Betty24 am 20.05.2009 um 11:25 Uhr
Kann es strafrechtlich relevant sein, wenn man jemand vorwirft, die "beleidigte Leberwurst" zu spielen?

Liebe/r Betty24,
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Eher nicht. Aber es gibt keine Liste, sowas entscheidet der Richter.
Anzeigen kannst Du alles! Aber entweder wird das Verfahren wohl eingestellt werden, oder Du wirst auf den Privatklageweg verwiesen. Und der kostet wieder Geld... Und das alles wegen einer "beleidigten Leberwurst"? Gibt es nicht wichtigere Sachen, über die man sich aufregen kann? Krieg auf Erden, Hunger in der dritten Welt, misshandelte Kinder,... Setzt doch alle mal Eure Kraft für was wirklich wichtiges ein!
Kommt drauf an wen Du so bezeichnet hast. Bei Polizisten und anderen Landesdienern kommt es wirklich darauf an ob sie es als Beleidigung aufgefasst haben. Dann hast schlechte Karten. Fals Dich dein Nachbar deswegen verklagt; dürfte nicht allzu schlimm sein. Traurig aber wahr.
Das kommt auch viel auf den Tonfall an, wann es beleidigend wirkt und wann nicht.
Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich unterschiedliche Dinge ;)

wer wegen so etwas klagt, hat schlechte Karten. Dann wird der Richter zur beleidigten Leberwurst, da er sich mit so etwas befassen muß und der Kläger bekommt eins auf die Nase
moonrox am 20. Mai 2009 11:30 da hoffe ich auf die objektivität und souveränität der richter

Leberwurst ist doch keine Beleidigung. Hättest nur nicht alter Preßsack sagen dürfen. Dann könnte auch eine Wurstsorte als Beleidigung angesehen werden
Ja. Ist es. Anzeigen und du wirst Post bekommen, dass es nicht im öffentlichen Interesse steht
sosoo...

wenn dus zum bullen gesacht hast...
bin einer und NEIN.. würd da eher lachen :)