Hallo,
meine Frage bezieht sich auf den Mehrbedarf, den man als Schwerbehinderter beantragen kann, zu dem ALG2. Seit Januar bekommt eine Freundin von mir ALG2 und hat zudem im Januar auch einen Schwerbehindertenausweis beantragt, mit dem Merkzeichen g oder aG.
Ein Mehrbedarf wurde ihr jedoch nun nicht bewilligt, weil ja kein Bescheid des Versorgungsamtes vorlag. Dieses bearbeitet den Antrag auf den SBA nun schon seit über 10 Monaten und an sich hat sie nun seit 10 Monaten den Mehrbedarf nun nicht erhalten, auf Grund der langen Bearbeitungszeit.
Wenn sie irgendwann einmal endlich diesen Bescheid erhält, wovon ich ausgehe, da sie stark gehbehindert ist, müsste das Jobcenter ihr dann den Mehrbedarf auch rückwirkend zurückbezahlen? Oder ist dieser erst gültig ab Vorlage des Bescheides?
An sich fände ich es schon unfair, wenn es ab Vorlage gilt, denn sie kann ja nichts dafür, das das Versorgungsamt da einfach nicht in die Gänge kommt.
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