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Bekommt man sein Geld zurück, wenn man sein kaputtes mp3 Player (Wackelkontakt) zurückbringt?

gefragt von paparoch am 03.11.2009 um 22:16 Uhr

Der mp3 ist 1 Jahr alt. Ich konnte heute nur einen neuen mp3 aussuchen nach Aushandlung :/. Eigentlich wollte ich das Geld. Die wollten das zur Reparatur schicken. Der Mitarbeiter meinte das Geld gibts nur in den ersten zwei Wochen zurück. Stimmt das?


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nicknack72
beantwortet von nicknack72 am 3. November 2009 22:16
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Der Mitarbeiter meinte das Geld gibts nur in den ersten zwei Wochen zurück. Stimmt das? Ja, das stimmt.


knusperfrau
beantwortet von knusperfrau am 3. November 2009 22:17
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Nee,in der Regel hast Du auf alles 2 Jahre Garantie.Mach ein bißchen Druck,dann klappts schon.


seppel1986
beantwortet von seppel1986 am 3. November 2009 22:17
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während der garantiezeit hat der hersteller 3 mal die möglichkeit, das gerät zu reparieren, wenn es beim 3. mal immer noch nicht funktioniert, hast du erst anrecht auf einen umtausch. steht im BGB § 439. google mal.


anonym
beantwortet von Babygirl20 am 3. November 2009 22:17
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nein der hersteller hat aber recht auf 2 mal nachbesserung wenn es danach immer noch nicht geht dann hast du recht auf nen ganz neuen!!

aber es stimmt, dass sie erst nachbessern können

BIN MIR 100000%ig sicher!!!!!!!! 2mal nachbesserung und nicht mehr!!!


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 3. November 2009 22:18
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sie haben recht auf zwei mal Reparatur dann auf Ersatz und wenn das auch nicht geht dann Geld so ist es gesetzlich geregelt


anonym
beantwortet von quelleopel am 3. November 2009 22:21
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Der Händler hat zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung (Reparatur oder Tausch). Erst wenn das nicht geht, gibt es Geld zurück. Den vollen Preis aber nur im Rahmen einer bestimmten Frist. Danach muss man sich die Dauer des "Gebrauches" anrechnen lassen. Viele Händler sind diesbezüglich aber kulant.

§ 439 Nacherfüllung. (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen


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