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Bekommt man vom Deutschenrentenversicherungsbund bei der Teilhabe zum Arbeitsleben Essensgeld für

gefragt von Schanny am 08.10.2009 um 10:02 Uhr

das Kind erstattet? Ich muss mein Kind aufgrund der Teilhabe zum Arbeitsleben in eine 45 Stunden Betreuung in einer Kindertagesstätte unterbringen, es muss am Mittagessen teilnehmen, was uns ca. 60€ im Monat kostet. Ein Antrag wurde vom DRVB abgelehnt, ich habe Widerspruch eingelegt, man sagte mir allerdings, dass es keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil es keine gesetzlichen Grundlagen geben würde.Ist das so und muss ich das Essensgeld alleine aufbringen? Würde ich nicht an der Teilhabe zum Arbeitsleben teilnehmen bräuchte mein Kind keine 45 Stunden Betreuung und somit dort auch kein Mittagessen. Wer kennt sich mit diesen Gesetzen aus und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im voraus.


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Chianti
beantwortet von Chianti am 8. Oktober 2009 10:05
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wenn dein kind zuhause essen würde, musst du das doch auch kaufen! sei froh, dass du einen kita-bzw. hortplatz bekommen- und sei glücklich, dass du einen arbeitsplatz hast und zieh den widerspruch zurück, denn damit machst du dich lächerlich.

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 8. Oktober 2009 10:05
DH
Kommentar von Schanny am 8. Oktober 2009 11:24

Ich mache eine Umschulung aus Krankheitsgründen und habe schon eh weniger Geld, als jemand der arbeitet. Abends koche ich sowieso und er isst mit. Und ein 3,6jähriger isst nicht für 2€ Mittag, hinzu kommt noch eine Haushaltshilfenpauschale von 15€, Frühstück gebe ich ihm mit, also wo spare ich da ein?

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 8. Oktober 2009 11:38

am besten der staat bezahlt alles und wir bleiben zuhause auf der couch ... du hast eine einstellung ... (vermute du kommst aus der ex-ddr?)

das essen für dein kind muss ja auch eingekauft, gekocht, abgewaschen werden .... da sind doch 2 euro eher zu wenig als zu viel .. wo lebst du denn?

Kommentar von Schanny am 8. Oktober 2009 22:47

Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet und komme nicht aus der EX- DDR und ich bin nicht zu Hause auf der Couch, ich mache eine dreijährige Ausbildung mit anschließendem Examen.Ich habe in meinem Leben, selbst in meiner Schwangerschaft reichlich gearbeitet, dass hätte keine andere so gemacht, alles dafür das mein Kind es gut haben soll.Und ich verbiete es mir, als faules, geldgeiles Früchtchen abgestempelt zu werden!


schildi
beantwortet von schildi am 8. Oktober 2009 10:05
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dafür sparst du doch auch das essen zu Haus


Klein57
beantwortet von Klein57 am 8. Oktober 2009 10:06
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Du sparst doch das Essen für dein Kind zuhause, also was soll das?? Bist wohl vom Stamme nimm!! Es ist recht so das der Antrag abgeleht wurde.

Kommentar von Schanny am 8. Oktober 2009 11:28

Ich habe 20 Jahre gearbeitet und eingezahlt, ich habe mit Sicherheit mehr gegeben als genommen und dass ich jetzt aus Krankheitsgründen eine Umschulung bekomme, liegt zuletzt daran, dass ich mich kaputt gearbeitet habe.Dafür kann ich nix, und ich hätte auch gerne in meinem alten Beruf weiter gearbeitet.Ich finde so eine Antwort persönlich angreifend!


Chianti
beantwortet von Chianti am 8. Oktober 2009 10:08
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UND WAS HAT DER drvb MIT DEM ESSEN DEINES KINDES ZU TUN?


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