Wenn ein geparktes Auto beschädigt wird und man findet daran keine Telefonnummer des Verursachers, hat man dann trotzdem eine Chance, den Schaden bezahlt zu bekommen? Kann man das irgendwie versichern?
Bekommt man Schadensersatz bei Fahrerflucht?
Antworten (11)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
MismidMismid
bei einer Vollkaskoversicherung zahlt diese deinen Schaden. Aber du wirst dann hochgestuft und mußt in den Folgejahren höhere Beiträge zahlen. Es gibt noch ein Unfallopferhilfe für geschädigte, deren Halter nicht ermittelt werden kann oder nicht versichert ist. Das dauert aber Monate bis Jahre um an eine Entschädigung heranzukommen
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2Antwort von
pizundapizunda
wenn du eine vollkasko hast zahlt die es (mit entsprechender stufung) ansonsten bleibt man auf so einem schaden sitzen, wenn der fahrerflüchtige nicht gefunden wird
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1Antwort von
Volker1944Volker1944
Wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, gibt es nur die Möglichkeit über die Vollkaskoversicherung. Hatte vor 3 Jahren einen Schaden von 5000 Euro, zum Glück war ich versichert.
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1Antwort von
Gartenfee1971Gartenfee1971
Das zahlt dann Deine Vollkasko-Haftpflicht. Du steigst jedoch in der Versicherungsprämie. Du musst außerdem bei der Polizei eine Anzeige gegen "unbekannt" stellen.
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0Antwort von
KronkorkenkugelKronkorkenkugel
Solche Schäden lassen sich nur über eine Vollkaskoversicherung abdecken. Aber schau mal nach Lacksplittern des Verursacherfahrzeugs. Da hast du evtl. eine Chance, den feststellen zu lassen. Allerdings musst du auch Anzeige gegen Unbekannt stellen - dann übernehmen die Ermittlungsbehörden den fall.
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Über den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg Glockengießerwall kannst du eine Schadensmeldung anfordern. Natürlich m diusst due Fahrerflucht, mit einem Zeugen belegen und auch der Polizei gemeldet haben. Allerdings tritt die nicht für Bagatellschäden ein.
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Volker13Volker13
Ja wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Und auch nur dann, wenn der Schädiger tatsächlich nicht ermittelt werden kann.
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dolton00dolton00
na aber sowas von ---dies ist eine straftat (fahrerflucht)ist es auf jeden fall es reicht nicht ein zettel mach eine srtafanzeige dann bekommst du eine nummer von der polizei damit zu deiner und seiner versicherung und die zahlen da wenn nicht zivielklage einreichen
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Anni70Anni70
Du musst Anzeige bei der Polizei machen. Diesen Schrieb gibst Du dann Deiner Versicherung. Wenn man durch evtl. Zeugen dann den Verursacher heraus findet, bekommst Du den Schaden von ihm ersetzt.
Hi Mismid,
... Deine Antwort war sehr gut. Nur um nicht einen falschen Eindruck zu erwecken was die Verkehrsopferhilfe e.V. angeht, da zitiere ich mal deren Website: "(Zitat) In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist. Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich. (Zitatende) (Quelle: http://www.verkehrsopferhilfe.de/index.php?id=622)
IdS
MrDirekt
so isses, DH