Bitte diese Frage beantworten. und nicht das ist von Firma zu Firma verschieden. Ich will eine klare Antwort. Danke

Geht das in deine Birne?
KBB0815 am 13. September 2009 15:59 och lass ihn doch... wnn er noch 2 mal fragt will ich es auch wisen
Nein,bis zu 8 Std. ist normale Arbeitszeit,danach bekommst du was
Vielen Dank, es gibt doch noch Leute mit Verstand.
Wegstreckenentschädigung Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird, soweit ein unentgeltliches Beförderungsmittel nicht zur Verfügung steht, eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 130,- Euro, für die gesamte Dienstreise (Hinund Rückreise) gewährt. Mit dieser Wegstreckenentschädigung sind alle Kosten der Kraftfahrzeugbenutzung abgegolten. (Mitnahmeentschädigung und Entschädigung für zusätzliches Gepäck können leider nicht gewährt werden). Ein Anspruch auf Sachschadenshaftung im Schadensfalle durch die DFG besteht nicht. Hier wird eine entsprechende Versicherung empfohlen. Tagegeld Das Tagegeld bemisst sich nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes: Ab 8 Stunden Abwesenheit 6,- Euro, ab 14 Stunden 12,- Euro und bei 24 Stunden 24,- Euro. www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/30_03.pdf
Dann musst du fragen: Bekomme ich bei der Firma XY ...... Auslösung.

wie, unter 8 stunden,.... auf montage ist man doch nicht unter 8 h beschäftigt.
(und in der tat ist das unterschiedlich)
Das heisst ja nicht.nur weil du auf Montage bist,das tu mehr als 8 Stunden arbeitest.Du bist nur von zu Hause weg
ziuwari am 13. September 2009 16:06 aber nicht nur eben mal 4 stunden...
( die frage besteht ohnehin nur aus brocken, auf die man gar nicht vernünftig antworten kann)
Das stimmt, aber wenn du von deiner Firma nach xy geschickt wirst und das ganze dauert insgesamt nur 8 Stunden (mit hin- und Rückweg) bekommst du nichts.Wenn du aber 7,5 STunden arbeitest und noch 2 Stunden für hin und rückweg brauchst,dann gibt es was