2

belegte brötchen und selbstgebackene kuchen von zuhause aus verkaufen

Frage von cinella30771 cinella30771

hallo kann mir jemand sagen ob es erlaubt ist von zuhause aus belegte brötchen und selbstgebackene kuchen zuverkaufen (ausliefern) und dieses von zuhause aus herstellen möchte. wenn nein was muss alles erfüllt werden damit ich soetwas machen kann.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (16)

  • 6
    Antwort von heide2012 heide2012

    Da musst Du auf jeden Fall mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und beim Rathaus einen Gewerbeschein beantragen.

  • 3
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Du mußt ein Gewerbe anmelden , alsdann beantragst du ein Gesundheitszeugnis. Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft sodann die "Herstellungsstätte" auf die hygienischen Verhältnisse. Wenn alles o.K. ist . kann es losgehen. Ich wünsche dir viel Erfolg.

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Gewerbe anmelden

    Gesundheitsamts-Bescheinigung

    Evtl. Umsatzsteuer-Nummer beantragen


    Dann spricht wohl nicht so viel dagegen.

  • 2
    Antwort von Kerridiss Kerridiss

    Du musst das als Gewerbe anmelden und dann die entsprechenden Auflagen (Hygiene etc.) erfüllen.

  • 1
    Antwort von dolga dolga
  • 1
    Antwort von D4nce4Life D4nce4Life

    jetzt hab ich hunger... es gibt auch ne frau die ihre kuchen verschickt, die hat dafür auch extra ne verpackung erfunden damit ihre kuchen auf der reise nich iwie kaputtgehn oder so.

    Kommentar von ciwanmerwan ciwanmerwan

    und was für eine verpackung ist das? würde mich interessieren was für einen sie da erfunden hat

  • 1
    Antwort von Foerster1973 Foerster1973

    Du brauchst mindestens ein angemeldetes Gewerbe und ein aktuelles Gesundheitszeugnis. Außerdem muss der Zubereitungsraum und das Lieferfahrzeug den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen.

  • 1
    Antwort von adavan adavan

    Gewerbeschein und auf jeden Fall mit das Gesundheitsamt kontaktieren wegen der Auflagen: (Hygienevorschriften/Gesundheitszeugnis)

  • 1
    Antwort von Fragant007 Fragant007

    Mit Gewerbeschein und Prüfung durch das Ordnungsamt und Steuernummer.

  • 1
    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Das muss als Gewerbe angemeldet werden. Einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen, die erzählen Dir auch etwas zu den Auflagen.

  • 1
    Antwort von Katja1976 Katja1976
    1. Gewerbeschein, 2. Gesundheitspass, alles weiter kannst du bei der Handelskammer oder Amt usw. erfragen
  • 1
    Antwort von kikkelchen kikkelchen

    Nein das geht nicht. Es gibt irgendwo ein Lebensmittelschutzgesetz welches man beachten muss. Frag mal beim Gesundheitsamt nach.

    Kommentar von Fragant007 Fragant007Fragant007

    Dass es nicht geht, stimmt nicht. Es geht unter Auflagen.

    Kommentar von kikkelchen kikkelchenkikkelchen

    Wer verstehen kann was er liest ist im Vorteil...

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Genau - als erstes hast Du geschrieben "Nein das geht nicht" - und das ist einfach in dieser Absolutheit falsch.

    Auch wenn Du danach noch mehr schreibst, klingt das eigentlich so, als wäre das Folgende eh nicht erfüllbar...

    Die Frage war aber gerade "was muss alles erfüllt werden damit ich soetwas machen kann".

    Wer verstehen kann, was er liest, kann vielleicht sogar sinnvoll antworten.

    Kommentar von kikkelchen kikkelchenkikkelchen

    und noch eine die nicht verstehen kann was sie liest... wieso habe ich dann mehrere Sätze hingeschrieben weiss ich nicht gg

    Könnt ihr wirklich nicht mehr um die Ecke denken? Armes Deutschland :-S

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du musst ein Gewerbe anmelden. Das Gesundheitsamt testet dich auf Salmonellen. Du musst ausserdem Hygienevorschrften kennen, das Wissen bekommst du beim Gesundheitsamt beigebracht.

  • 0
    Antwort von pferdling pferdling

    Gewerbeschein noetig...dann alle Auflagen des Veterinaeramts muessen erfuellt sein.Sprich muss alles verfliestsein,Mueckengitter an den Fenstern, Edelstahltische und weiss der Teufel noch was alles

  • 0
    Antwort von Dssfissx Dssfissx

    Hoffe nicht das es illigal ist'

  • 0
    Antwort von nonelle nonelle

    Stelle es ins internet oder mach eine anzeige in einer zeitung.

    nonelle

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.