Bekommt man Sonderurlaub zwecks Eheschließung. Finde hierüber nichts im TvÖD
Bekommt man Sonderurlaub zwecks Eheschließung.
Antworten (11)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
jens79jens79
Gemäß der Rechtsprechung gestützt auf § 616 BGB steht ein Tag Sonderurlaub zu.
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1Antwort von
kikkerlkikkerl
also mein mann hatte keinen gekriegt. zum glück haben wir eh samstags geheiratet und nacher gewartet bis er urlaub hatte damit wir die flitterwochen nachholen :-(((
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VerwFachwirt Es gibt hier, so wie es aussieht, auch in der Rechtsprechung verschiedene Auffassungen. Tatsache ist jedoch, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt nach § 616 BGB einem Angestellten wegen Eheschließung Sonderurlaub gewähren muss, wenn anderes durch Tarifvertrag geregelt ist. Da im TvöD die Eheschließung nicht aufgeführt ist und die Bedeutung "dringende persönliche Gründe aus 616 BG" so oder so gesehen werden können, kann auch der Sonderurlaub versagt werden. Ich bekomme auf jeden Fall keinen. Danke für alle Antworten.
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1Antwort von
svenna29 Der § 616 Bürgerliches Gesetzbuch gibt das Recht SOnderurlaub zu bekommen!
Bei uns sind es 2 Tage für die eigene Hochzeit! Je nach vertraglichem Abschluss gelten diese Regelungen, oder auch allg. Tarifvertragsregeln!
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VerwFachwirt § 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.
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parisienparisien trotzdem steht dann das BGB über den TvöD.auch wenn im tarifvertrag nichts angegeben ist.
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maccismaccis
Ja klar ! Die Frage ist nur wieviel. Einen Tag garantiert.
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VerwFachwirt wo steht das bzw. wo kann man dies nachlesen, im TVöD steht darüber nichts.
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maccismaccis bei mir stand es im Arbeitsvertrag
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katti1980katti1980 Kommentar von
VerwFachwirt § 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.
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parisienparisien der tarifvertrag braucht auch nicht alles aus dem bgb zu übernehmen weil das gesetz die mindesregelung festlegt. im tarifvertrag kann auch nur festgelegt werden das es mindestens 1 tag sonderurlaub für eine eheschliessung gibt. es würde etwas darüber im vertrag drin stehen wenn es mehr wie ein tag wäre.
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Dajana0120Dajana0120
ja bei uns schon
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VerwFachwirt und wo steht das oder ist dies bei euch nur eine interne Regelung
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katti1980katti1980
logisch
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VerwFachwirt und wo steht das
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katti1980katti1980 man bekommt ja auch sonderurlaub für trauerfälle. für enege verwante sogar ne woche glaub ich. also wird ja wohl sonder urlaub für ne eheschliessung drin sein. es sollte aber schon deine sein
http://www.bwr-media.de/themen/personal /urlaubsanspruch/03589_hochzeit,-arztbesuch,-umzug--wie-viel-sonderurlaub-ihrem-mitarbeiter-zusteht.php
§ 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.