der dritten Welt, misshandelte Kinder,... Setzt doch alle mal Eure Kraft für was wirklich wichtiges ein!


anonym
beantwortet von DrTachyon am 20. Mai 2009 12:15
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Kommt drauf an wen Du so bezeichnet hast. Bei Polizisten und anderen Landesdienern kommt es wirklich darauf an ob sie es als Beleidigung aufgefasst haben. Dann hast schlechte Karten. Fals Dich dein Nachbar deswegen verklagt; dürfte nicht allzu schlimm sein. Traurig aber wahr.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 20. Mai 2009 11:32
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Das kommt auch viel auf den Tonfall an, wann es beleidigend wirkt und wann nicht.


gravelpit
beantwortet von gravelpit am 20. Mai 2009 11:32
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Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich unterschiedliche Dinge ;)

Kommentar von MGMGMG am 21. Mai 2009 10:59

Man kann aber auch Recht haben, ohne dass man die Mühlen der Justiz wegen solchem Kinderkram bemüht.

Kommentar von Simple_avatar2smallgravelpit am 21. Mai 2009 12:01

Ja wohl! Ich habe auch andere Hobbies ;)

DH, MGMGMG


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 20. Mai 2009 11:28
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dann ist er es richtig


collo
beantwortet von collo am 20. Mai 2009 11:28
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wer wegen so etwas klagt, hat schlechte Karten. Dann wird der Richter zur beleidigten Leberwurst, da er sich mit so etwas befassen muß und der Kläger bekommt eins auf die Nase

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 20. Mai 2009 11:30

da hoffe ich auf die objektivität und souveränität der richter


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 20. Mai 2009 11:28
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Das würde ich als kleinkariert betrachten.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 20. Mai 2009 11:27
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Leberwurst ist doch keine Beleidigung. Hättest nur nicht alter Preßsack sagen dürfen. Dann könnte auch eine Wurstsorte als Beleidigung angesehen werden


anonym
beantwortet von tomtom83 am 20. Mai 2009 11:26
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Ja. Ist es. Anzeigen und du wirst Post bekommen, dass es nicht im öffentlichen Interesse steht

Kommentar von philtheill am 20. Mai 2009 11:27

sosoo...


rayjay
beantwortet von rayjay am 20. Mai 2009 11:26
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wenn dus zum bullen gesacht hast...

Kommentar von philtheill am 20. Mai 2009 11:26

bin einer und NEIN.. würd da eher lachen :)


anonym
beantwortet von Tumba am 20. Mai 2009 11:25
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Geh schnell zum Anwalt...

Kommentar von MGMGMG am 21. Mai 2009 10:54

...und geb ein paar hundert Euro aus! Am besten Du schläfst mal ne Nacht drüber und gibst Dich mit dieser Person nicht mehr ab, wenn es nicht sein muss.


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