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Bekommt man seine Lohnsteuerkarte eigentlich gar nich vom Arbeitgeber zurueck?

gefragt von felix82 am 27.02.2007 um 13:54 Uhr

wie laeuft das ab?


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Reply


odemtann
beantwortet von odemtann am 27. Februar 2007 13:58
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Hallo felix82 , nein , Deine Steuerkarte bekommst Du nicht mehr zurück . Dein Arbeitgeber muß die Daten elektronisch an das Finanzamt schicken und Du bekommst einen Nachweis darüber von Deinem AB . Gruß odemtann


dianateasy
beantwortet von dianateasy am 27. Februar 2007 13:59
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Nein, seit 2005 bekommt man dafür eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für den Lohnsteuerjahresausgleich.Darin sind alle Daten vorhanden, unter anderem eine Nummer die nicht auf der Karte verzeichnet ist aber ohne diese ein Jahresausgleich nicht möglich ist. Soweit ich informiert bin wird die Steuerkarte direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt geschickt.


conzu
beantwortet von conzu am 27. Februar 2007 14:00
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Früher gab es die Lohnsteuerkarte ja nach Ablauf eines Jahres für die Erstellung der Einkommensteuer vom Arbeitgeber zurück. Seit einigen Jahren gibt es vom Arbeitgeber aber nur noch die maschinelle Lohnsteuerbescheinigung in Form eines DIN A4 Blattes. Dort sind, wie auch auf der alten Lohnsteuerkarte, alle Einkünfte und sonstigen Daten angegeben. Diese Bescheinigung gibt man dann unter Angabe der jeweiligen individuellen eTIN-Nr. (wichtig für Anlage N und für die Eintragungen) ans Finanzamt ab.


anonym
beantwortet von Kletterrose am 27. Februar 2007 13:58
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Die Originallohnsteuerkarte wird vom Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt geschickt. Man selbst bekommt eine elektronisch ausgestellte Bescheinigung, so dass man weiss, welche Werte man in die Einkommenssteuererklärung eintragen muss.


anonym
beantwortet von bocat am 27. Februar 2007 14:53
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  1. Auf deiner Lohnsteuerkarte sind alle lohnsteuerlichen Merkmale eingetragen. Ohne die Lohnsteuerkarte kann/darf der Arbeitgeber dir den Lohn entweder überhaupt nicht abrechnen bzw. muss er es nach der Steuerklasse VI (6) vornehmen.
  2. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte zu seinen Unterlagen nehmen UND DORT AUFBEWAHREN - es sei denn, du wechselst im Laufe des Jahres den Arbeitgeber. Dann macht der bisherige Chef sich eine Kopie der Lohnsteuerkarte und gibt dir die ORIGINAL-Lohnsteuerkarte zurück. Ohne Eintragungen auf der Rückseite, wenn er die Löhne über EDV abrechnet und dein Gesamtbruttolohn elektronisch an das Finanzamt meldet (Ausnahmen gibt es hier auch, aber die kann man mal außen vor lassen) Denn nur wenn du bei deinem NEUEN Arbeitgeber die Originallohnsteuerkarte vorlegen kannst, dann darf er auch entsprechend der dortigen Eintragungen die Lohnsteuer berechnen (sonst würde es wieder heißen: Steuerklasse VI = verdammt hohe Abzüge - noch grauselig weniger Geld im Säckel ..... ) Bleibst du beim neuen Arbeitgeber bis zum Ende des Kalenderjahres, dann behält der nun die Lohnsteuerkarte. So einfach ist das ;-))

Du bekommst aber auf jeden Fall von jedem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung über den Verdienst des jeweiligen Beschäftigungszeitraums - die sogenannte "Lohnsteuerbescheinigung". Die Werte daraus brauchst du dann für die Steuererklärung.

Mit der angegebenen eTIN-Nummer gleicht das Finanzamt dann die vom Arbeitgeber gemeldeten Werte mit denen aus deiner Steuererklärung ab.

Aber trotz aller Elektronik - die Werte solltest du nachher im Bescheid IMMER kontrollieren!

Es ist schon passiert, dass der Arbeitgeber (aus welchen Gründen auch immer) Korrekturabrechnungen gemacht hat und dir diese Abweichungen noch nicht auf einer neuen Bescheinigung mitgeteilt worden sind (ist selten, kommt aber vor). Kümmer dich drum, damit du wenigstens weißt, woher die Abweichungen kommen und ob tatsächlich alles seine Ordnung hat.

PS: Die Daten der Lohnsteuerbescheinigung kannst du vorab schon mit den laufenden Lohnabrechnungen vergleichen. Eigentlich werden bei den meisten Abrechnungssystemen bereits unterjährig verdienstbescheinigungsähnliche Gesamtsummen ausgewiesen.







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