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Bekommt man nach einem Unfall auch Schmerzensgeld vom Unfallgegner wenn man ihn Angzeigt hat?

Frage von jollin35 jollin35

Kann mir jemand sagen wie das abläuft nach einem Unfall? Vor 2 Monaten hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ist in mein Auto gefahren. Ich hab deswegen ein Halswirbelsäulenschleudertrauma und eine akkute Lumbalgie. Jetzt würde ich gerne wissen wollen wie es damit weiter geht nachdem ich ihn auch angezeigt hatte. Muss er nur dem Staatsanwalt strafe zahlen? Bekomme ich Bescheid wie seine Strafe ausging oder wie ist das? Bekomme ich da kein Schmerzensgeld?

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Antworten (8)

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Schmerzensgeld musst Du fordern, wenn nicht gezahlt wird, klagen, von selbst passiert da nix. Mit der stafrechtlichen Sache hat das nichts zu tun.

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    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Anzeige wegen Körperverletzung = Strafrecht

    Klage auf Schmerzensgeld = Zivilrecht

    Die beiden haben also grundsätzlich nichts miteinander zu tun!

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    Antwort von Clausvon Clausvon

    Wegen Schmerzensgeld kannst Du Dich schon mal bei www.schmerzensgeld.info informieren.

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    Antwort von Serienchiller Serienchiller

    Ich bin kein Anwalt, aber nach meinem Rechtsverständnis sind das zwei verschiedene paar Schuhe. Die Geschichte mit dem Staatsanwalt und der Strafe ist Strafrecht, das Geld geht dann an den Staat. Damit hast du nichts zu tun. Wenn du Schmerzensgeld fordern willst (was ich dir empfehlen würde) musst du nochmal einen Zivilprozess führen, das ist dann ein ganz neuer Prozess. Am besten du gehst so schnell wie möglich zu einem Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Der kann dir dann genau sagen, welche Unterlagen du auf jeden Fall brauchst und ob du vielleicht wegen ein paar Sachen nochmal ein Gutachten brauchst. Bei so einer doch relativ starken Beeinträchtigung sollte schon einiges an Schmerzensgeld zusammenkommen, vor allem weil ja auch die psychische Belastung noch dazukommt.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Das wird ein Gericht entscheiden. Und damit es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, mußt Du ihn anzeigen bzw. eine Klage auf Schmerzensgeld einreichen. Du hast alles richtig gemacht, warte ab.

    Kommentar von jollin35 jollin35

    wie sicher ist es denn dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Angezeigt ist er ja schon

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Es ist bei dieser leichten Verletzung höchst unwahrscheinlich!

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    Antwort von Joe17 Joe17

    Nach einer Anzeige kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der der Richter darüber entscheiden wird. Da bist du zwangsläufig mit im Boot als Kläger. Und ja, es kann dann Schmerzensgeld geben.

    Kommentar von jollin35 jollin35

    heisst das es wird mit Sicherheit noch eine Verhandlung geben? das war ja ne Anzeige wegen Körperverletzung

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Wenn die Staatsanwaltschaft das so sieht, dann wird es ein Verfahren geben. In deinem Fall wird es wohl so kommen.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Nein! Die meisten dieser Anzeigen werden per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft geahndet.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    "Ahnden" tut ein Gericht und nicht die Staatsanwaltschaft! Das Ganze heißt dann auch Urteil!

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Das ist Quatsch, aber Du hast meinetwegen Recht und ich meine Ruhe! Ihr seht zu viele Gerichtssendungen!

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Voraussetzung eines Strafbefehls ist, dass die Staatsanwaltschaft den Fall intensiv überprüft und im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss kommt, der Beschuldigte habe die Tat begangen. Anstatt Anklageerhebung stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag bei dem zuständigen Amtsrichter. Der Richter überprüft den Antrag, und wenn keine Bedenken bestehen, erlässt er den Strafbefehl. So ist es wohl eher richtig. Und die Gerichtssendungen tu ich mir nicht an, dafür habe ich auch keine Zeit und keinen Nerv.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Schöne Theorie! Die Praxis sieht anders aus, 99% der Strafbefehle werden durchgewunken und ich wette, dass der Richter den Antrag bestenfalls überflogen hat...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Das ist keine Theorie, sondern Realität und der Ablauf der (wenn es schon darum geht) eingehalten werden MUSS! Die Staatsanwaltschaft darf gar nichts erlassen in dieser Richtung, dafür gibt es ja nun mal Richter. Und "durchwinken" tut auch der Richter ... Aber mit dem eigentlichen Thema hat das Herumgefurche in meiner Antwort hier nichts mehr zu tun.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Ach Gottchen, noch einer, der glaubt, dass bei der Justiz alles streng nach Vorschrift abläuft. Träum weiter...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Tja, du scheinst ja unheimlich Ahnung zu haben. Was ich glaube ist meine Sache, es gibt Gesetze in Deutschland. Wenn die durch die Gerichte nicht eingehalten werden und es denen nachgewiesen wird, dann gibt es dafür auch Gesetze. Ist schon ziemlich anmaßend, wenn jemand behauptet, dass unsere Gerichte machen was sie wollen. Wem es nicht passt, der kann ja auswandern (z.B. nach Großbritannien ;-) ...)!

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht, gell? Und wenn es Dir weiterhilft, ja, ich kenne mich in dem Metier aus! Und mein Glaube an die Gesetze hat darunter sehr gelitten, nicht nur was Deutschland angeht...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Tja, wenn die unzähligen sachlichen Antworten immer noch nicht helfen!? Im Übrigen kenne ich mich da auch recht gut aus, berufsbedingt. Und wegen persönlich - es wird niemand gezwungen, hier zu bleiben, denn dafür hast du deine freie Entfaltung, gelle??

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Deine rechten Parolen nerven mich noch mehr als Deine Obrigkeitsliebe, und darum ist hier Schluss für mich! Schönes Leben noch in Deiner heilen Welt und nur Dir zuliebe heil wem auch immer...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Mit "rechts" hat das nichts zu tun, sondern mit "Recht", du scheinst wohl recht wenig Ahnung zu haben, was "rechts sein" bedeutet. Aber es ging ja auch nicht um Politik, sondern um dein Fachgebiet Recht. Ich habe weder etwas verwerfliches noch verbotenes gesagt, sondern lediglich auf unser Grundgesetz verwiesen. Das solltest du ja als rechtsgelehrte Person wohl kennen, oder?? Im übrigen bin ich Liberaler ;-) ... Schön, dass endlich Schluss in meiner Antwort ist, denn deine eigenen Erfahrungen sind deine Sachen, aber alle anderen (unsere Justiz und Gesetzgebung etc.) in den Dreck zu ziehen ist eine andere Sache. In diesem Sinne wünsche ich dir auch mal etwas heile Welt, nach vermutlich so vielen Enttäuschungen mit den bösen, bösen Gerichten (und mir).

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Zum Thema "Rechts" muss ich noch eins loswerden, denn offensichtlich verschwimmen langsam die Grenzen! Als Liberalem ist Dir ja bestimmt nicht entgangen, dass "Deine" FDP gemeinsam mit der CDU eine der Kernforderungen der NPD (Stichwort Duldungsregelung) ab 1.1.2010 zum Gesetz machen will...

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Von Politik auch keine Ahnung ... Liberal sein, heißt NICHT zwangsläufig FDP wählen, mögen oder sonstiges!! Und was die Parteien machen, hat mit diesem Thema NICHTS zu tun und auch nichts mit MIR! Verschwommen ist hier gar nichts, höchstens weich geworden beim ein oder anderen in der Birne hier. Ich glaubs kaum, dass ich das hier noch erleben muss. Mich als Rechts einstufen und dann auch noch in der ganzen Frage Blödsinn erzählen!

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Weißte was? Lies den Götz von Berlichingen, da findest Du einige Zitate, die ich glatt an Dich richten könnte! Und tschüss!

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Kenn ich, brauch ich nicht lesen! So viel zur von dir "angemahnten" Sachlichkeit. Aber was soll schon rauskommen, wenn man grad mal etwas mehr als 3 Monate hier angemeldet ist und schon fast 27000 Punkte hat. Da leidet nun mal die gewissenhafte Beantwortung von Fragen und kommt so viel Unsinn raus, wie hier. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr.... halten! Da braucht es keinen von Berlichingen, um rechtschaffene User zu "strafen". Aber scheinbar haste den auch nicht richtig gelesen (wenn überhaupt), sonst würdest du den Zusammenhang deiner Zitate auch verstehen. Der hat so gar nichts mit hier zu tun!

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    Antwort von wasserspinne78 wasserspinne78

    ja, die verjährungsfrist beträgt meiner meinung 3 jahre also hast du noch die möglichkeit schmerzensgeld einzuklagen

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    Antwort von ewalli ewalli

    Wenn du jemanden anzeigst, kommt es zur Gerichtsverhandlung und der Richter legt dann fest, ob und wieviel Schmerzensgeld es gibt!

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Maximal 1 % der Anzeigen führen zu einer Verhandlung... Diese Antwort stimmt leider nicht ansatzweise.

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