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Bekommt man noch Steuerboni, wenn man bei einem Diesel einen Rußpartikelfilter einbaut?

gefragt von tyran am 08.09.2007 um 18:03 Uhr

Als der Feinstaub ja noch relativ "neu" gewesen ist, wurde viel von Steuerboni geredet, wenn man in sein Dieselfahrzeug einen Rußpartikelfilter nachrüsten lässt. Weiß jemand ob das noch aktuell ist und um wieviel Steuervergünstigungen es sich handelt?


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anonym
beantwortet von cougarweibchen am 8. September 2007 18:49
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Es gibt einmalig 330 €, wenn man seinen Diesel mit einem Partikelfilter nachrüsten lässt. Das habe ich dazu auf www.adac.de gefunden:

Bundestag und Bundesrat haben im März 2007 das Gesetz zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter sowie einen Zuschlag für nicht mit einem Partikelfilter ausgerüs­tete Diesel-Pkw verabschiedet (Viertes Gesetz zur Ände­rung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, BGBl. I S.356).

Das Gesetz, das am 1. April 2007 in Kraft tritt, beinhaltet die Förderung der Nachrüstung eines bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelasse­nen Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter der Partikel­min­de­rungsstufen PM1 bis PM4. Im Zeit­raum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 gibt es einen Einmalbe­trag von 330 Euro. Die steuerliche Förderung wird ab dem Tag des Nachweises der Nachrüstung bei der Zulassungsstelle gewährt. Für Nach­rüstungen, die zwischen 1. Januar 2006 und 31. März 2007 ausgeführt wurden, beginnt die steuerliche Förderung einheitlich am 1. April 2007. Eine Förderung von Neuwagen mit Partikelfilter gibt es – entgegen den Forderungen des ADAC – nicht.

Für Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006, die nicht nachgerüstet werden, ist ab 1. April 2007 ein jährlicher Zuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum zu zahlen. Dies gilt auch für Diesel-Pkw, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können. Für einen Diesel-Pkw mit 2.000 cm³ Hubraum erhöht sich die Kfz-Steuer um 24 Euro jährlich. Der Steuer-Malus ist bis 31. März 2011 festge­schrieben.

Ab 1. Januar 2007 erstmals zugelassene Diesel-Pkw werden ebenfalls mit dem vorgenannten Steuer-Malus belegt – es sei denn, sie halten den zukünftigen Euro-5-Grenz­wert für Partikelmasse von 0,005 g/km (entspricht Partikelminderungsstufe PM5) ein.

Dort gibt's auch Infos über die verschiedenen Anbieter von Nachrüstlösungen usw.




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