wenn er seine Ausbildung beginnt?Oder fällt das weg?500 Euro bekommt er im erstem Lehrjahr. Sollte es so sein,daß er die Lehre abbricht oder abbrechen muss,weil zu schwer( hat's nie leicht gehabt schulisch),hat er DANN wieder Unterhaltrecht von dem Erzeuger der sich nie kümmerte?
Bekommt mein Sohn(18 Jahre alt) Kindergeld und Unterhalt weiter
Antworten (3)
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3Antwort von
tanztrainer1tanztrainer1
Dein Sohn hat so lange Unterhaltsrecht, solange er die Ausbildung macht, das heißt bis zur bestandenen Prüfung. Wenn er in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird, fällt meist der Anspruch weg, außer er verdient dann recht wenig. Es kann aber auch schon sein, wenn das Lehrgehalt recht hoch ist, dass dann der Anspruch früher wegfällt. Ich kenne aber die Höchstgrenze des Lehrgehaltes nicht. So lange hast Du auch noch Anspruch auf Kindergeld. Wenn Dein Sohn nach der Ausbildung nicht übernommen wird, denke ich, dass der Anspruch bestehen bleibt. Irgendwo habe ich aber mal gelesen, dass keine 2. Lehre finanziert werden muss.
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1Antwort von
JoWaKuJoWaKu
zum Kindergeld: www.klicktipps.de/kindergeld.php
Bei Ausbildung und nicht zu hohem Einkommen kein Problem.
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