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bekommt man mit 18 noch halbweisenrente und kindergeld wenn man von den eltern ausziehen will

Frage von sugarboy89 sugarboy89

ich will mit einer freundin zusammen ziehen die kann aber nur ausziehen wenn sie halbweisenrente und kindergeld weiter hin bekommt sie ist in ausbildung danke

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Antworten (6)

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    Antwort von Shirley2009 Shirley2009

    Nur wenn man in der Ausbildung ist oder zur Schule geht!

    Kommentar von LaGitana LaGitanaLaGitana

    so is es! bei beidem!

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Kindergeld gibt es für Kinder in Ausbildung bis zum 25ten Geburtstag - sofern sie nicht über 7.680 Euro im Jahr verdienen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten). Dafür muss deine Freundin nicht bei den Eltern wohnen. Weitere Infos dazu unter www.familienkasse.de bzw. telefonisch unter der dort angegebenen Hotline-Nummer.

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Kindergeld gibt es für Kinder in Ausbildung bis zum 25ten Geburtstag - sofern sie nicht über 7.680 Euro im Jahr verdienen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten). Dafür muss deine Freundin nicht bei den Eltern wohnen. Weitere Infos dazu unter www.familienkasse.de bzw. telefonisch unter der dort angegebenen Hotline-Nummer.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    "Kindergeld gibt es für Kinder in Ausbildung bis zum 25ten Geburtstag"

    Plus die Zeit von Zivildienst oder Bundeswehr.

    .

    halbweisenrente und kindergeld sind nicht vom Wohnort abhängig.

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    Antwort von crohnie2 crohnie2

    Thomy2802 hat nicht ganz recht. Halbwaisen oder Waisenrente bekommt man bis 26, sofern in Ausbildung oder Studium. Eine 2. Ausbildung zählt dann nicht mehr.

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Das war bei meiner Tochter so. Sie bekam Halbweisenrente und Kindergeld, bis sie ihre Lehre abgeschlossen hatte. Allerdings bekam sie keine Ausbildungsvergütung, da es das bei der Ausbildung zur Kosmetikerin nicht gibt.

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    Antwort von Thomy2802 Thomy2802

    Zum Thema Halbwaisenrente:null Ahnung. Kindergeld bekommt man bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, außer: man hat vorher eine abgeschlossene Berufsausbildung und verdient Lohn, kein Lehrlingsgeld.

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