Ich war heute beim Arzt und musste wie üblich bei neuem Quartal 10 € Praxisgebühren zahlen. Habe dazu einen "Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V" bekommen.
Dazu steht noch: "Die/Der oben genannte Versicherte hat die Zuzahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V in Höhe von 10 Euro für das oben genannte Quartal heute in meiner Praxis entrichtet.
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Zur eventuellen Wiedervorlage bitte unbedint aufgewahren!"
Ich muss nächste Woche aber wieder zum Arzt und um nicht wieder 10 € zahlen zu müssen braucht man ja eigentlich einen Überweisungsschein, meine Mutter meinte den kann man beim Hausarzt für 10 € bekommen und muss dann bei weiteren Arztbesuchen nicht zahlen in dem Quartal, das bringt mir jetzt aber wenig da ich für dieses Quartal ja schon bezahlt habe!
Gilt dieser Beleg hier den ich bekommen habe auch wie ein Überweisungsschein und kann ich ihn beim Arzt vorzeigen um so nicht wieder 10 € zahlen zu müssen oder geht das nicht?
Ich war beim Frauenarzt und habe den Beleg bekommen und muss nächste Woche zum Augenarzt.
dann kannst Du nochmal zum Frauenarzt gehen und Dir eine Überweisung zum Augenarzt holen. Die Sprechstundenhilfe macht das eigentlich gerne bzw. fragt auch danach.