Der mp3 ist 1 Jahr alt. Ich konnte heute nur einen neuen mp3 aussuchen nach Aushandlung :/. Eigentlich wollte ich das Geld. Die wollten das zur Reparatur schicken. Der Mitarbeiter meinte das Geld gibts nur in den ersten zwei Wochen zurück. Stimmt das?

Der Mitarbeiter meinte das Geld gibts nur in den ersten zwei Wochen zurück. Stimmt das? Ja, das stimmt.

Nee,in der Regel hast Du auf alles 2 Jahre Garantie.Mach ein bißchen Druck,dann klappts schon.

während der garantiezeit hat der hersteller 3 mal die möglichkeit, das gerät zu reparieren, wenn es beim 3. mal immer noch nicht funktioniert, hast du erst anrecht auf einen umtausch. steht im BGB § 439. google mal.
nein der hersteller hat aber recht auf 2 mal nachbesserung wenn es danach immer noch nicht geht dann hast du recht auf nen ganz neuen!!
aber es stimmt, dass sie erst nachbessern können
BIN MIR 100000%ig sicher!!!!!!!! 2mal nachbesserung und nicht mehr!!!

sie haben recht auf zwei mal Reparatur dann auf Ersatz und wenn das auch nicht geht dann Geld so ist es gesetzlich geregelt
Der Händler hat zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung (Reparatur oder Tausch). Erst wenn das nicht geht, gibt es Geld zurück. Den vollen Preis aber nur im Rahmen einer bestimmten Frist. Danach muss man sich die Dauer des "Gebrauches" anrechnen lassen. Viele Händler sind diesbezüglich aber kulant.
§ 439 Nacherfüllung. (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen