Belege in der Buchhaltung
Beispiel: Es wurden 50000 EUR Gewerbesteuer an das Finanzamt gezahlt. Brauche ich für meine Buchhaltung einen Beleg dafür? Denn das Finanzamt schickt ja keine Rechnung dazu. Oder kann ich selbst einen Beleg schreiben?
Danke!
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- Vorsicht vor den meisten Antworten die Du hier bekommen hast. Wer keine Ahnung hat sollte einfach die Finger still halten.
- Gewerbesteuer - Vom Finanzamt wird nur die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer festgestellt.
- Kommt von der hebeberechtigten Gemeinde der Bescheid mit der festgesetzten Gewerbesteuer. Meßbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer
- Was braucht man mehr als einen Bescheid? Allerdings wird der Praktiker dazu neigen in der Buchhaltung nur eine Kopie abzulegen und den Bescheid selber zu den Erklärungen mit den anderen Bescheiden.
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keine buchung ohne beleg! ein kontoauszug ist auch ein beleg.
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Bei mir in der Firma kommen dazu immer Schreiben von der Stadt, da steht die zu zahlende Gewerbesteuer drauf. Die nimmt dann die Buchhaltung auch als Beleg.
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Du solltest ALLES in der Buchhaltung belegen können. Nimm den Überweisungsbeleg als Nachweis.
Kommentar von honey444honey444 29.01.2010Mein Chef ist der Meinung, dass Steuerbescheide nicht in die Buchhaltung gehören. Er hat einen eigenen Ordner "Finanzamt" und da ist der Bescheid drin. Ich habe aber gelernt: Keine Buchung ohne Beleg...
Weiss nun auch nicht, was richtig ist...
Kommentar von marcel1276marcel1276 30.01.2010na, mache eine Kopie vom Gewerbesteuerbescheid und hefte ihn als Beleg bei deinen Unterlagen ab.
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Du bekommst doch eine Steuerabrechnung vom FA. Bis dahin kanst du einen Ersatzbeleg schreiben.
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Reicht ein Eigenbeleg und vielleicht eine Kopie des Gewerbesteuerbescheides
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Antwort von kecia 30.01.2010
Der Satz - Keine Buchung ohne Beleg trifft hier doch gar nicht zu, denn die Gewerbesteuer wird du ja nicht zum FA tragen und ohne Bestätigung wieder nach Hause gehen. Also hast du den Beweis bzw. Beleg über die Zahlung durch die ÜW. In Österreich bekommt man v. FA einen Auszug, wo drauf seht, was man gezahlt hat, bzw. was vorgeschrieben wird. Durch die Buchung der Veranlagung und deiner Zahlung ist es auf dem Konto ersichtlich. Ist das eine klare Antwort?
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Die Gewerbesteuer wird nicht vom Finanzamt erhoben, wie schon klar beantwortet wurde. Es kommt von der Stadt oder Gemeinde ein Gewerbesteuerbescheid, der kopiert zu der Zahlung, die üblicherweise über die Bank läuft dazu abgeheftet wird. Das, und nur das ist der Beleg in der Buchhaltung. Alle anderen Antworten kannst Du in die Tonne klopfen.
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naja, dass er seine Einkommensteuerbescheide nicht rausrückt, ist verständlich, aber Gewerbesteuer wird ja aufgrund eines Messbetrages festgelegt. Und daraus kann der kundige Buchhalter auch Rückschlüsse auf den Ertrag, den die Firma abwirft, ziehen. Dass der Chef den Bescheid nicht rausrückt, zeigt nur, dass er von buchhalterischen Belangen nicht viel versteht. Sei´s drum.
Du hast auf jeden Fall den Kontoauszug als Buchungsunterlage. Den kannst du verwenden. Bei einer Prüfung muss sowieso der Bescheid vorgelegt werden.
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Kopiere den entsprechenden Kontoauszug alas Beleg. Wenn Du onlinebanking machst, kannst du die Ausgabe über die Suchfunktion einzeln ausdrucken und als einzelnen Beleg abheften.
Genau so ist es - hätte ich nicht besser formulieren können ;-)
Das heisst im Klartext? Sorry, aber ich mag solche Antworten, die eigentlich keine Antworten sind, nicht. Hab es lieber, wenn man klare Anweisungen bekommt.
VIERTENS (kurz und klar genug)
also wäre die Kopie für meine Unterlagen das richtige?
Ja/Nein?
JA
@Swisslady: DANKE!