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Belege in der Buchhaltung

Frage von honey444 honey444

Beispiel: Es wurden 50000 EUR Gewerbesteuer an das Finanzamt gezahlt. Brauche ich für meine Buchhaltung einen Beleg dafür? Denn das Finanzamt schickt ja keine Rechnung dazu. Oder kann ich selbst einen Beleg schreiben?

Danke!

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Antworten (10)

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    Antwort von Gullup Gullup
    1. Vorsicht vor den meisten Antworten die Du hier bekommen hast. Wer keine Ahnung hat sollte einfach die Finger still halten.
    2. Gewerbesteuer - Vom Finanzamt wird nur die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer festgestellt.
    3. Kommt von der hebeberechtigten Gemeinde der Bescheid mit der festgesetzten Gewerbesteuer. Meßbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer
    4. Was braucht man mehr als einen Bescheid? Allerdings wird der Praktiker dazu neigen in der Buchhaltung nur eine Kopie abzulegen und den Bescheid selber zu den Erklärungen mit den anderen Bescheiden.
    Kommentar von Casta72 Casta72Casta72

    Genau so ist es - hätte ich nicht besser formulieren können ;-)

    Kommentar von honey444 honey444honey444

    Das heisst im Klartext? Sorry, aber ich mag solche Antworten, die eigentlich keine Antworten sind, nicht. Hab es lieber, wenn man klare Anweisungen bekommt.

    Kommentar von Gullup GullupGullup

    VIERTENS (kurz und klar genug)

    Kommentar von honey444 honey444honey444

    also wäre die Kopie für meine Unterlagen das richtige?

    Ja/Nein?

    Kommentar von Swisslady SwissladySwisslady

    JA

    Kommentar von Gullup GullupGullup

    @Swisslady: DANKE!

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    Antwort von Gina91 Gina91

    keine buchung ohne beleg! ein kontoauszug ist auch ein beleg.

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    Antwort von shoppingmum shoppingmum

    Bei mir in der Firma kommen dazu immer Schreiben von der Stadt, da steht die zu zahlende Gewerbesteuer drauf. Die nimmt dann die Buchhaltung auch als Beleg.

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    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Du solltest ALLES in der Buchhaltung belegen können. Nimm den Überweisungsbeleg als Nachweis.

    Kommentar von honey444 honey444honey444

    Mein Chef ist der Meinung, dass Steuerbescheide nicht in die Buchhaltung gehören. Er hat einen eigenen Ordner "Finanzamt" und da ist der Bescheid drin. Ich habe aber gelernt: Keine Buchung ohne Beleg...

    Weiss nun auch nicht, was richtig ist...

    Kommentar von marcel1276 marcel1276marcel1276

    na, mache eine Kopie vom Gewerbesteuerbescheid und hefte ihn als Beleg bei deinen Unterlagen ab.

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    Antwort von Rehbilein Rehbilein

    Du bekommst doch eine Steuerabrechnung vom FA. Bis dahin kanst du einen Ersatzbeleg schreiben.

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    Antwort von mwdit mwdit

    Reicht ein Eigenbeleg und vielleicht eine Kopie des Gewerbesteuerbescheides

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    Antwort von kecia kecia

    Der Satz - Keine Buchung ohne Beleg trifft hier doch gar nicht zu, denn die Gewerbesteuer wird du ja nicht zum FA tragen und ohne Bestätigung wieder nach Hause gehen. Also hast du den Beweis bzw. Beleg über die Zahlung durch die ÜW. In Österreich bekommt man v. FA einen Auszug, wo drauf seht, was man gezahlt hat, bzw. was vorgeschrieben wird. Durch die Buchung der Veranlagung und deiner Zahlung ist es auf dem Konto ersichtlich. Ist das eine klare Antwort?

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    Antwort von koenigsstern koenigsstern

    Die Gewerbesteuer wird nicht vom Finanzamt erhoben, wie schon klar beantwortet wurde. Es kommt von der Stadt oder Gemeinde ein Gewerbesteuerbescheid, der kopiert zu der Zahlung, die üblicherweise über die Bank läuft dazu abgeheftet wird. Das, und nur das ist der Beleg in der Buchhaltung. Alle anderen Antworten kannst Du in die Tonne klopfen.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    naja, dass er seine Einkommensteuerbescheide nicht rausrückt, ist verständlich, aber Gewerbesteuer wird ja aufgrund eines Messbetrages festgelegt. Und daraus kann der kundige Buchhalter auch Rückschlüsse auf den Ertrag, den die Firma abwirft, ziehen. Dass der Chef den Bescheid nicht rausrückt, zeigt nur, dass er von buchhalterischen Belangen nicht viel versteht. Sei´s drum.

    Du hast auf jeden Fall den Kontoauszug als Buchungsunterlage. Den kannst du verwenden. Bei einer Prüfung muss sowieso der Bescheid vorgelegt werden.

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    Kopiere den entsprechenden Kontoauszug alas Beleg. Wenn Du onlinebanking machst, kannst du die Ausgabe über die Suchfunktion einzeln ausdrucken und als einzelnen Beleg abheften.

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