Frage von honey444 29.01.2010

Belege in der Buchhaltung

  • Antwort von Gullup 29.01.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    1. Vorsicht vor den meisten Antworten die Du hier bekommen hast. Wer keine Ahnung hat sollte einfach die Finger still halten.
    2. Gewerbesteuer - Vom Finanzamt wird nur die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer festgestellt.
    3. Kommt von der hebeberechtigten Gemeinde der Bescheid mit der festgesetzten Gewerbesteuer. Meßbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer
    4. Was braucht man mehr als einen Bescheid? Allerdings wird der Praktiker dazu neigen in der Buchhaltung nur eine Kopie abzulegen und den Bescheid selber zu den Erklärungen mit den anderen Bescheiden.
  • Antwort von Gina91 29.01.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    keine buchung ohne beleg! ein kontoauszug ist auch ein beleg.

  • Antwort von shoppingmum 29.01.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bei mir in der Firma kommen dazu immer Schreiben von der Stadt, da steht die zu zahlende Gewerbesteuer drauf. Die nimmt dann die Buchhaltung auch als Beleg.

  • Antwort von AnnikaK74 29.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du solltest ALLES in der Buchhaltung belegen können. Nimm den Überweisungsbeleg als Nachweis.

  • Antwort von Rehbilein 29.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du bekommst doch eine Steuerabrechnung vom FA. Bis dahin kanst du einen Ersatzbeleg schreiben.

  • Antwort von mwdit 29.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Reicht ein Eigenbeleg und vielleicht eine Kopie des Gewerbesteuerbescheides

  • Antwort von kecia 30.01.2010

    Der Satz - Keine Buchung ohne Beleg trifft hier doch gar nicht zu, denn die Gewerbesteuer wird du ja nicht zum FA tragen und ohne Bestätigung wieder nach Hause gehen. Also hast du den Beweis bzw. Beleg über die Zahlung durch die ÜW. In Österreich bekommt man v. FA einen Auszug, wo drauf seht, was man gezahlt hat, bzw. was vorgeschrieben wird. Durch die Buchung der Veranlagung und deiner Zahlung ist es auf dem Konto ersichtlich. Ist das eine klare Antwort?

  • Antwort von koenigsstern 29.01.2010

    Die Gewerbesteuer wird nicht vom Finanzamt erhoben, wie schon klar beantwortet wurde. Es kommt von der Stadt oder Gemeinde ein Gewerbesteuerbescheid, der kopiert zu der Zahlung, die üblicherweise über die Bank läuft dazu abgeheftet wird. Das, und nur das ist der Beleg in der Buchhaltung. Alle anderen Antworten kannst Du in die Tonne klopfen.

  • Antwort von Raimund1 29.01.2010

    naja, dass er seine Einkommensteuerbescheide nicht rausrückt, ist verständlich, aber Gewerbesteuer wird ja aufgrund eines Messbetrages festgelegt. Und daraus kann der kundige Buchhalter auch Rückschlüsse auf den Ertrag, den die Firma abwirft, ziehen. Dass der Chef den Bescheid nicht rausrückt, zeigt nur, dass er von buchhalterischen Belangen nicht viel versteht. Sei´s drum.

    Du hast auf jeden Fall den Kontoauszug als Buchungsunterlage. Den kannst du verwenden. Bei einer Prüfung muss sowieso der Bescheid vorgelegt werden.

  • Antwort von Drachenbaum 29.01.2010

    Kopiere den entsprechenden Kontoauszug alas Beleg. Wenn Du onlinebanking machst, kannst du die Ausgabe über die Suchfunktion einzeln ausdrucken und als einzelnen Beleg abheften.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!