Ich habe eine Frage, was auch sonst hier:
Meine Mutter hat im Okt. 1977 geheiratet und hat sich im Januar 2000 scheiden lassen von meinem Vater. Dieser ist eine neue Beziehung eingegangen, hat aber nicht wieder geheiratet. Gleiches gilt für meine Mutter, sie hat danach auch nicht wieder geheiratet.
Mein Vater ist jetzt verstorben und hat seit 1974 ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt. In der Ehe sind drei Kinder entstanden, wir alle drei sind aber alle längst erwachsen, leben unser eigenes Leben soll heissen, keiner lebt mehr bei der Mutter.
Die Frage die ich jetzt habe: Hat meine Mutter Anspruch auf einen Teil seiner Rente und ab was für einem Zeitpunkt? Mein Vater ist letzte Woche gestorben. Wenn ihr Rente zustünde, an welche Stellen müsste ich mich dann wenden?
Wäre klasse, wenn darauf jemand eine Antwort hätte.
der rentenanspruch bestand nur vor der scheinung und wurde ihr bei der scheidung zugesprochen.sie soll sich mal bei der rentenkasse erkundigen...-)

Ein Rentenanspruch sollte ihr eigentlich schon bei der Scheidung zugesprochen worden sein.
albatros am 23. Juni 2009 00:10 das ist falsch, es wäre theoretisch unter umständen nur der versorgungsausgleich fällig, insofern dieser im scheidungsverfahren positiv für deine mutter entschieden wurde. der anspruch auf witwenrente ist durch die scheidung weggefallen.
ja ich glaub witwenrente
Nellina am 22. Juni 2009 19:42 nein, sie waren geschieden.
früher gabs mal geschiedenen-witwerrente. also witwenrente für geschiedene ehegatten, aber ich glaube der stichtag ist vorbei. auskunft bei der gebührenfreien hotline der dt. rentenversicherung. 0800-...
Da deine Mutter durch die Scheidung keine Witwe ist, steht ihr auch keine sog. Witwenrente zu. Da keine unterhaltspflichtigen Kinder bestehen, ist auch kein Unterhalt von Amtswegen zu erwarten.
Kommt auf das Scheidungsurteil an und ob der Versorgungsausgleich damals gemacht wurde. Ich glaub 1977 war das schon Gesetz. Wenn sie auch noch Unterhalt bekommen hat, könnte aus der Renten des gesch. Mannes weiter gezahlt werden, bis die Mutter selbst ihre Rente bekommt. BfA gibt genaue Auskunft!

Hallo, durch die Tatsache der Scheidung ist der Rentenanspruch deiner Mutter verwirkt. Das ist leider so in einer Solidargemeinschaft. VG S

bei der Scheidung ist ihr bereits ein sogen. Versorgungsausgleich für die Dauer der Ehe von Seiten der Rentenkasse zugerechnet worden. Weitere Ansprüche hat sie nicht. Sollte Dein Vater Vermögen hinterlassen haben, dann habt Ihr Kinder Anspruch
Es ist Vermögen da, ich denke er hat auch ein Testament gemacht. Ich habe allerdings seit über 5 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt. Die Frage ist, ob mir dann überhaupt etwas zustehen würde. Meine beiden Brüder sind sicherlich im Testament bedacht, da sie immer ein sehr gutes Verhältnis gehabt haben. Ausserdem war mein Vater ja wieder in einer Beziehung, zwar nicht verheiratet, aber 10 Jahre mit der Frau zusammen. Hätte ich trotzdem Anspruch?
Selbst wenn Dein Vater Dich enterbt hätte stünde Dir der halbe Pflichtanteil zu (bei 3 Geschwistern wäre das 1/6 des Erbes). Wenn Dein Vater Dich nicht enterbt hat steht Dir der Pflichtteil zu.
Wenn deine Mutter nicht mehr mit deinem Vater verheiratet war, hat sie keinen Anspruch auf Witwenrente.
Dieser würde nur bestehen, wenn sie vor Juli 1977 geschieden worden wäre.

der versorgungsausgleich sollte bei der scheidung geregelt worden sein!