Mein volljähriger Sohn verlässt im Juli 2008 die Schule, hat aber noch keinen Ausbildungsplatz. Bekommt er bzw. wir Eltern hypothetisch noch so lange Kindergeld bis er das 26. Lebensjahr vollendet hat oder früher eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und er hypothetisch noch so lange bei uns Eltern wohnen würde? Er geht nicht zur Bundeswehr, da er ausgemustert wurde, er würde erstmal auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein.
bekommt man noch Kindergeld, wenn der Sohn volljährig ist und noch keine Ausbildung hat?
Antworten (5)
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2Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Bis zum 21. Geb. wenn er sich "arbeitssuchend" maeldet.
Ansonsten (bis 25. Geb.), wenn er eine Ausbildung macht.
Oder, wenn er einen Ausbildungsplatz hat, aber die Ausbildung halt nicht vor dem xx.xx.08 beginnt.
Wo er wohnt, spielt keine Rolle. Das Kindergeld beantragen und bekommen die Eltern.
Ausführlicher: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
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1Antwort von
MeisttollerantMeisttollerant
Kindergeld gibt es bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, auch wenn der Sohn in der Ausbildung ist. Da wird allerdings das Ausbildungsentgeld angerechnet.
Kommentar von
carola111carola111 Aber gibt es das Kindergeld auch, wenn er noch nicht in der Ausbildung ist. Vielleicht dauert diese Zeit ja sogar einige Jahre?
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MeisttollerantMeisttollerant Ja immer bis zum Ende 25. LJ
Kommentar von
JoWaKuJoWaKu >Ja immer bis zum Ende 25. LJ
das mit den 25 gilt nur, wenn er in Ausbildung ist.
KG gibt es sonst nur, wenn er arbeitslos gemeldet ist, dann aber nur bis 21
oder wenn er behindert ist, dann beliebig lang.
Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
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WenneWenne Es gibt da Einkommensgrenzen. Leider kann ich nicht sagen wieviel dein Sohn verdienen darf bis das Kindergeld gestrichen wird.
Aaaah - hier ein Link:
Kommentar von
JoWaKuJoWaKu > Da wird allerdings das Ausbildungsentgeld angerechnet.
Nicht ganz:
Anrechnen wäre: Bei Überschreiten einer Einkünftegrenze wird das KG entsprechend weniger (so läuftes z. B. beim Bafög).
Beim KG ist es aber so: beim Überschreiten der Einkünftegrenze entfällt es komplett!!
Das kommt allerdings demnächst vor's Bundesverfassungsgericht.
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1Antwort von
andreas48andreas48
Ja, er bekommt es
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JoWaKuJoWaKu nein, nur wenn er arbeitslos gemeldet oder in Ausbildung ist.
Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
nein,
ab 18 nur, wenn er arbeitslos gemeldet oder in Ausbildung ist.
Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php