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Bekommt man Schadensersatz bei Fahrerflucht?

Frage von Melodicus Melodicus

Wenn ein geparktes Auto beschädigt wird und man findet daran keine Telefonnummer des Verursachers, hat man dann trotzdem eine Chance, den Schaden bezahlt zu bekommen? Kann man das irgendwie versichern?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mismid Mismid

    bei einer Vollkaskoversicherung zahlt diese deinen Schaden. Aber du wirst dann hochgestuft und mußt in den Folgejahren höhere Beiträge zahlen. Es gibt noch ein Unfallopferhilfe für geschädigte, deren Halter nicht ermittelt werden kann oder nicht versichert ist. Das dauert aber Monate bis Jahre um an eine Entschädigung heranzukommen

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi Mismid,

    ... Deine Antwort war sehr gut. Nur um nicht einen falschen Eindruck zu erwecken was die Verkehrsopferhilfe e.V. angeht, da zitiere ich mal deren Website: "(Zitat) In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist. Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich. (Zitatende) (Quelle: http://www.verkehrsopferhilfe.de/index.php?id=622)

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von pizunda pizundapizunda

    so isses, DH

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Ja, wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast.

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    Antwort von pizunda pizunda

    wenn du eine vollkasko hast zahlt die es (mit entsprechender stufung) ansonsten bleibt man auf so einem schaden sitzen, wenn der fahrerflüchtige nicht gefunden wird

  • 1
    Antwort von Volker1944 Volker1944

    Wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, gibt es nur die Möglichkeit über die Vollkaskoversicherung. Hatte vor 3 Jahren einen Schaden von 5000 Euro, zum Glück war ich versichert.

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    Antwort von Gartenfee1971 Gartenfee1971

    Das zahlt dann Deine Vollkasko-Haftpflicht. Du steigst jedoch in der Versicherungsprämie. Du musst außerdem bei der Polizei eine Anzeige gegen "unbekannt" stellen.

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    Antwort von Kronkorkenkugel Kronkorkenkugel

    Solche Schäden lassen sich nur über eine Vollkaskoversicherung abdecken. Aber schau mal nach Lacksplittern des Verursacherfahrzeugs. Da hast du evtl. eine Chance, den feststellen zu lassen. Allerdings musst du auch Anzeige gegen Unbekannt stellen - dann übernehmen die Ermittlungsbehörden den fall.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Über den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg Glockengießerwall kannst du eine Schadensmeldung anfordern. Natürlich m diusst due Fahrerflucht, mit einem Zeugen belegen und auch der Polizei gemeldet haben. Allerdings tritt die nicht für Bagatellschäden ein.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Ja wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Und auch nur dann, wenn der Schädiger tatsächlich nicht ermittelt werden kann.

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    Antwort von dolton00 dolton00

    na aber sowas von ---dies ist eine straftat (fahrerflucht)ist es auf jeden fall es reicht nicht ein zettel mach eine srtafanzeige dann bekommst du eine nummer von der polizei damit zu deiner und seiner versicherung und die zahlen da wenn nicht zivielklage einreichen

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    Antwort von Anni70 Anni70

    Du musst Anzeige bei der Polizei machen. Diesen Schrieb gibst Du dann Deiner Versicherung. Wenn man durch evtl. Zeugen dann den Verursacher heraus findet, bekommst Du den Schaden von ihm ersetzt.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Mit ner Kakoversicherung eventuell.

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