habe jetzt de möglichkeit,wieder vollzeit zuarbeiten.nun weiß ich nicht wer dann für das unterhalsgeld für mein kind 9 jahre aufkommt,da der unterhaltsvorschuß erschöpft ist.habe laut der berechnung im netz,kein anspruch auf harz4 mehr.ich bin aber alleinerziehend und der kindsvater zahlt kein unterhalt,hat auch angeblich kein einkommen würde aber gern arbeiten,doch fürs gleiche geld,weiß ich nicht.habe ein bruttolohn von 1200 euro bei 160 stunden. wenn ich jetzt wüßte ob mein sohn,trotzdem noch geld bekommt außer kindergeld.
bekommt mein kind 9 jahre,auch noch dann harz4,wenn ich wieder berufstätig bin,
Antworten (8)
-
5Antwort von
pandaemonpandaemon
Grundsätzlich eher nicht. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt, besteht evtl. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, falls das nicht schon ausgeschöpft wurde (ist aber bei einem über sechsjährigen kind nicht mehr sehr viel). Sollte dann das verdiente Geld nicht zur deckung des lebensunterhaltes reichen kommt erstmal Wohngeld oder Kindergeldzuschuss und als allerletztes (also wenn das immer noch nicht reichen würde) Hartz IV.
-
2Antwort von
diemeggiediemeggie
nein.
wenn du deine familie selber ernähren kannst, bekommst du kein hartz4.
kindergeld ja. -
1Antwort von
Nanni75Nanni75
neee...das gibts dann nicht mehr. Wer ja noch schöner. Wenn du berufsttätig bist,bist du für dein kind verantwortlich. Du hast ja immer noch das Kindergeld,das bleibt dir.
-
-
1Antwort von
BinVerliebtBinVerliebt
nein natürlich nicht!
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf so natürlich ist es nicht; ist eine knappe Angelegenheit.
-
0Antwort von
joymasterjoymaster
Grundsätzlich gilt:
Sozialhilfe (HarrtzIV) ist eine Leistung, die "nachhaltig" gezahlt wird. Das bedeutet:
Es wird der Bedarf von dir und deinem Sohn ermittelt. Dann werden die Einkünfte gegenüber gestellt, Freibeträge abgezogen. Zum Schluss wird berechnet, ob der Bedarf die Einkünfte übersteigt.
-
0Antwort von
ivonne82ivonne82
du kannst ja trotzdem nen antrag stellen, wenn da aber rauskommt das du genügend geld hast, dann bekommste auch nichts für das kind. wohngeld kannste aber mal versuchen. du wirst trotzdem mehr geld haben weil das alg2 vorsieht das 100 euro anrechenfrei ist und der rest nur zu 20% angerechnet wird. also kann es garnicht sein das du das gleiche hast wie wenn du zu hause bleibst. ausserdem musst du bedenken das du ein vorbild für deinen sohn bist und schon allein dafür lohnt sich das arbeiten. oder möchtest du das dein sohn später mal die meinung vertritt das es super ist vom staat zu leben.
-
0Antwort von
moenchen06moenchen06
Wenn es um das Unterhaltsgeld geht, kannst du bei deinem zuständigen Jugenamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen, weil dein Ehemaliger nicht bezahlt...dann tritt das Amt an den Mann heran, der muß dann nachweisen, das er kein Gled hat oder welche Ausrede er auch immer hat....das Amt muß dann tätig werden....
-
-
0Antwort von
mellia35mellia35
wenn dein Einkommen über dem Regelsatz von dir und dem Kind liegt, bekommst du nichts mehr und davon gehe ich aus
DH! Der erste kompetente Beitrag bis hierher.