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bekommt man noch Kindergeld, wenn der Sohn volljährig ist und noch keine Ausbildung hat?

Frage von carola111 carola111

Mein volljähriger Sohn verlässt im Juli 2008 die Schule, hat aber noch keinen Ausbildungsplatz. Bekommt er bzw. wir Eltern hypothetisch noch so lange Kindergeld bis er das 26. Lebensjahr vollendet hat oder früher eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und er hypothetisch noch so lange bei uns Eltern wohnen würde? Er geht nicht zur Bundeswehr, da er ausgemustert wurde, er würde erstmal auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein.

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Antworten (5)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bis zum 21. Geb. wenn er sich "arbeitssuchend" maeldet.

    Ansonsten (bis 25. Geb.), wenn er eine Ausbildung macht.

    Oder, wenn er einen Ausbildungsplatz hat, aber die Ausbildung halt nicht vor dem xx.xx.08 beginnt.

    Wo er wohnt, spielt keine Rolle. Das Kindergeld beantragen und bekommen die Eltern.

    Ausführlicher: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

  • 1
    Antwort von goldie25 goldie25

    ja!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    nein,

    ab 18 nur, wenn er arbeitslos gemeldet oder in Ausbildung ist.

    Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

  • 1
    Antwort von Meisttollerant Meisttollerant

    Kindergeld gibt es bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, auch wenn der Sohn in der Ausbildung ist. Da wird allerdings das Ausbildungsentgeld angerechnet.

    Kommentar von carola111 carola111carola111

    Aber gibt es das Kindergeld auch, wenn er noch nicht in der Ausbildung ist. Vielleicht dauert diese Zeit ja sogar einige Jahre?

    Kommentar von Meisttollerant MeisttollerantMeisttollerant

    Ja immer bis zum Ende 25. LJ

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    >Ja immer bis zum Ende 25. LJ

    das mit den 25 gilt nur, wenn er in Ausbildung ist.

    KG gibt es sonst nur, wenn er arbeitslos gemeldet ist, dann aber nur bis 21

    oder wenn er behindert ist, dann beliebig lang.

    Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Es gibt da Einkommensgrenzen. Leider kann ich nicht sagen wieviel dein Sohn verdienen darf bis das Kindergeld gestrichen wird.

    Aaaah - hier ein Link:

    http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=410

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    > Da wird allerdings das Ausbildungsentgeld angerechnet.

    Nicht ganz:

    Anrechnen wäre: Bei Überschreiten einer Einkünftegrenze wird das KG entsprechend weniger (so läuftes z. B. beim Bafög).

    Beim KG ist es aber so: beim Überschreiten der Einkünftegrenze entfällt es komplett!!

    Das kommt allerdings demnächst vor's Bundesverfassungsgericht.

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    Ja, er bekommt es

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    nein, nur wenn er arbeitslos gemeldet oder in Ausbildung ist.

    Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

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    Antwort von SunGod10 SunGod10

    ich glaube schon.

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