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Beleg gleich Überweisungsschein?

Frage von zeiva zeiva

Ich war heute beim Arzt und musste wie üblich bei neuem Quartal 10 € Praxisgebühren zahlen. Habe dazu einen "Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V" bekommen.

Dazu steht noch: "Die/Der oben genannte Versicherte hat die Zuzahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V in Höhe von 10 Euro für das oben genannte Quartal heute in meiner Praxis entrichtet.

xxx

Zur eventuellen Wiedervorlage bitte unbedint aufgewahren!"

Ich muss nächste Woche aber wieder zum Arzt und um nicht wieder 10 € zahlen zu müssen braucht man ja eigentlich einen Überweisungsschein, meine Mutter meinte den kann man beim Hausarzt für 10 € bekommen und muss dann bei weiteren Arztbesuchen nicht zahlen in dem Quartal, das bringt mir jetzt aber wenig da ich für dieses Quartal ja schon bezahlt habe!

Gilt dieser Beleg hier den ich bekommen habe auch wie ein Überweisungsschein und kann ich ihn beim Arzt vorzeigen um so nicht wieder 10 € zahlen zu müssen oder geht das nicht?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pfefferminzwind pfefferminzwind

    musst Du zu einem anderen Arzt? Dann kannst Du Dir von dem Arzt, wo Du schon 10€ bezahlt hast, eine Überweisung holen. Wenn es der gleiche Arzt ist, ist die Zahlung vermerkt und Du musst dieses Quartal nicht nochmal zahlen.

    Ach ja, für den Zahnarzt kannst Du Dir keine Überweisung geben lassen, da muss man immer 10€ zahlen.

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    Antwort von schwefelgruppe schwefelgruppe

    das ist nur eine quittung, eine überweisung vom behandelnden arzt brauchst du trotzdem. kann man aber auch nachreichen innerhalb eines quartals.

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    Antwort von mienche mienche

    Muss ich bei jedem Arztbesuch Praxisgebühren zahlen? Nein. Ab 2004 an bezahlen Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes – ganz gleich, ob es sich um einen Hausarzt, einen Facharzt oder einen Psychotherapeuten handelt.

    Wenn Sie dann mit Überweisung zu weiteren Ärzten gehen, brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen. Das bedeutet: Die Praxisgebühr fällt nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft Sie zum selben Arzt gehen und egal wie viele Ärzte Sie mit Überweisung aufsuchen. Aus:

    http://www.cecu.de/606+M546c177b4ed.html

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    Antwort von mialena mialena

    wenn Du den Zahlungsbeleg bei dem Arzt vorzeigst musst Du in diem Quartal nichts mehr bezahlen. Lass Dir doch Überweisungsscheine für die Ärzte geben, die Du in diesem Quartal noch aufsuchen musst

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    Antwort von nadine0506 nadine0506

    den überweisungsschein brauchst du nur wenn du zu einem anderen arzt gehst. ist es aber der arzt bei dem du in diesem quartal schon warst, dann brauchst du diessen schein nicht. es reicht der beleg. und selbst den brauchst du nicht. die sehen das anhand der akte, dass du bereits bezahlt hast.

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    Antwort von butterfly9036 butterfly9036

    Du hast 10 € bezahlt und wenn du andere Ärzte brauchst,gehst du zu diesem arzt,der die 10€ bekommen hat und holst einen Ü-Schein.manche Ärzte wollen diesen Beleg sehen.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wenn du zum selben Arzt gehst musst du den Schein nicht vorzeigen, denn die haben deine Zahlung im System gespeichert.

    Wenn du zu einem anderen Arzt musst, dann hole dir bei deinem Hausarzt eine Überweisung. Die ist kostenlos.

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    Antwort von phaseeve phaseeve

    nein, du brauchst trotzdem eine überweisung. evt verlangen sie 10 euro und du bekommst sie wieder wenn du die überweisung nachreichst.

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    Antwort von witkis witkis

    Dieser Beleg gilt, wenn du erneut beim Hausarzt muss. Sofern du einen Facharzt aufsuchen musst, benötigst du eine Überweisung vom Hausarzt. Die Quitttung führe am besten in der Geldbörse mit.

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    Antwort von Nathylein Nathylein

    der beleg gillt, außer es war ein Notarzt etc

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    Antwort von Feridog Feridog

    Es läuft so, du musst einmalig 10 Euro im Quartal bezahlen. Das solltest du am besten beim Hausarzt erledigen. Wenn du dann zu einem anderen Arzt musst (Hautarzt, Augenarzt, Frauenarzt..alle ausser Zahnarzt), dann gehst du zum Hausarzt und holst dir eine Überweisung. Dort musst du NICHT nochmal 10 Euro zahlen, das hast du ja schon.

    Mit der Überweisung gehst du dann zum entsprechenden Arzt und wirst auch nicht nochmal abkassiert.

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    Antwort von rotius rotius

    naja du brauchst nen überweisungschein zum nächsten arzt.

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    Antwort von superjelli superjelli

    einen ueberweisungsschein sollte man immer dabei haben, wenn man zu einem spezialisten muss. dein arzt hat dich doch dorthin geschickt oder?

    Kommentar von zeiva zeivazeiva

    Ich war beim Frauenarzt und habe den Beleg bekommen und muss nächste Woche zum Augenarzt.

    Kommentar von pfefferminzwind pfefferminzwindpfefferminzwind

    dann kannst Du nochmal zum Frauenarzt gehen und Dir eine Überweisung zum Augenarzt holen. Die Sprechstundenhilfe macht das eigentlich gerne bzw. fragt auch danach.

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