Hallo,
ich habe ein gebrauchtes Motorrad erstanden (mein erstes anmeldepflichtiges Fahrzeug). Es ist derzeit abgemeldet und hat keinen TÜV. Teil der Kaufvereinbarung ist es, dass der Verkäufer das Motorrad vor Übergabe noch durch den TÜV bringt. Er hat also noch Maschine und Papiere. Meine Frage ist: wenn der Verkäufer das Motorrad nun zum TÜV schafft (mit Anhänger oder wie auch immer; ist ja sein Problem) bekommt es dann auch eine Plakette? Denn die muss doch der TÜV-Prüfer aufkleben... aber wohin ohne Kennzeichen? Und ein Kennzeichen kann es ja nicht haben, weil es ohne TÜV nicht angemeldet werden darf. Für Antworten wäre ich Dankbar
Viele Grüße J.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten! Noch einen Fragen-Nachschlag: Ist folgender Ablauf also möglich? ich warte bis der Verkäufer den Tüv gemacht hat und hole mir dann die Papiere und TÜV-Bescheinigung von ihm, gehe dann zu meiner Zulassungsstelle und hole mir Kennzeichen, fahre damit wieder zum Verkäufer, schraub die Schilder an und kann Losfahren? ...wär schön wenn das ginge :)
Du brauchst garnicht mehr zum verkäufer fahren! Du hast die Papiere und die TÜV Unterlagen, kannst damit zur Zulassungsstelle und dann gehts schon los!