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belästigung durch neue mieter

Frage von anystar anystar

wir leben in einem neuen sehr ruhigen wohnpark,unser vermieter wohnt ca 700 km von uns entfernt,nun ist die neue immobilien maklerin der meinung auf biegen und brechen die leer stehenden wohnungen zu vermieten.seit ca 2 monaten wohnt unter uns ein junges paar mit 2 kindern,man hört den ganzen tag nur noch obzönes geschrei,es wird gesoffen mit irgendwelchen zwielichtigen gestalten,der balkon (parterre) ist vermüllt,durchs ganze haus zieht gestank von schweiß, urin und was nicht noch alles.... wir haben die neuen mieter mehrmals gebeten sich doch an die hausordnung zu halten wegen des türen schlagens oder anderem lärm,auch wegen der prahlerei mit sexuellem inhalt haben wir mit dem hinweis auf unsere kinder (7 jahre) ein gespräch gesucht.gebracht hats nichts. kann ich den vermieter auffordern diesen zustand zu ändern?

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Antworten (12)

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    Antwort von Wandschrank911 Wandschrank911

    Hm schwierige Sache.

    Evtl. im Mieterverband um hilfe beten.

    Ansonsten dem Vermieter klar und deutlich machen, am besten alle Mitwohner der anderen Wohnung die sich auch belaestigt fuehlen, dass das Verhalten vom Neuen Mieter nicht akzeptabel ist.

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    Antwort von Christiangt Christiangt

    Ja das solltest du tun. Wenn der Mieter nicht reagiert kannst du die Miete Mindern. Ähnliche Fälle gibs auch auf www.frag-einen-anwalt.de

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Auf jeden Fall wendet euch erstmal schriftlich an den Vermieter.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Ja, der muß die Leute abmahnen. sonst kannst auch du auf Unterlassung klagen. Letztendlich könntest du auch die Miete mindern, aber bitte die Höhe mit anwalt absprechen. Außerdem gibt es ein Mietforum bei 123recht.net. Empfehlung. Geh mal schon vor, komme auch gleich!

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    Antwort von stef1601 stef1601

    ich würde meinen Vermietr darauf ansprechen, aber ich befürchte das es nichts bringt. Ich wünsche euch viele gute Nerven

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    Antwort von vincero vincero

    richtig, wenn die anderen mieter in haus auch noch schreiben dann muss der vermieter eine abmahnung sschreiben. aber wenn da auch noch kinder im haushalt sind sollte man bei extremen vorfällen auch mal das jugendamt informieren. auch wenn die viel verschlafen. bei ruhestörendem lärm natürlich die polizei holen. je mehr sich da stapelt desto mehr möglichkeiten hat der vermieter,

    Kommentar von anystar anystar

    die familie wird vom jugendamt betreut,die haben eigentlich 5 kinder aber 3 sind in pflege familie,hier kommt täglich gerichtshelfer ,jugendhilfe, ne haushaltshilfe,und trotz das wir auch schon die damen angsprochen haben ändert sich nichts,

    Kommentar von vincero vincerovincero

    nicht die damen ansprechen sondern schriftlich an die köpfe der behörde gehen.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Schriftliche Beschwerde an den Vermieter mit der Bitte innerhalb einer festgestzten Frist für Abhilfe zu sorgen, zum Mieterverein gehen, bei Nichtbeachten der an den Vermieter geäußerten Bitte die Miete kürzen.
    Der Vermieter hat die Möglichkeit, diese Mieter abzumahnen. Nach der dritten Abmahnung kann er sie an die Luft setzen.

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    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Ich würde den Vermieter UMGEHEND SCHRIFTLICH kontaktieren und die Zustände schildern....

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    Antwort von wildflower wildflower

    Ja,Du mußt aber genau aufschreiben wann welcher Lärm stattfindet und für die Vermüllung schickst Du am besten beweisfotos mit.Schreib auch dazu das Du mehrmals das Gespräch mit dem Nachbarn gesuct hast. Die Miete mindern kannst Du erst wenn der Vermieter auch nicht reagiert,Du mußt sie aber beim Vermieter ankündigen.

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    Antwort von clauzito clauzito

    Vermieter anschreiben möglichst mit noch anderen (alt)mietern gemeinsam, mit hinweis auf die verstöße gegen hausordnung. Dabei auch auf die möglichkeit einer mietminderung hinweisen - vorher beraten lassen. Natürlich seid ihr aufgrund der vorher leerstehenden wohnungen ev. auch ein wenig verwöhnt?

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    Antwort von butty09 butty09

    ja kannst du..sonst kannst du miete kürzen...ordnungsamt kannst du auch einschalten

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    Antwort von Warrior Warrior

    Nee aber der Vermieter kann das. Ist aber schwierig. Es gibt kein Gesetz das vorsieht ob jemand nach Schweiß riechen darf oder sich assozial benehmen darf.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Sobald der Geruch und Lärm die Mitmieter belästigt, kann man eine Mietminderung machen. Nur das sollte vorher mit dem Mieterbund abgesprochen werden.

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

    Kommentar von anystar anystar

    also unser wohnzimmer fenster (wohnen genau drüber)ist mittlerweile fast ständig zu,erstmal riechts sehr streng und zweitens sitzen die ja den ganzen tag aufm balkon und reden über fi..., bl...., bezeichnen sich als schl.... usw.

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