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Bekommt meine Mutter von ihrem geschiedenen Mann nach dessen Tod anteilig Rente?

Frage von elch78 elch78

Ich habe eine Frage, was auch sonst hier:

Meine Mutter hat im Okt. 1977 geheiratet und hat sich im Januar 2000 scheiden lassen von meinem Vater. Dieser ist eine neue Beziehung eingegangen, hat aber nicht wieder geheiratet. Gleiches gilt für meine Mutter, sie hat danach auch nicht wieder geheiratet.

Mein Vater ist jetzt verstorben und hat seit 1974 ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt. In der Ehe sind drei Kinder entstanden, wir alle drei sind aber alle längst erwachsen, leben unser eigenes Leben soll heissen, keiner lebt mehr bei der Mutter.

Die Frage die ich jetzt habe: Hat meine Mutter Anspruch auf einen Teil seiner Rente und ab was für einem Zeitpunkt? Mein Vater ist letzte Woche gestorben. Wenn ihr Rente zustünde, an welche Stellen müsste ich mich dann wenden?

Wäre klasse, wenn darauf jemand eine Antwort hätte.

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Antworten (10)

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    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    der rentenanspruch bestand nur vor der scheinung und wurde ihr bei der scheidung zugesprochen.sie soll sich mal bei der rentenkasse erkundigen...-)

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    Antwort von Nellina Nellina

    Ein Rentenanspruch sollte ihr eigentlich schon bei der Scheidung zugesprochen worden sein.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    das ist falsch, es wäre theoretisch unter umständen nur der versorgungsausgleich fällig, insofern dieser im scheidungsverfahren positiv für deine mutter entschieden wurde. der anspruch auf witwenrente ist durch die scheidung weggefallen.

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    Antwort von kaligola kaligola

    ja ich glaub witwenrente

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    nein, sie waren geschieden.

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    früher gabs mal geschiedenen-witwerrente. also witwenrente für geschiedene ehegatten, aber ich glaube der stichtag ist vorbei. auskunft bei der gebührenfreien hotline der dt. rentenversicherung. 0800-...

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    Antwort von nadine0506 nadine0506

    der versorgungsausgleich sollte bei der scheidung geregelt worden sein!

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    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn deine Mutter nicht mehr mit deinem Vater verheiratet war, hat sie keinen Anspruch auf Witwenrente.

    Dieser würde nur bestehen, wenn sie vor Juli 1977 geschieden worden wäre.

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    Antwort von elch78 elch78

    Es ist Vermögen da, ich denke er hat auch ein Testament gemacht. Ich habe allerdings seit über 5 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt. Die Frage ist, ob mir dann überhaupt etwas zustehen würde. Meine beiden Brüder sind sicherlich im Testament bedacht, da sie immer ein sehr gutes Verhältnis gehabt haben. Ausserdem war mein Vater ja wieder in einer Beziehung, zwar nicht verheiratet, aber 10 Jahre mit der Frau zusammen. Hätte ich trotzdem Anspruch?

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Selbst wenn Dein Vater Dich enterbt hätte stünde Dir der halbe Pflichtanteil zu (bei 3 Geschwistern wäre das 1/6 des Erbes). Wenn Dein Vater Dich nicht enterbt hat steht Dir der Pflichtteil zu.

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    Antwort von Ilsebil Ilsebil

    bei der Scheidung ist ihr bereits ein sogen. Versorgungsausgleich für die Dauer der Ehe von Seiten der Rentenkasse zugerechnet worden. Weitere Ansprüche hat sie nicht. Sollte Dein Vater Vermögen hinterlassen haben, dann habt Ihr Kinder Anspruch

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    Antwort von sapientisat sapientisat

    Hallo, durch die Tatsache der Scheidung ist der Rentenanspruch deiner Mutter verwirkt. Das ist leider so in einer Solidargemeinschaft. VG S

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    Antwort von WilliPahl WilliPahl

    Kommt auf das Scheidungsurteil an und ob der Versorgungsausgleich damals gemacht wurde. Ich glaub 1977 war das schon Gesetz. Wenn sie auch noch Unterhalt bekommen hat, könnte aus der Renten des gesch. Mannes weiter gezahlt werden, bis die Mutter selbst ihre Rente bekommt. BfA gibt genaue Auskunft!

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    Antwort von nadalu nadalu

    Da deine Mutter durch die Scheidung keine Witwe ist, steht ihr auch keine sog. Witwenrente zu. Da keine unterhaltspflichtigen Kinder bestehen, ist auch kein Unterhalt von Amtswegen zu erwarten.

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