Hallo zusammen,
Ist es der GEZ gesetzlich erlaubt, einen Bürger zu beschatten, ihn in der eigenen Wohnung zu beobachten, in die Privatsphäre zu spionieren?
Bezieht sich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur auf das Betreten oder zählt es auch dazu, wenn Fremde von Außen die Privaträume eines Bürgers ausspähen?
Liebe Grüße
Maja
Nicht ganz richtig: ich hab mal einem von diesen Wegelagerern geholfen den Weg aus unserem Treppenhaus auf die Straße schneller zu finden.
Der Flegel hat sich aber nicht mal bedankt.
nicht bedankt ? dann hätte ich ihn sofort vor die Tür gesetzt....
Naja, der war dann so äh in Eile, dass er tatsächlich fast auf dem Gehsteig gesessen wäre. Von dort aus hat er noch mit seinem Ausweis gewinkt und was von Rundfunkgesetz gebabbelt.
Ich hatte den Spanner mit seinem Ohr an der Tür von meiner Nachbarin erwischt. Ist jetzt zwei Jahre her, seitdem war Ruhe.