Die Frage stelle ich für meine Mutter, und zwar ist sie 54 Jahre, und hat wahnsinnige Probleme mit ihrem Rücken und ihren Füßen, da sie ihr leben lang Kellnerin war. Nun hat sie schon die Option der Frühpension in Betracht gezogen, doch sie hat Angst, dass sie danach nicht die normale Pension ausbezahlt bekommt! Frühpension--> ca. 800€ "normale" Pension--> 1100€ (PVA) Wär cool wenn jemand helfen könnte! Danke schon mal im voraus!
Bekommt man nach Frühpension die normale Pension weiter?
Antworten (5)
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liese05liese05
Natürlich wird nicht die Summe ausbezahlt,die man bekäme,wenn man bis zuletzt gearbeitet hätte,das ist doch klar! Außerdem ist es nicht leicht,die Frührente überhaupt erstmal durchzusetzen! Das kann sehr sehr lange dauern! Die meisten,die ich kenne bezogen auf Frührente so in dem Alter um 55 Jahre rum,kriegen die sogenannte Grundversorgung von ca 950 Euro! Da müßtet Ihr Euch genauestens erkundigen und alles präzise errechnen lassen!
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LissaLissa
Ich kenne mich im Pensionsrecht in Österreich nicht aus.
Am besten ist es, deine Mutter vereinbart einen Termin bei einem Sprechtag der PVA und stellt ihre Fragen dort: http://kuerzer.de/H7s4wwR1b
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Da du von Frühpension sprichst, gehe ich nicht davon aus, dass du in Deutschland lebst. Hier gibt es für solche Fälle das Instrument der Erwerbsminderungsrente.Diese gleich den Minderverdienst aus. Wenn jemand allerdings anschließend gar nicht mehr arbeiten kann, läuft diese Rente nahtlos in die Altersrente über (mit dem gleichen Betrag). Andererseits bekommt jemand mit einem lückenlosen Arbeitsleben praktisch die Jahre bis zum 60. Lebensjahr geschenkt, wenn er krank wird.
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dirodadiroda
Wenn jemand vor seiner Altersrente Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt werden ihm/ihr für jeder Jahr Prozente abgezogen. Das würde bei deiner Mutter 10,4 Prozent ausmachen die dauerhaft, auch von der Altersrente, abgezogen werden. Also würden ihr ca. 985 Euro bleiben. Weitere Infos und Unterstützung gibts bei www.vdk.de
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pillpallpillpall
wenn sie früher in pension geht bekommt sie auch weniger geld und das bis zum tod, anders wäre ja auch cool, da würden doch alle früher aufhören.
Kommentar von
DerHansDerHans Das gilt nur für eine vorgezogene Altersrente. Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr aufgestockt.
Hab mich über das Sternchen gefreut und hoffe,daß es Ihne soweit gut geht!!!