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bekommt mein kind 9 jahre,auch noch dann harz4,wenn ich wieder berufstätig bin,

Frage von FrauFl FrauFl

habe jetzt de möglichkeit,wieder vollzeit zuarbeiten.nun weiß ich nicht wer dann für das unterhalsgeld für mein kind 9 jahre aufkommt,da der unterhaltsvorschuß erschöpft ist.habe laut der berechnung im netz,kein anspruch auf harz4 mehr.ich bin aber alleinerziehend und der kindsvater zahlt kein unterhalt,hat auch angeblich kein einkommen würde aber gern arbeiten,doch fürs gleiche geld,weiß ich nicht.habe ein bruttolohn von 1200 euro bei 160 stunden. wenn ich jetzt wüßte ob mein sohn,trotzdem noch geld bekommt außer kindergeld.

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Antworten (8)

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    Antwort von pandaemon pandaemon

    Grundsätzlich eher nicht. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt, besteht evtl. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, falls das nicht schon ausgeschöpft wurde (ist aber bei einem über sechsjährigen kind nicht mehr sehr viel). Sollte dann das verdiente Geld nicht zur deckung des lebensunterhaltes reichen kommt erstmal Wohngeld oder Kindergeldzuschuss und als allerletztes (also wenn das immer noch nicht reichen würde) Hartz IV.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    DH! Der erste kompetente Beitrag bis hierher.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    nein.
    wenn du deine familie selber ernähren kannst, bekommst du kein hartz4.
    kindergeld ja.

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    Antwort von Nanni75 Nanni75

    neee...das gibts dann nicht mehr. Wer ja noch schöner. Wenn du berufsttätig bist,bist du für dein kind verantwortlich. Du hast ja immer noch das Kindergeld,das bleibt dir.

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    Antwort von BinVerliebt BinVerliebt

    nein natürlich nicht!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    so natürlich ist es nicht; ist eine knappe Angelegenheit.

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    Antwort von joymaster joymaster

    Grundsätzlich gilt:

    Sozialhilfe (HarrtzIV) ist eine Leistung, die "nachhaltig" gezahlt wird. Das bedeutet:

    Es wird der Bedarf von dir und deinem Sohn ermittelt. Dann werden die Einkünfte gegenüber gestellt, Freibeträge abgezogen. Zum Schluss wird berechnet, ob der Bedarf die Einkünfte übersteigt.

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    du kannst ja trotzdem nen antrag stellen, wenn da aber rauskommt das du genügend geld hast, dann bekommste auch nichts für das kind. wohngeld kannste aber mal versuchen. du wirst trotzdem mehr geld haben weil das alg2 vorsieht das 100 euro anrechenfrei ist und der rest nur zu 20% angerechnet wird. also kann es garnicht sein das du das gleiche hast wie wenn du zu hause bleibst. ausserdem musst du bedenken das du ein vorbild für deinen sohn bist und schon allein dafür lohnt sich das arbeiten. oder möchtest du das dein sohn später mal die meinung vertritt das es super ist vom staat zu leben.

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    Antwort von moenchen06 moenchen06

    Wenn es um das Unterhaltsgeld geht, kannst du bei deinem zuständigen Jugenamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen, weil dein Ehemaliger nicht bezahlt...dann tritt das Amt an den Mann heran, der muß dann nachweisen, das er kein Gled hat oder welche Ausrede er auch immer hat....das Amt muß dann tätig werden....

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    Antwort von mellia35 mellia35

    wenn dein Einkommen über dem Regelsatz von dir und dem Kind liegt, bekommst du nichts mehr und davon gehe ich aus

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