gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Belästigung durch Staub; Verursacher = Nachbar

gefragt von meder am 22.08.2008 um 17:39 Uhr

Folgende Situation:

am benachbarten Grundstück wird eine Grube mit Baumaterial aufgeschüttet. Die Aufschüttung ist genehmigt. Leider entsteht dermaßen viel Staub, dass der Dreck in der Luft steht. Nun haben sich unsere Gäste (wir besitzen eine Privatzimmervermietung) schon beschwert. Der Staub ist überall, verdreckt unser ganzes Eigentum. Ausserdem leiden wir schon unter immer wiederkehrenden Augenentzündungen, die auch durch die Staubwolcken verursacht werden. Kennt jemand Rechtsparagraphen, mit der ich die Firma zwingen kann, dass diese Wasser ausbringt, um den Staub zu reduzieren. Bin für jede Hilfe sehr dankbar. Herzlichen Dank für eure Bemühungen sendet meder


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33897)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Repro
beantwortet von Repro am 22. August 2008 17:45
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr habt bestimmt bei Euch eine Umweltbehörde.Die wäre der Ansprechpartner. Ansonsten: Geh zu dem Polier:"Mensch, JUnge, das kannst Du mir doch nicht zumuten, hol mal Deinen Wasserschlauch, daß es nicht so staubt!" Wahrscheinlich hat er auch entsprechende Auflagen! REPRO

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 22. August 2008 18:13

DH.Sehr gute Lösung!

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 22. August 2008 21:39

DANKE! REPRO

Kommentar von Eebb1bbad32692d35a63c16a05845f39smallDummy60 am 22. August 2008 18:53

Genau das ist der erfolgversprechende Weg. DH

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 22. August 2008 20:14

Danke! REPRO


VNKKS
beantwortet von VNKKS am 22. August 2008 17:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würd zur Rechtsauskunft gehen...!!!Die gibt dir sicher guten Rat, und kann dir auch die passenden Rechtsparagraphen raussuchen..!! Die Rechtsauskunft ist kostenlos, du musst nur vorher einen Termin vereinbaren!!!

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 22. August 2008 17:47

Gibt es in Deutschland nur noch Rechtssüchtige? Ich würde zuerst mit denen reden, dann, wenn da nichts fruchtet, rechtliche Schritte unternehmen. Und noch einen Termin vereinbaren? "Ja, komen Sie mal in 2 Wochen , da hab ich noch einenTermin" Da ist der Müll längst abgeladen!REPRO


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 22. August 2008 18:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das so nicht in Ordnung ist.Würde mich da auch zunächst an den Polier wenden.Ansonsten nachfragen,welche Behörde(Ordnungsamt?Bauaufsicht?) zuständig ist.Unser Nachbar ist vor einigen Jahren dazu verdonnert worden,als er einen Klinker an seinem Haus anbringen ließ,die komplette Fassade mit Planen abzudecken,weil ein Nachbar sich beschwert hatte.Dabei hat das damals kaum Dreck gegeben.


Repro
beantwortet von Repro am 22. August 2008 18:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, Meder, ran an den Nachbarn! Kannst auch die Polizei rufen, wenn es arg ist!REPRO


anonym
beantwortet von meder am 23. August 2008 11:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

merci euch vielmals für eure guten tipps. mal sehen was ich anfang der woche umsetzen kann. werde mich nochmal mit dem ergebnis melden. vlg


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Lehrerin wegen Sexueller Belästigung angezeigt-Doch habe ich eine chance?

    was tun bei belästigung?

    Anzeige bei der Polizei wegen Belästigung



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ungerechtfertigt wegen sexueller Belästigung beschuldigt!!!

    was tun gegen belästigung der nachbarn

    sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.