hallo kann mir jemand sagen ob es erlaubt ist von zuhause aus belegte brötchen und selbstgebackene kuchen zuverkaufen (ausliefern) und dieses von zuhause aus herstellen möchte. wenn nein was muss alles erfüllt werden damit ich soetwas machen kann.
belegte brötchen und selbstgebackene kuchen von zuhause aus verkaufen
Antworten (16)
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6Antwort von
heide2012heide2012
Da musst Du auf jeden Fall mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und beim Rathaus einen Gewerbeschein beantragen.
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3Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Du mußt ein Gewerbe anmelden , alsdann beantragst du ein Gesundheitszeugnis. Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft sodann die "Herstellungsstätte" auf die hygienischen Verhältnisse. Wenn alles o.K. ist . kann es losgehen. Ich wünsche dir viel Erfolg.
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2Antwort von
anjannianjanni
Gewerbe anmelden
Gesundheitsamts-Bescheinigung
Evtl. Umsatzsteuer-Nummer beantragen
Dann spricht wohl nicht so viel dagegen.
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2Antwort von
KerridissKerridiss
Du musst das als Gewerbe anmelden und dann die entsprechenden Auflagen (Hygiene etc.) erfüllen.
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1Antwort von
dolgadolga
http://www.lebensmittelwelt.de/lebensmittelforum/showthread.php?t=1761 hier antworten.
soo einfach ist das nicht
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1Antwort von
D4nce4LifeD4nce4Life
jetzt hab ich hunger... es gibt auch ne frau die ihre kuchen verschickt, die hat dafür auch extra ne verpackung erfunden damit ihre kuchen auf der reise nich iwie kaputtgehn oder so.
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1Antwort von
Foerster1973Foerster1973
Du brauchst mindestens ein angemeldetes Gewerbe und ein aktuelles Gesundheitszeugnis. Außerdem muss der Zubereitungsraum und das Lieferfahrzeug den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen.
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1Antwort von
adavanadavan
Gewerbeschein und auf jeden Fall mit das Gesundheitsamt kontaktieren wegen der Auflagen: (Hygienevorschriften/Gesundheitszeugnis)
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1Antwort von
Fragant007Fragant007
Mit Gewerbeschein und Prüfung durch das Ordnungsamt und Steuernummer.
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1Antwort von
sonnex2sonnex2
Das muss als Gewerbe angemeldet werden. Einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen, die erzählen Dir auch etwas zu den Auflagen.
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1Antwort von
Katja1976Katja1976
- Gewerbeschein, 2. Gesundheitspass, alles weiter kannst du bei der Handelskammer oder Amt usw. erfragen
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1Antwort von
kikkelchenkikkelchen
Nein das geht nicht. Es gibt irgendwo ein Lebensmittelschutzgesetz welches man beachten muss. Frag mal beim Gesundheitsamt nach.
Kommentar von
Fragant007Fragant007 Dass es nicht geht, stimmt nicht. Es geht unter Auflagen.
Kommentar von
kikkelchenkikkelchen Wer verstehen kann was er liest ist im Vorteil...
Kommentar von
anjannianjanni Genau - als erstes hast Du geschrieben "Nein das geht nicht" - und das ist einfach in dieser Absolutheit falsch.
Auch wenn Du danach noch mehr schreibst, klingt das eigentlich so, als wäre das Folgende eh nicht erfüllbar...
Die Frage war aber gerade "was muss alles erfüllt werden damit ich soetwas machen kann".
Wer verstehen kann, was er liest, kann vielleicht sogar sinnvoll antworten.
Kommentar von
kikkelchenkikkelchen und noch eine die nicht verstehen kann was sie liest... wieso habe ich dann mehrere Sätze hingeschrieben weiss ich nicht gg
Könnt ihr wirklich nicht mehr um die Ecke denken? Armes Deutschland :-S
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0Antwort von
kaesefusskaesefuss
Du musst ein Gewerbe anmelden. Das Gesundheitsamt testet dich auf Salmonellen. Du musst ausserdem Hygienevorschrften kennen, das Wissen bekommst du beim Gesundheitsamt beigebracht.
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pferdlingpferdling
Gewerbeschein noetig...dann alle Auflagen des Veterinaeramts muessen erfuellt sein.Sprich muss alles verfliestsein,Mueckengitter an den Fenstern, Edelstahltische und weiss der Teufel noch was alles
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Dssfissx Hoffe nicht das es illigal ist'
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0Antwort von
nonellenonelle
Stelle es ins internet oder mach eine anzeige in einer zeitung.
nonelle
und was für eine verpackung ist das? würde mich interessieren was für einen sie da erfunden hat