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bekommt SaZ die Fahrtkosten erstattet?

Frage von Scrilla Scrilla

Hallo ;) und zwar bin ich SaZ4 und beginne am 4.10.11 meine AGA. Ich muss meine AGA leider am A... der Welt machen, die Kaserne ist von mir aus über 350km entfernt. Jetzt zur meiner frage, erstattet die Bundeswehr mir die Fahrtkosten?? Zug?? Auto??

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. ;)

MfG Scrilla

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Christian1900 Christian1900

    Nein, SaZ bekommen keine Fahrkarten erstattet und auch sonst keine Vergünstigungen. Ausnahme: Du hast später eine anerkannte Wohnung, wirst versetzt und bekommst Trennungsgeld, diese regelung greift für dich aber nicht. Finde dich damit ab, du teilst dieses Schicksal mit ca. 150.000 anderen Soldaten. P.S.: Du kannst die Kosten natürlich bei der Steuer absetzen.

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    Antwort von florian4uby florian4uby

    Genauer bitte. Bist Du erst als Agronaut eingestellt und zum SaZ nach Beendigung ernannt oder gleich als SaZ eingestellt? Steht in den Unterlagen.

    Grundsaetzlich: AGA=Ja SaZ=Nein

    Kommentar von Scrilla Scrilla

    Also ich werd sofort als SaZ4 eingestellt, ich soll meine AGA in Germersheim machen und dann darf ich zur meiner wunsch Kaserne in Daun als stabsdienstsoldat SK bei der Luftwaffe.

    Kommentar von florian4uby florian4ubyflorian4uby

    Also ich bleib dabei. AGA=JA, dann NEIN.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Nein , aber mit Deinen BW - Ausweis darfst Du mit der Bahn zu halben Preis fahren wie wenn Du ein Bahncard 50 hast. Ansonsten ist es wie bei den Arbeitnehmern Du kannst Die Fahrtkosten als Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

    Kommentar von florian4uby florian4ubyflorian4uby

    Ich darf das bis heute nicht und ich bin schon Jahre bei dem Verein! Als GWDL/FWDL kann es ja noch stimmen, aber dann def. NEIN! Warum auch? Verdien ja genug!

    Kommentar von florian4uby florian4ubyflorian4uby

    Hab nachgefragt. Bei GWDL bekommst Du einen BAHNKARTE (kostenlos) zwischen Heimatort und Kaserne!, dann ist der Spass aber vorbei!

    Kommentar von Scrilla Scrilla

    Auch keine Vergünstigung??

    Kommentar von florian4uby florian4ubyflorian4uby

    Welche denn noch bei Deiner Frage? Ermaeszigungen fuer oeffentliche Gebaeude zB Museum, Baeder und Schloesser (gem. Aushang). Reicht doch oder?

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Da hat die Bahn dann was geändert bis vor kurzen ( 2010 ) ging es noch dass man mit dem Truppenausweis zur Hälfte fahren dürfte , wie es ab dem 01.01.11 ist , sollte bei der Bahn nachgefragt werden. Da Soldaten säterechtlich Arbeitnehmer sind können sie selbstverständlich die Kosten auf dem Weg zur Arbeit steuerlich in Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen. Wehrplichtige gibt es eit dem o1.07.11 nicht mehr.

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