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Bekommt man noch Kindergeld, wenn die Kinder in die USA zum Studieren gehen?

Frage von Maripopel Maripopel

Meine Schwester würde gerne in den USA studieren. Jetzt haben unsere Eltern überlegt, ob sie dann noch weiterhin Kindergeld beziehen können. Weiß da jemand Bescheid?

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Antworten (8)

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    Antwort von Nellina Nellina

    Ja, das Kindergeld wird weiterhin bezahlt. Man muss nur die Bescheinigung der dortigen Universität vorlegen, dass man das Studienjahr belegt hat.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    In http://klicktipps.de/kindergeld-faq.php#gesetze-merkblatt-dienstanweisung

    findest Du die Dienstanweisung zum Kindergeld.

    Schau dort mal besonders in die Abschnitte DA63.3.2.3 und DA 63.6.1 an und/oder such nal in diesem PDF nach dem Wort Ausland.

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja. Kind muss fiktiv weiter seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Und es muss in die Berufsausbildung eingebunden sein. Beispiel: ein Auslandssemester im Rahmen eines in Deutschland stattfinden Studiums. Aber: Nein, wenn der Wohnsitz insgesamt ins Ausland verlegt wird (was oft eine Interpretationssache ist).

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Hast Du dafür gesetliche Grundlagen oder ähnliche Quellen?

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    Antwort von Deraltemann Deraltemann

    Nein ich denke nicht , Kinder bekommen nur Kindergeld , wenn sie in Deutschland leben.

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    Antwort von HollmannNvrDies HollmannNvrDies

    Erstaunlicherweise Ja!! Das is eine Gesetzeslücke die mir sehr weitergeholfen hat, durch viele Schüler und später Studentenaustauschprogramme konnte ich in 4 (USA, Kanada, Frankreich und Großbritanien)verschiedenen Ländern staatliche Finanzielle Unterstützung beziehen und meine Unterhaltsprobleme fürs Studium haben sich von allein erledigt!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Das widerspricht evtl. § 65 (1) 2. oder 3. EStG

    § 65 EStG (wie in der DA abgedruckt):

    „Andere Leistungen für Kinder

    (1) Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:

    1. Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,

    2. Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder einer der unter Nummer 1 genannten Leistungen vergleichbar sind,

    3. Leistungen für Kinder, die von einer zwischen-oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind.

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    Antwort von Warpath Warpath

    Ja, das ist möglich, wenn man den Hauptwohnsitz des Kindes bei den Eltern lässt. Dafür muss das Kind dann aber auch immer die Ferien bei den Eltern verbringen. Wie genau das überprüft wird, weiß ich aber nicht.

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    Antwort von niki33 niki33

    Nein. Laut Stgb. steht müttern kein Kindergeld zu wenn die Kinder im Ausland leben.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Das stimmt nicht!

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    Antwort von tentaclething tentaclething

    Ich glaube das ist möglich solange sie unter 25 ist. Ich würde an deiner Stelle einfach direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen...

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