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bekommt meine frau unbefristet oder deutschen pass????

Frage von asm2011 asm2011

hallo ich habe mal eine frage und zwar ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen

ich habe meine frau aus dem ausland her nach deutschland geholt und sie hat auch dann ein integrationskurs angefangen den sie aber dann abbrechen musste da sie schwanger war aber sie macht den jetzt ab mai weiter und der geht dann bis märz.

ich habe den deutschen pass und unsere gemeinsame tochter hat den auch schon aber nur meine frau hat eine aufenthalts erlaubniss von 3 jahren gibt es igrendwie einen weg das meine frau den unbefristeten aufenthalt bekommt oder sogar auch den deutschen pass??? wir leben leider von alg2 und ich jobbe nebenbei auf 400,- €uro basis

würde mich über eure antworten freuen übrigens wir leben in berlin

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Antworten (2)

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    Antwort von Tibettaxi Tibettaxi

    Möglich ist sowas nach 3 Jahren, also beides unbefristet und Einbürgerung. Aber nicht bei Bezug von öffentlichen Leistungen.

    Insofern erstmal das eigene Leben in den Griff bekommen und dann über weiteres nachdenken

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    Antwort von Katastrofe Katastrofe

    So viel ich weiss nach 5Jahre Ehe bekommt sie den Unbefristete.So lange sie oder du Arbetslos ist kannst Deutsche pass vergessen.

    Kommentar von asm2011 asm2011

    das heißt müssen beide artbeiten oder reichjt auch wenn sie nur alleine arbeitet?? ich habe ja den deutschenpass und muss sie voll arbeiten oder reicht auch wenn sie nur teilzeit arbeitet? jeder weiß wie schwer heutzutage eine arbeit zufinden ist und für einen "neu bürger" ist es ja noch schweriger

    Kommentar von Katastrofe KatastrofeKatastrofe

    Sie muss Teilzeitarbeit haben(Nachweisen 1 Jahr)

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Quatsch!

    Der Lebensunterhalt der Familie muss gesichert sein aus eigenen Mitteln, sprich arbeit.

    Es ist völlig egal wer da arbeitet.

    Für die Einbürgerung mit verkürzter Frist muss der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein: 2 Jahre kein Leistungsbezug, unbefristete ungekündiigte Arbeit.

    Bei einbürgerung mit 8 Jahren revhtmäßig in D gehts auch mit ALG II

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