gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Bekommt meine Mutter Sozialhilfe

gefragt von Klettebock am 21.05.2008 um 12:37 Uhr

Meine Mutter hatte einen Schlaganfall und ist jetzt pflegebedürftig mit Stufe zwei.Sie hat einschliesslich mir,sieben Kinder,alle erwachsen und ein Haus das bezahlt ist.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Schlaganfall (33)
erwachsene Kinder (3)
Zahlungspflicht (3)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


vincent
beantwortet von vincent am 21. Mai 2008 12:47
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bewundernswert, Deine Mutter hat sieben Kinder groß gezogen. Diese sieben Kinder sollen jetzt nicht in der Lage sein, die Mütter zu unterstützen! Klärt das mal unter EUCH ab und dann der Schrei nach Sozialhilfe.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 21. Mai 2008 12:49

Nicht gleich schimpfen... ;-)

Kommt doch auch darauf an, OB die 7 die Mutter überhaupt unterstützen können - vielleicht haben alle gerade mal das Existenzminimum?

Aber DH für den Hinweis es unter sich abzuklären - wir machen das nämlich auch.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 21. Mai 2008 12:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie hat Anspruch auf Pflegegeld der Stufe II. Sie bekommt demnach entsprechend Pflegegeld.

Wenn das nicht ausreicht, kann man zwar Sozialhilfe beantragen, aber bei (7) Kindern wird schon geprüft, wer wieviel zum Lebensunterhalt der Mutter beitragen kann. Die Unterhaltspflicht gilt nicht nur von Eltern -> Kinder sondern auch umgekehrt Kinder -> Eltern.

Da das Haus schon bezahlt ist, ist ihr Bedarf natürlich niedriger, da die Miete entfällt.

Verkaufen muss sie das Haus nicht unbedingt, aber wenn sie in ein Heim kommen sollte, wäre dies zu überlegen um die hohen Kosten zu decken.

Wenn sie sonstiges Vermögen hat, muss sie einen Teil davon zunächst verbrauchen. Die aktuellen Freibeträge findest du im Internet.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.