1

Bekommt man Sonderurlaub zwecks Eheschließung.

Frage von VerwFachwirt VerwFachwirt

Bekommt man Sonderurlaub zwecks Eheschließung. Finde hierüber nichts im TvÖD

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jens79 jens79

    Gemäß der Rechtsprechung gestützt auf § 616 BGB steht ein Tag Sonderurlaub zu.

    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    § 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.

  • 1
    Antwort von kikkerl kikkerl

    also mein mann hatte keinen gekriegt. zum glück haben wir eh samstags geheiratet und nacher gewartet bis er urlaub hatte damit wir die flitterwochen nachholen :-(((

    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    Es gibt hier, so wie es aussieht, auch in der Rechtsprechung verschiedene Auffassungen. Tatsache ist jedoch, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt nach § 616 BGB einem Angestellten wegen Eheschließung Sonderurlaub gewähren muss, wenn anderes durch Tarifvertrag geregelt ist. Da im TvöD die Eheschließung nicht aufgeführt ist und die Bedeutung "dringende persönliche Gründe aus 616 BG" so oder so gesehen werden können, kann auch der Sonderurlaub versagt werden. Ich bekomme auf jeden Fall keinen. Danke für alle Antworten.

  • 1
    Antwort von svenna29 svenna29

    Der § 616 Bürgerliches Gesetzbuch gibt das Recht SOnderurlaub zu bekommen!

    Bei uns sind es 2 Tage für die eigene Hochzeit! Je nach vertraglichem Abschluss gelten diese Regelungen, oder auch allg. Tarifvertragsregeln!

    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    § 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.

    Kommentar von parisien parisienparisien

    trotzdem steht dann das BGB über den TvöD.auch wenn im tarifvertrag nichts angegeben ist.

  • 0
    Antwort von Lola25 Lola25

    bei uns waren es 2 Tage Sonderurlaub

  • 0
    Antwort von katti1980 katti1980
  • 0
    Antwort von maccis maccis

    Ja klar ! Die Frage ist nur wieviel. Einen Tag garantiert.

    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    wo steht das bzw. wo kann man dies nachlesen, im TVöD steht darüber nichts.

    Kommentar von maccis maccismaccis

    bei mir stand es im Arbeitsvertrag

    Kommentar von katti1980 katti1980katti1980
    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    § 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.

    Kommentar von parisien parisienparisien

    der tarifvertrag braucht auch nicht alles aus dem bgb zu übernehmen weil das gesetz die mindesregelung festlegt. im tarifvertrag kann auch nur festgelegt werden das es mindestens 1 tag sonderurlaub für eine eheschliessung gibt. es würde etwas darüber im vertrag drin stehen wenn es mehr wie ein tag wäre.

  • 0
    Antwort von wernilein wernilein

    wenn es nicht grad Samstag oder Sonntags ist,..

  • 0
    Antwort von kiralee kiralee

    Sonderurlaub - einen Tag, früher waren es zwei, heute nur noch einer

  • 0
    Antwort von Dajana0120 Dajana0120

    ja bei uns schon

    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    und wo steht das oder ist dies bei euch nur eine interne Regelung

  • 0
    Antwort von katti1980 katti1980

    logisch

    Kommentar von VerwFachwirt VerwFachwirt

    und wo steht das

    Kommentar von katti1980 katti1980katti1980

    man bekommt ja auch sonderurlaub für trauerfälle. für enege verwante sogar ne woche glaub ich. also wird ja wohl sonder urlaub für ne eheschliessung drin sein. es sollte aber schon deine sein

    http://www.bwr-media.de/themen/personal /urlaubsanspruch/03589_hochzeit,-arztbesuch,-umzug--wie-viel-sonderurlaub-ihrem-mitarbeiter-zusteht.php

  • 0
    Antwort von puresteel puresteel

    aber hallo....

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.