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Bekommt man, wenn man innerhlab eines halben Jahres 3 mal geblitzt wurde den Führerschein abgenommen?

gefragt von simax am 26.05.2007 um 20:15 Uhr

Einem Freund ist das passiert und er hat gehört, dass er für 1 Monat den Führerschein abgeben muss. Stimmt das?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 26. Mai 2007 20:29
3x
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Nicht nur das, es kann auch noch weiter gehen. Siehe folgenden Beitrag:
Ein Autofahrer begeht Geschwindigkeitsüberschreitungen um 22, 43 und 23 km/h innerhalb von acht Monaten. Diese werden mit sechs Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Führerscheinstelle macht Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geltend und ordnet eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) an.

Darf sie das? Bisher ist die Behörde nur bei Erreichen bestimmter Punktestände tätig geworden. Bei acht Punkten wurde verwarnt, bei 14 ein Aufbauseminar angeordnet, und bei 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Durch eine Verordnungsänderung ist es nunmehr aber möglich, eine MPU auch außerhalb des sogenannten Punktesystems anzuordnen. Und zwar bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.

Die Verstöße müssen eine bestimmte Qualität haben oder unter besonderen Umständen begangen sein. Eine bloß einmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung reicht noch nicht aus. Treffen aber Häufigkeit, Rücksichtslosigkeit oder vorsätzliche Begehung zusammen, beispielsweise Tempoverstoß "aus Spaß" an der Fahrleistung oder aus einem Geltungsbedürfnis heraus, reicht dies für Eignungszweifel aus. In derartigen Fällen kann eine Gutachtenanordnung selbst bei "nur" drei Verstößen und "nur" sechs Punkten berechtigt sein.

Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main (www.lenhart-ra.de).


anonym
beantwortet von Linus111 am 14. Januar 2008 12:50
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Mann kann auch im Ausland zusätzlich eine weitere Führerscheinklasse erwerben. Der Deutsche Führerschein wird dann auch umgeschrieben in einen Europäischen Führerschein. Für die Vergabe von Punkten auf einen Ausländischen Führerschein habe ich noch keine Rechtsgrundlage gefunden. Weitere Informationen: http://www.mpu-frei.de





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