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bekommt man noch Kindergeld, wenn der Sohn volljährig ist und noch keine Ausbildung hat?

gefragt von carola111carola111 am 24.06.2008 um 10:53 Uhr

Mein volljähriger Sohn verlässt im Juli 2008 die Schule, hat aber noch keinen Ausbildungsplatz. Bekommt er bzw. wir Eltern hypothetisch noch so lange Kindergeld bis er das 26. Lebensjahr vollendet hat oder früher eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und er hypothetisch noch so lange bei uns Eltern wohnen würde? Er geht nicht zur Bundeswehr, da er ausgemustert wurde, er würde erstmal auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Juni 2008 10:55
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Ja, er bekommt es

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Juni 2008 08:42

nein, nur wenn er arbeitslos gemeldet oder in Ausbildung ist.

Infos: www.klicktipps.de/kindergeld.php


Uschke
beantwortet von Uschke am 24. Juni 2008 10:56
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Kindergeld gibt es bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, auch wenn der Sohn in der Ausbildung ist. Da wird allerdings das Ausbildungsentgeld angerechnet.

Kommentar von 4571c8275941e5293659ca57bbb32fcbsmallcarola111 am 24. Juni 2008 10:57

Aber gibt es das Kindergeld auch, wenn er noch nicht in der Ausbildung ist. Vielleicht dauert diese Zeit ja sogar einige Jahre?

Kommentar von 005cc05a345ddef16a7969e30cac1809smallUschke am 24. Juni 2008 11:26

Ja immer bis zum Ende 25. LJ

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Juni 2008 08:40

>Ja immer bis zum Ende 25. LJ

das mit den 25 gilt nur, wenn er in Ausbildung ist.

KG gibt es sonst nur, wenn er arbeitslos gemeldet ist, dann aber nur bis 21

oder wenn er behindert ist, dann beliebig lang.

Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 24. Juni 2008 11:42

Es gibt da Einkommensgrenzen. Leider kann ich nicht sagen wieviel dein Sohn verdienen darf bis das Kindergeld gestrichen wird.

Aaaah - hier ein Link:

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=410

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Juni 2008 08:45

> Da wird allerdings das Ausbildungsentgeld angerechnet.

Nicht ganz:

Anrechnen wäre: Bei Überschreiten einer Einkünftegrenze wird das KG entsprechend weniger (so läuftes z. B. beim Bafög).

Beim KG ist es aber so: beim Überschreiten der Einkünftegrenze entfällt es komplett!!

Das kommt allerdings demnächst vor's Bundesverfassungsgericht.


anonym
beantwortet von goldie25 am 24. Juni 2008 11:01
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ja!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Juni 2008 08:42

nein,

ab 18 nur, wenn er arbeitslos gemeldet oder in Ausbildung ist.

Infos: www.klicktipps.de/kindergeld.php


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 24. Juni 2008 11:02
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Bis zum 21. Geb. wenn er sich "arbeitssuchend" maeldet.

Ansonsten (bis 25. Geb.), wenn er eine Ausbildung macht.

Oder, wenn er einen Ausbildungsplatz hat, aber die Ausbildung halt nicht vor dem xx.xx.08 beginnt.

Wo er wohnt, spielt keine Rolle. Das Kindergeld beantragen und bekommen die Eltern.

Ausführlicher: www.klicktipps.de/kindergeld.php


SunGod10
beantwortet von SunGod10 am 24. Juni 2008 10:55
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ich glaube schon.







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