Hallo, ich möchte gerne wissen, ob mein Arbeitgeber mich von der Arbeit frei stellen muss, wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe. Ich habe wegen Umzug gekündigt. Bekommt man auch Sonderurlaub für den Umzug. Danke für Antworten und Frohes Neues!
Bekommt man vom Arbeitgeber frei für ein Vorstellungsgespräch?
Antworten (12)
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2Antwort von
rulerruler
Der Arbeitgeber muss Dir auf Antrag bezahlte Freizeit geben für Vorstellungsgespräche bzw. Gänge, die mit der Stellensuche zu tun haben, siehe auch:
http://www.bewerbung-forum.de/forum/bezahlte-freistellung-fuer-ein-vorstellungsgespraech%3F-t262.html
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1Antwort von
Fritz64Fritz64
In der Schweiz ist es folgendermassen: hast du gekündigt, dann musst du selber schauen, wie und wann du dich vorstellen kannst. Wurde dir gekündigt, dann muss er dich für die Zeit freistellen, aber er muss dir die zeit nicht schenken. Du kannst dann zwar nachmitags von 14:00 bis 16:00 frei haben, aber die zwei Stunden gehen zu deinen Lasten.
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29soli29soli Ich meine das wäre auch in Deutschland so. DH
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bitmapbitmap ''Ich meine das wäre auch in Deutschland so.''
Nö. Siehe Antwort von bitmap am 1. Januar 2009 18:55
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1Antwort von
bitmapbitmap
§ 629 (BGB) Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
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mecanoqueenmecanoqueen Gewähren ja. aber nicht auf SEINE Kosten.
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bitmapbitmap Nach der Bezahlung für die Freistellung wurde nicht gefragt und ich habe auch lediglich den Gesetzestext gepostet und nichts von Bezahlung geschrieben.
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mecanoqueenmecanoqueen Hast recht. Habe nicht genau genug gelesen. Sorry.
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bitmapbitmap ''Bekommt man auch Sonderurlaub für den Umzug.''
Nur wenn das vertraglich vereinbart ist. Und da käme es drauf an, was genau dazu geregelt ist.
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migrowemigrowe
Nimm Urlaub für das Vorstellungsgespräch und Resturlaub für den Umzug. Und hör auf derart (mit Verlaub) unverschämte Forderungen zu stellen; sorry.
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bitmapbitmap ''Und hör auf derart (mit Verlaub) unverschämte Forderungen zu stellen''
Also 1.) hat die Fragestellerin nicht gefordert, sondern gefragt (das wird ja wohl hier noch erlaubt sein) und 2.) ist das Ansinnen gar nicht mal so abwegig (zumindest die Freistellung für Vorstellungsgespräche). Siehe Antwort von bitmap am 1. Januar 2009 18:55.
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1Antwort von
mecanoqueenmecanoqueen
Nööö, ist ja nicht sein Problem. Kannst dir aber wahrscheinlich gern Urlaubstage nehmen oder Überstunden abfeiern.
Warum soll dein jetziger AG dich auch noch dafür bezahlen, dass du die Firma verlässt.
Nicht falsch verstehen ... versetz dich aber mal in die Lage deines Chefs.
Kommentar von
bitmapbitmap ''Nööö''
Falsch. Siehe Antwort von bitmap am 1. Januar 2009 18:55
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SwissladySwisslady
Ich kenne zwar die deutschen Gesetze nicht, aber bezahlte Freizeit zu bekommen für ein Vorstellungsgespräch wäre mehr als übertrieben. Du musst halt Ferien drangeben. Für den Umzugstag bekommst du wahrscheinlichen einen Tag frei, sofern der Umzug in der Zeit ist, wo du dort noch angestellt bist.
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GoreineGoreine
es kommt auf den vertrag an.
ich bin hotelfachmann in nrw und würde bei umzug einen freien tag extra bekommen...
Für ein Vorstellungsgespräch kann ich mir das aber nur schwerlich vorstellen...
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JSKAugsburgJSKAugsburg
ja, dass er muss es sogar.
sonderurlaub für umzug - ist immernoch eine streitfrage.
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PonyponyPonypony
Also für Umzug gibt es meist 1-2 Tage, für ein Vorstellungsgespräch sicher nicht... denn das ist ja nicht im Interesse des alten Arbeitgebers. Da musst Du Dir Urlaub nehmen.
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andreas48andreas48
er MUSS dir freigeben, wenn er dir kündigt und du das Arbeitsamt aufsuchen musst, für ein Vorstellungsgespräch musst DU frei oder Urlaub oder Überstunden nehmen
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bitmapbitmap ''für ein Vorstellungsgespräch musst DU frei oder Urlaub oder Überstunden nehmen''
Siehe Antwort von bitmap am 1. Januar 2009 18:55
''er MUSS dir freigeben, wenn er dir kündigt und du das Arbeitsamt aufsuchen musst,''
Diese Freistellung ist im SGB III § 2 geregelt und da steht eindeutig, dass der Arbeitgeber freigeben ''soll'' (nicht ''muss'').
Ja, wenn AG kündigt, hier aber: Delu2005 hat selbst gekündigt.
Es ist unerheblich, ob gekündigt wurde oder man selbst gekündigt hat:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_5/arbeitsrecht_5.html
Danke für den Link, lasse mich gerne eines Besseren belehren.