Ich habe eine Frage, was auch sonst hier:
Meine Mutter hat im Okt. 1977 geheiratet und hat sich im Januar 2000 scheiden lassen von meinem Vater. Dieser ist eine neue Beziehung eingegangen, hat aber nicht wieder geheiratet. Gleiches gilt für meine Mutter, sie hat danach auch nicht wieder geheiratet.
Mein Vater ist jetzt verstorben und hat seit 1974 ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt. In der Ehe sind drei Kinder entstanden, wir alle drei sind aber alle längst erwachsen, leben unser eigenes Leben soll heissen, keiner lebt mehr bei der Mutter.
Die Frage die ich jetzt habe: Hat meine Mutter Anspruch auf einen Teil seiner Rente und ab was für einem Zeitpunkt? Mein Vater ist letzte Woche gestorben. Wenn ihr Rente zustünde, an welche Stellen müsste ich mich dann wenden?
Wäre klasse, wenn darauf jemand eine Antwort hätte.
das ist falsch, es wäre theoretisch unter umständen nur der versorgungsausgleich fällig, insofern dieser im scheidungsverfahren positiv für deine mutter entschieden wurde. der anspruch auf witwenrente ist durch die scheidung weggefallen.