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Bekommt man zuviel entrichtete Steuern verzinst?

Frage von Pemmaus Pemmaus

Ich muss für 2008 Steuern nachzahlen. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt. Die Summe muss ich aber trotzdem erst einmal bezahlen. Meine Frage: Wenn sich herausstellt, dass ich Recht habe (gehe ich mal von aus) bekomme ich dann die Rückzahlung mit Zinsen?

LG Pem

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Antworten (9)

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    Antwort von monster900 monster900

    Nach § 233a der Abgabenordnung werden Steuernachzahlungen und Steuererstattungen automatisch verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Jahres.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Richtige Antwort, aber unvollständig. Es fehlt noch der Zinssatz, 238 AO, und die Rundungsregel, auch 238.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Also dann mach ich es eben: Der Zinssatz ist 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, angefangene Monate bleiben außer Ansatz.
    .
    Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.

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    Antwort von Faithy Faithy

    Davon habe ich noch nie was gehört, demnach müsste man ja generell verzinste Steuerrückzahlungen erhalten..

    Kommentar von monster900 monster900monster900

    Nach § 233a der Abgabenordnung werden Steuernachzahlungen und Steuererstattungen automatisch verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Jahres.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    "Davon habe ich noch nie was gehört" - das ist natürlich ein Argument. Vielleicht darf ich dir ja mal meine Einsprüche anvertrauen. Mit dieser Argumentation werden wir das Finanzamt schon kleinkriegen.
     
    Wovon hast du denn noch noch nie was gehört? Kann man vielleicht auch gebrauchen...

    Kommentar von Faithy FaithyFaithy

    leicht aggressiv..!?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Ja, aber ich hätte es "sarkastisch" genannt.
    .
    Aber ich hoffe, die Botschaft ist durchgedrungen.

    Kommentar von Faithy FaithyFaithy

    jap :)

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    Antwort von mandelaua mandelaua

    Wie hier schon richtig gesagt wurde, ist die Verzinsung von Steuererstattungen aber auch von Steuernachzahlungen in § 233a AO geregelt. 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres werden unter den Voraussetzungen des § 238 AO Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt.

    Im Einspruchswege hast Du natürlich die Möglichkeit Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Dabei muss aber beachtet werden, dass, wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist, Aussetzungszinsen festgesetzt werden und das unabhängig von der og Karenzzeit von 15 Monaten.

    Wurden die Steuern jedoch schon bezahlt und der Einspruch ist erfolgreich, werden umgedreht vom Finanzamt keine "Aussetzungszinsen" gezahlt, es erfolgt allenfalls nach § 233a AO eine Festsetzung der Zinsen.

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    Antwort von mandelaua mandelaua

    Frag ansonsten mal beim FA nach.

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    Antwort von Casta72 Casta72

    Beantrage beim Finanzamt schriftlich die Aussetzung der Vollziehung bis zum entgültigen Bescheid.

    Mit diesem Satz wird Dir in der Regel per neuem Bescheid die Zahlung erlassen bis eine entgültige Entscheidung getroffen worden ist für den strittigen Bereich.

    Ist die Nachzahlung denn eigentlich geringer oder sogar überhaupt keine Nachzahlung, wenn der Einspruch durchgeht?

    Wie gesagt, oben genannten Satz schriftlich zur Finanzbehörde und in aller Regel sehen diese dann von den Zahlungen des strittigen Betrages ab.

    Nur denke daran, wenn Du nicht durch kommst, musst Du anschliessend natürlich alles auf einmal nachzahlen!

    Ich glaube nicht, dass sich die Klärung des Sachverhaltes solange hinzieht, dass Du eine Verzinsung zu erwarten hast - in der Regel werden Einspruchsentscheidungen relativ schnell getroffen.

    Ich halte Dir die Daumen!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ja. Auch das Finanzamt muß Zinsen zahlen - genau so viel, wie Du bei verspäteten Zahlungen draufschlagen mußt.

    Steuerrückzahlungen werden vom Finanzamt ab 15 Monate nach Fälligkeit (Ende des Steuerjahres) verzinst.

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    Antwort von deutschemesse deutschemesse

    Natürlich muß man die Steuernachzahlung ab den Tag, wo die Summe mitgeteilt wird mit Zinsen zahlen, Sofern man nicht sofort und ALLES sofort bezahlt. Aber wenn du schon weißt, dass diese Steuer wahrscheinlich zurückerstattet wird (oder ein Teil), dann mußt du auch den Antrag auf EINSTWEILIGE AUSSETZUNG stellen, d. h. es wird erst mal gestundet, bis der endgültige Bescheid des Finanzamtes erstellt wird, wo man die korrekte Summe sieht. Aber frag besser einen Steuerberater oder den Finanzbeamten der Finanzkasse selbst, die geben eigentlich auch hilfsbereit Antwort, wenn man nett fragt.

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    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Nein, du mußt für deine Steuernachzahlung ja auch keine Zinsen bezahlen.

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    aber hallo! selbstverständlich sind steuernachzahlungen zu verzinsen, sollte es sich zb im rahmen eines änderungsbescheids herausstellen, dass zuwenig steuern entrichtet wurden! nicht zu verzinsen sind steuernachforderungen im rahmen des 1.sten steuerbescheids, sofern du fristgerecht bezahlst

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    Antwort von eva130254 eva130254

    Je nachdem, wie lange es dauert, bis du das Geld zurück gekommst.

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