Wenn man durch die erste Prüfung durchgefallen ist, und es eine zweite Chance gibt, bekommt man für die Zwischenzeit noch Kindergeld?
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Ja, das bekommt man weiterhin ausgezahlt. Wurde gerade höchstrichterlich entschieden. Voruassetzung ist eine "ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung" auf den nächsten Versuch. (Bundesfinanzhof; Az.: III R 85/08)
Wenn du dann noch offiziell in einer Ausbildung bist ja.

In der Zwischenzeit nicht. Erst wennste wieder eine Ausbildung aufnimmst, so is unser Staat! Ich spreche aus Erfahrung, aber frag doch einfach mal auf deinem Amt nach!
ich denke für den 2.Versuch ja, nur nicht für während ner 2. Ausbildung. Einfach mal bei der Kindergeldkasse fragen
Korrektur: Doch, auch für eine Zweit-Ausbildung. Ist egal die wievielte Ausbildung.

solange du das 26. lebensjahr nicht vollendet hast, bleibt der anspruch auf kindergeld erhalten, egal wie oft du durch rasselst. hauptsache du kannst einen ausbildungsnachweis erbringen.