Beantrage beim Finanzamt schriftlich die Aussetzung der Vollziehung bis zum entgültigen Bescheid.
Mit diesem Satz wird Dir in der Regel per neuem Bescheid die Zahlung erlassen bis eine entgültige Entscheidung getroffen worden ist für den strittigen Bereich.
Ist die Nachzahlung denn eigentlich geringer oder sogar überhaupt keine Nachzahlung, wenn der Einspruch durchgeht?
Wie gesagt, oben genannten Satz schriftlich zur Finanzbehörde und in aller Regel sehen diese dann von den Zahlungen des strittigen Betrages ab.
Nur denke daran, wenn Du nicht durch kommst, musst Du anschliessend natürlich alles auf einmal nachzahlen!
Ich glaube nicht, dass sich die Klärung des Sachverhaltes solange hinzieht, dass Du eine Verzinsung zu erwarten hast - in der Regel werden Einspruchsentscheidungen relativ schnell getroffen.
Ich halte Dir die Daumen!
Richtige Antwort, aber unvollständig. Es fehlt noch der Zinssatz, 238 AO, und die Rundungsregel, auch 238.
Also dann mach ich es eben: Der Zinssatz ist 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, angefangene Monate bleiben außer Ansatz.
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Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.