Casimodo am 29.08.2008 um 14:26 Uhr
Liebe Leser!
Folgender Fall: Mein Freund (45) will sich von seiner Frau scheiden lassen. Sie zieht aus dem gemeinsam Haus aus. Er muss sie somit ausbezahlen. Ihr Anteil beträgt 60.000,00 EUR an dem Eigentum.
Gibt eine Bank, beim Fall einer Scheidung (das muss man der Bank ja mitteilen) einem 45-jährigen Mann noch einen Kredit über diesen Betrag???
Vielen Dank für Eure Antworten.
casimodo

wenn die entsprechenden Sicherheiten vorhanden sind, dann ist das kein Problem...
aber eben nur, wenn die Sicherheiten da sind
Da der Betrag locker mit dem Wert des Hauses gedeckt ist, wird er sicherlich das Geld bekommen.
Wenn er eine Tilgung in den nächsten 20 Jahren (so lange er noch arbeitet) hinbekommt, bestimmt. Warum denn auch nicht?
Ich denke doch, der Bank geht es in erster Linie um die Sicherheiten. Das ist dann erst mal sein Gehalt - und außerdem noch das Haus. Denn er nimmt das Geld ja als Hypothek auf.
Also mit 45 bestimmt noch - zumal das Haus ja als Sicherheit da ist. Lassen Sie sich aber keine Restschuldversicherung o.ä. aufschwatzen, das scheint gerade Mode zu sein. Will man den Kredit gegenüber seinen Erben absichern, hilft eine Risikolebensversicherung, die kostet gar nicth so viel. Manchmal bin ich froh, bei einer örtlichen Bank zu sein - solche Probleme gabs bisher dort nicht. Trotzdem aber mehrere Angebot einholen.
Ich denke es geht nicht ums Alter sondern um die Sicherheiten. Ohne diese kriegt keiner 60.000 €, höchstens ein Beamter.

Probieren geht über studieren.
Alter ist nicht das einzige Kriterium, wie sieht es mit dem Einkommen aus?
Wenn das in Ordnung ist würde ich sagen wieso nicht, zumal ja ein Haus als Sicherheit da ist!

wenn Das Haus nicht verschuldet ist bekommt er auch mehr.Ca 60 % vom Haus Wert.
Wenn das Haus verschuldet, müsste auch seine Ex zur Tilgung beitragen, da diese aber sich das Haus auszahlen lassen möchte, kannste davon ausgehen, das das Haus schuldenfrei ist.
Alter ist nicht nur ein Kriterium - der Bank geht es um Sicherheiten. Einkommen, Hauswert etc.