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Bekommt Mutter Unterhalt für das Kind das 18 ist ?

Frage von multi1966 multi1966

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von koofenix koofenix

    wenn das kind 18 ist läuft die "unterstützende begleitung" durch das jugendamt aus. wenn das kind weiterhin unterhaltsbedürftig ist muss es sich selbst mit dem unterhaltspflichtigen arrangieren. die rechtslage gibt dabei die eckpunkte vor.

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Es kommt drauf an, ob das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Falls ja, dann muss dem Kind bis max. 26.Lebensjahr Unterhalt bezahlt werden.

    Sollte das Kind die Ausbildung hinschmeissen und sich nicht um eine zweite Ausbildung kümmern, dann sind die Eltern auch nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen - genauso wie bei Kindern, die faul auf der Couch liegen, wenn sie volljährig sind.

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    Antwort von schildi schildi

    wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert oder eine Lehre macht ja, ach und zu Haus wohnt

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    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Wenn das Kind bei der Mutter lebt und der Vater Unterhalt zahlt, wird ab dem 18. Geburtstag des Kindes aber auch das Einkommen der Mutter mit einbezogen, d.h. es verringern sich die Unterhaltszahlungen des Vaters eventuell. Vorher spielt das Einkommen der Mutter ja keine Rolle. Nach dem 18. Geburtstag sind beide Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, so lange das Kind in der Ausbildung ist. So hat es uns mal ein Anwalt grob in Aussicht gestellt.

    Kommentar von koofenix koofenixkoofenix

    soweit einleuchtend. aber was wenn mutter bei hartz werk 4 arbeitet ?

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Guter Einwand. Keine Ahnung. Dann ist der Vater wahrscheinlich weiterhin der Blöde. Oder man kann nur drauf hoffen, daß das Kind vernünftig genug ist, und nicht auch Hartz4-Empfänger werden will. Ich hab ja immer die Hoffnung, daß so was nicht dem Vater "angelastet" wird, aber leider werde ich immer wieder eines Besseren belehrt.... (ich hab so nen Fall hier, mein Mann hat ne Tochter aus erster Ehe und die Ex macht es sich auch zu Hause gemütlich und läßt ihn zahlen...., daß er mittlerweile ne neue Familie mit 2 Kindern hat und wir kaum Kohle haben, interessiert leider keinen...)

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    Antwort von Chianti Chianti

    du meinst jetzt unterhalt vom vater oder kindergeld?

    unterhalt muss der vater bezahlen so lange bis schul- und berufsausbildung beendet (maximal eine lehre, höchstens bis 27 jahre)

    ausnahme: das unterhaltspflichtige verdient genug oder hat einnahmen aus kapitalvermögen .... wie hoch die grenzen sind ... nun ,, es ist sonntag vormittag und ich bin noch müde

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Und ab 18 steht dem Kind der Unterhalt alleine zu, sofern obige bedingungen gegeben sind.. Das heißt die Mutter hat keinen eigenen Anspruch darauf..

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    die Mutter hatte nie "Anspruch", sondern hatte diesen "Anspruch" immer nur als gesetzliche Vertreterin ihres Kindes .... aber ab 18 entfällt diese gesetzliche Vertretung, da Kind volljährig! Insofern Kommentar richtig.

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Genau so meinte ich das.. Danke..

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Die Mutter nicht, aber das Kind selber unter bestimmten Vorraussetzungen:

    Unterhaltsansprüche

    privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB) Vorraussetzungen dafür: · bis 21 Jahre und · befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und · sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und · unverheiratet sind

    Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt. je nach OLG können hier Abweichungen sein.

    Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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    Antwort von Dummnickel Dummnickel

    soviel ich weiss ikann das bis zum 28 lebensjahr gehen. bis 21 auf jeden fall

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    Antwort von asmodii asmodii

    Frag deinen Anwalt. So gegen Ende solcher Geschichten ist das immer was schwierig zu sagen. ich glaub die erste Ausbildung musst du noch finanzieren. Danach ist dann irgendwo schluss.

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    Antwort von istie istie

    Wenn das Kind noch bei Dir wohnt und keinen Job hat oder sich in der Ausbildung befindet oder studiert, steht Dir Unterhalt zu.

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Nein, nicht ihr sondern dem Kind!! Die Mutter hat keinen Anspruch..

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Doch, die Mutter hat Ansprüche an das Kind. Sie muss ihr volljähriges Kind nicht unterhalten und der streicht den Unterhalt vom Vater als Taschengeld ein.

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Deshalb hat ja auch das Kind Anspruch auf den Unterhalt, dieses muss dann von dem Unterhalt Leben, nicht die Mutter..

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    Antwort von Knuddel72 Knuddel72

    wenn es noch in der ausbildung ist ja

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